Rahmenvertrag Client-Hardware Schule Referenznummer der Bekanntmachung: KID_CTS_04/2021

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Lieferauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 144-382219)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kid-magdeburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutsche-evergabe.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag Client-Hardware Schule

Referenznummer der Bekanntmachung: KID_CTS_04/2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Sie beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer pro Los auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Clienthardware insbesondere von Personalcomputer, Notebooks und Convertibles sowie Ladewagen und Ladekoffer zu decken. Der Bedarf wird insbesondere an Schulen entstehen. Der Rahmenvertrag dient insbesondere dazu, den Bedarf zu decken, der der Umsetzung der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien" in Bezug auf computergestützten Unterricht sowie kommunale Einrichtungen und Rechenzentren abzuschließen. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen.

Hintergrund

Die Software ist vorwiegend zum Einsatz an den allgemeinbildenden und berufsbilden-den Schulen sowie Stadt und Gemeindeverwaltungen in Sachsen-Anhalt vorgesehen.

Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungs-rechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem Sondervermögen, das Ende 2018 gebildet wurde.

Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z.B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus wird die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert.

Als Rechts- und Verfahrensgrundlagen sind folgende Dokumente zu beachten:

• Förderrichtlinie DigitalPakt Sachsen-Anhalt, RdErl. des MB vom 17.9.2019 – 35-81347 (inkl. Anlagen)

• Verfahrenshinweise (Stand: 06.11.2019)

• Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen (Stand: 19.09.2019)

• Leitfaden zur Erstellung eines Medienbildungskonzeptes an Schulen Sachsen-Anhalts/Anlagen (Stand: Oktober 2019)

• Landeskonzept zur Umsetzung der Strategie der KMK "Bildung in der digitalen Welt" (Stand: 09/2018)

• Handreichung Datenschutz an Schulen (Stand 30.07.2018) nebst Anlagen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/08/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 144-382219

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: I.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kommunikation
Anstatt:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=f5swr0ERRS4%253d

muss es heißen:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=8lOnfpkfCD4%253d

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Anpassung Leistungskriterien 3.6.6, 1.6.3.1, 1.8.5.1, 2.7.3.1, 2.9.11.3 und 2.5.10.1Streichung Leistungskriterien 2.8.5.3, 2.9.5.3, 2.5.6.2, 2.8.6.2, 2.9.6.2, 1.9.2.3, 3.7.1, 4.7.1 und 2.7.12Eignungskriterien 1.4.3.2, 2.4.3.2, 3.4.3.2 und 4.4.3.2 zur Bearbeitung freigegebenPreispositionen Garantie und Garantieerweiterung angepasst/aufgenommen

Aufgrund softwareseitig fehlender Preispositionen durch die letzte Korrektur wurde noch mal eine Korrekturzyklus durchgeführt.