Vergabe Projektsteuerungsleistungen: Energetische Sanierung des Lutherhauses und Verbesserung der touristischen Erschließung am Osteingang der historischen Altstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_03

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lutherstadt Wittenberg
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06886
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.martinluther.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe Projektsteuerungsleistungen: Energetische Sanierung des Lutherhauses und Verbesserung der touristischen Erschließung am Osteingang der historischen Altstadt

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_03
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71541000 Projektmanagement im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vergabe Projektsteuerungsleistungen: Energetische Sanierung des Lutherhauses und Verbesserung der touristischen Erschließung am Osteingang der historischen Altstadt

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Hauptort der Ausführung:

Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt

Collegienstraße 54

06886 Lutherstadt Wittenberg

Deutschland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Lutherhaus in Wittenberg, UNESCO-Weltkulturerbe und weltweit größtes reformationsgeschichtliches Museum, soll mit Blick auf die nächsten reformationsgeschichtlichen Meilensteine (von 2025: 500 Jahre Bauernkrieg/ Luthers Hochzeit über 2030: 500 Jahre Augsburger Bekenntnis und Ökumenenjubiläum bis 2046: 500 Jahre Luthers Tod) als Ort europäischer Geschichte und als Destination des nationalen und internationalen Tourismus ertüchtigt werden. Dafür soll der energieeffiziente und wirtschaftliche Betrieb des gesamten Gebäudes und der geplanten neuen Dauerausstellung, die Optimierung der passiven Gebäudesicherheit, ein attraktiver neuer Eingangsbereich und die Verbesserung der Barrierefreiheit realisiert werden. Die Bauaufgabe wird deshalb Handlungsfelder wie Bauphysik, Bauteiloberflächen, Besucherführung, Brandschutz, Denkmalschutz, Diebstahlschutz, Elektroinstallationen (Beleuchtung/ LAN), Energieeinsparung, Erschließung, Exponatschutz, Heizungsinstallation (Wärmebedarf und Verteilung), Personaleffizienz und Ver(ent)sorgung zu bearbeiten haben, um ein Ergebnis von betrieblicher Effizienz, denkmalpflegerischer Qualität und hohem Kulturgutschutz zu erreichen. Im Zentrum stehen zwei Maßnahmengruppen: (1) Der Eingangs- und Empfangsbereich soll neu organisiert werden - mit klarer Orientierung für die Besucher und mit klaren funktionalen Abläufen. Die verschiedenen Ausstellungsbereiche sollen ein gemeinsames Entrée und prägnante Zuwegungen bekommen, um einen repräsentativen und zugleich nutzerfreundlichen Eingang zu gewährleisten. (2) Die wertvolle Ausstattung inkl. Exponate der Dauerausstellung verlangt ein stabiles Raumklima mit geringen Schwankungen v.a. in Temperatur- und Luftfeuchtigkeit. Hierfür müssen bauphysikalische Maßnahmen zum Schutz vor UV- Strahlung und Staubimmissionen sowie zur Verbesserung des Wärmedurchgangs umgesetzt werden. Stichworte sind hier energetische Sanierung der Gebäudehülle (Dämmputze, Dämmung der Decken zum Dachgeschoss, Aufarbeiten der Fenster etc.), flächendeckende energiesparende Gebäudeleittechnik, energieeffiziente und konservatorisch optimierte LED-Beleuchtung und bedarfsgerechte Wärmeversorgung. Zur Umsetzung dieses Projekts benötigt der Auftraggeber fachliche Unterstützung durch einen erfahrenen Projektsteuerer. Die Projektsteuerungsleistungen werden in Anlehnung an das Leistungsbild und die Honorierung des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO), Heft Nr. 9, Stand März 2020, 5. Auflage vergeben. Die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungsinhalte bauen inhaltlich auf dem in der AHO unter § 2 beschriebenen Leistungsbild für Projektsteuerungsleistungen auf. Leistungsbestandteil sollen alle Grundleistungen folgender Projektstufen und Handlungsbereiche nach § 2 sein: - Projektstufen 1 bis 5 - für alle Projektstufen gelten die Leistungsinhalte der Handlungsbereiche A bis E Die genaue Aufgabenbeschreibung findet sich in der Leistungsbeschreibung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 60,00
Preis - Gewichtung: 40,00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Stufenvertrag

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 056-141744
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe Projektsteuerungsleistungen: Energetische Sanierung des Lutherhauses und Verbesserung der touristischen Erschließung am Osteingang der historischen Altstadt

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
16/08/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auf-trag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe ge-genüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftrag-geber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglich-keit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Sachsen-Anhalt zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Gel-tendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalen-dertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Vo-raussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/08/2021