2.NSV, BA4 - Los 22.1 Begrünung/Bepflanzung Adelheidring/Damaschkeplatz Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-404-01-01-0624
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mvbnet.de
Abschnitt II: Gegenstand
2.NSV, BA4 - Los 22.1 Begrünung/Bepflanzung Adelheidring/Damaschkeplatz
Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Begrünung/Bepflanzung im Bereich Adelheidring/Damaschkeplatz im 4. Bauabschnitt der 2. Nord-Süd-Verbindung in Magdeburg.
Die hier ausgeschriebenen Bauleistungen betreffen das Los 22.1, die Begrünungs- und Pflanzmaßnahmen für den Trassenabschnitt im Adelheidring bis in Höhe Damaschkeplatz.
Bestandteile der Maßnahme sind vorbereitende Erdarbeiten, Pflanzleistungen sowie eine 3-jährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege im Anschluss.
Hierbei erfolgt die Bepflanzung der Flächen im Herbst 2021 bis Frühjahr 2022.
Die Fertigstellungspflege ist im Herbst 2022 abzuschließen. Bis Herbst 2024 schließen sich 2 Jahre Entwicklungspflege an.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Eigenerklärung zum Nachweis der beruflichen Qualifikation (Ausbildungs- und Befähigungsnachweise) der für die Leistungserbringung verantwortlichen Personen
-Eigenerklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister vorliegen, ferner, dass keine Ausschlussgründe gemäß Mindestlohngesetz § 19 Abs. (1), Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 Abs. (1) Satz 1 oder 2 und Arbeitnehmerentsendegesetz § 21 Abs. (1) vorliegen, ferner, dass das Unternehmen und/oder dessen Organe nicht auf der "Anti-Terror-Liste" geführt werden
-Ggf. Eignungsnachweis durch Angabe der PQ-Nummer
Zusatz:
-Entsprechendes Formular des Formularsatzes zum Landesvergabegesetz LSA
-Eigenerklärung zum Eignungsnachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
-Nachunternehmernachweis, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) tatsächlich zur Verfügung stehen.
-Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vorliegen.
-Ggf. Eignungsnachweis durch Angabe der PQ-Nummer
Zusatz:
-Entsprechendes Formular des Formularsatzes zum Landesvergabegesetz LSA
-Eigenerklärung zum Eignungsnachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
-Nachunternehmernachweis, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) tatsächlich zur Verfügung stehen.
-Ggf. Eignungsnachweis durch Angabe der PQ-Nummer
Zusatz:
-Entsprechendes Formular des Formularsatzes zum Landesvergabegesetz LSA
Mängelanspruchsbürgschaft: 5 v. H.
Vertragserfüllungsbürgschaft: 3 v. H
Abschlagszahlungen der für die nachgewiesenen Leistungen zustehenden Vergütung.
Gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter haben die Vergabeunterlagen nach Erhalt unverzüglich durchzuarbeiten und zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen, die dem Bieter übergeben wurden Unklarheiten oder verstoßen nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die MVB hierauf unverzüglich hin.
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen:
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §
134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]