Lieferung Batteriebusse einschließlich Ladeinfrastruktur, Service für Elektroantrieb inkl. Batterie (tw) der Fahrzeuge Referenznummer der Bekanntmachung: A 2021/06
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.havag.com
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Batteriebusse einschließlich Ladeinfrastruktur, Service für Elektroantrieb inkl. Batterie (tw) der Fahrzeuge
Lieferung Batteriebusse einschließlich Ladeinfrastruktur, Service für Elektroantrieb inkl. Batterie (tw) der Fahrzeuge
Halle (Saale)
Die Hallesche Verkehrs-AG wird die Linie 21 auf den Betrieb mit elektrisch angetrieben Niederflurbussen, sog. Batteriebussen, umstellen.
Dafür sollen 3 Stück 12m-Batteriebusse in Niederflurtechnik, die für mehr als 70 Fahrgäste zugelassen sind, beschafft werden. Die Fahrzeuge sind als Gelegenheitslader mit einer Reichweite größer 100 km auszulegen, wobei eine Zusatzheizung mit fossilen Brennstoffen möglich ist. Die Ladung wird sowohl über Stecker mit einer maximale Ladeleistung von 100 kW als auch über einen mittig im Bereich der Vorderachse auf dem Fahrzeugdach montieren Pantographen mit einer max. Ladeleistung von 300 kW (Schnellladung) erfolgen.
Die Ladung der Fahrzeuge erfolgt über eine mitzuliefernde Ladeinfrastruktur, die über ein Lademanagement geregelt wird. Als Eingangsgrößen des Lademanagements werden über Schnittstellen die Umlauf- und Fahrpläne, Zustandsdaten der Fahrzeuge sowie die Grenzwerte der Ladeleistung eingegeben. Das Lademanagement steuert neben der bedarfsgerechten Ladung auch die Vorkonditionierung der Fahrzeuge und das Balancing der Energiespeicher. Weiterhin fungiert das Lademanagement als Monitoringsystem zur Aufzeichnung und Auswertung relevanter Fahrzeugdaten.
Die Fahrzeuge sind mit einer Übertragungseinheit auszurüsten, die in Echtzeit während es Ladens und während des Linienbetriebes Fahr- und Fahrzeugdaten an ein cloud-basiertes Datenspeichersystem liefert, welches der Bieter bereitstellt. Der Bieter garantiert der HAVAG über definierte Schnittstellen kostenfrei (für Schnittstellen, Daten und Zugriff) Zugriff und jegliche Download- und Auswertemöglichkeiten über die gesamte Betriebsdauer der Fahrzeuge. Über die genannten Schnittstellen sind auch die relevanten Fahrzeugdaten so bereitzustellen, dass diese in das itcs der HAVAG eingelesen werden können.
Der Anschluß der Ladegeräte erfolgt im Betriebshof Freiimfelder Straße an 15 kV AC, an der Endstelle Kröllwitz an 400 V AC. Schnittstellen sind jeweils das seitens der HAVAG bereitgestellte Speisekabel am Fundament der Ladegeräte.
Der Bieter muss die Instandhaltung und Instandsetzung der Hochvoltkomponenten sowie der Energiespeicher der Fahrzeuge vor Ort in Halle (Saale) anbieten, bzw. in einer nahegelegenen eigenen geeigneten Werkstatt ausführen und dabei Mitarbeiter der HAVAG für diese Tätigkeiten unterweisen und schulen.
EFRE
a) Die detaillierte Leistungsbeschreibung ist als Geschäftsgeheimnis zu qualifizieren und unterliegt der Vertraulichkeit. Es wird daher zum jetzigen Zeitpunkt von deren elektronischer Bekanntmachung abgesehen. Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Leistungsbeschreibung daher der Kurzversion des Lastenhefts zu entnehmen. Die Leistungsbeschreibung in Form von detailliertem Lastenheft wird nach der Eignungsprüfung den geeigneten Teilnehmern bei Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
b) Die Auftraggeberin behält sich vor, Angebote zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 Prozent des Gesamtwertes aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind und mit denen auch keine sonstigen Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang bestehen (§ 55 Abs. 1 SektVO).
Die Auftraggeberin behält sich daher vor, die Angaben zur Herkunft der angebotenen Ware bzw. zum Fertigungsort sowie Angaben zum Zollwert der Waren von den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern zu verlangen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung Batteriebusse einschließlich Ladeinfrastruktur, Service für Elektroantrieb inkl. Batterie (tw) der Fahrzeuge
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht.
b) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Teilnahmeantrags und soweit ein Bewerber im Laufe des Verfahrens zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig.
Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per FAX sind nicht zulässig und können nicht berücksichtigt werden.
c) Noch nicht bei www.evergabe-online.de registrierte Teilnehmer haben eigenverantwortlich während des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass sie sich über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. sonstige Informationen über das Portal informieren.
d) Anfragen sind über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu richten. Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen.
e) Die von der Auftraggeberin ausgereichten Unterlagen sind zu verwenden und an jeweils vorgesehener Stelle rechtsverbindlich zu unterschreiben.
f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
g) Die mit gegenständlicher Veröffentlichung abrufbaren Unterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe weiter konkretisiert. Die mit Bekanntmachung veröffentlichten Unterlagen ermöglichen interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme vorzunehmen (siehe auf Erfordernis nach Begründung zu § 41 Abs. 1 SektVO).
h) Der Bewerberbogen und soweit vorgesehen die entsprechenden Anlagen zum Bewerberbogen müssen vollständig ausgefüllt und von einem Vertretungsberechtigten und/oder dem/den bevollmächtigten Vertreter(n) unterschrieben sein.
i) Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben, dass gilt auch für Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind.
j) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Bewerberbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, es ist nur ein Bewerberbogen auszufüllen.
k) Bei Bewerbergemeinschaften ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist (Anlage 1).
l) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
m) Nebenangebote sind nicht zugelassen.
n) Die Teilnahme von Bewerbern/Bietern an der Öffnung der Teilnahmeanträge/Angeboten ist ausgeschlossen.
o) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Hinweis auf § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.