Vergabe Projektsteuerungsleistungen: Energetische Sanierung des Lutherhauses und Verbesserung der touristischen Erschließung am Osteingang der historischen Altstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_03
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lutherstadt Wittenberg
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06886
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.martinluther.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Projektsteuerungsleistungen: Energetische Sanierung des Lutherhauses und Verbesserung der touristischen Erschließung am Osteingang der historischen Altstadt
Vergabe Projektsteuerungsleistungen: Energetische Sanierung des Lutherhauses und Verbesserung der touristischen Erschließung am Osteingang der historischen Altstadt
Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt
Collegienstraße 54
06886 Lutherstadt Wittenberg
Deutschland
Das Lutherhaus in Wittenberg, UNESCO-Weltkulturerbe und weltweit größtes reformationsgeschichtliches Museum, soll mit Blick auf die nächsten reformationsgeschichtlichen Meilensteine (von 2025: 500 Jahre Bauernkrieg/ Luthers Hochzeit über 2030: 500 Jahre Augsburger Bekenntnis und Ökumenenjubiläum bis 2046: 500 Jahre Luthers Tod) als Ort europäischer Geschichte und als Destination des nationalen und internationalen Tourismus ertüchtigt werden. Dafür soll der energieeffiziente und wirtschaftliche Betrieb des gesamten Gebäudes und der geplanten neuen Dauerausstellung, die Optimierung der passiven Gebäudesicherheit, ein attraktiver neuer Eingangsbereich und die Verbesserung der Barrierefreiheit realisiert werden. Die Bauaufgabe wird deshalb Handlungsfelder wie Bauphysik, Bauteiloberflächen, Besucherführung, Brandschutz, Denkmalschutz, Diebstahlschutz, Elektroinstallationen (Beleuchtung/ LAN), Energieeinsparung, Erschließung, Exponatschutz, Heizungsinstallation (Wärmebedarf und Verteilung), Personaleffizienz und Ver(ent)sorgung zu bearbeiten haben, um ein Ergebnis von betrieblicher Effizienz, denkmalpflegerischer Qualität und hohem Kulturgutschutz zu erreichen. Im Zentrum stehen zwei Maßnahmengruppen: (1) Der Eingangs- und Empfangsbereich soll neu organisiert werden - mit klarer Orientierung für die Besucher und mit klaren funktionalen Abläufen. Die verschiedenen Ausstellungsbereiche sollen ein gemeinsames Entrée und prägnante Zuwegungen bekommen, um einen repräsentativen und zugleich nutzerfreundlichen Eingang zu gewährleisten. (2) Die wertvolle Ausstattung inkl. Exponate der Dauerausstellung verlangt ein stabiles Raumklima mit geringen Schwankungen v.a. in Temperatur- und Luftfeuchtigkeit. Hierfür müssen bauphysikalische Maßnahmen zum Schutz vor UV- Strahlung und Staubimmissionen sowie zur Verbesserung des Wärmedurchgangs umgesetzt werden. Stichworte sind hier energetische Sanierung der Gebäudehülle (Dämmputze, Dämmung der Decken zum Dachgeschoss, Aufarbeiten der Fenster etc.), flächendeckende energiesparende Gebäudeleittechnik, energieeffiziente und konservatorisch optimierte LED-Beleuchtung und bedarfsgerechte Wärmeversorgung. Zur Umsetzung dieses Projekts benötigt der Auftraggeber fachliche Unterstützung durch einen erfahrenen Projektsteuerer. Die Projektsteuerungsleistungen werden in Anlehnung an das Leistungsbild und die Honorierung des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO), Heft Nr. 9, Stand März 2020, 5. Auflage vergeben. Die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungsinhalte bauen inhaltlich auf dem in der AHO unter § 2 beschriebenen Leistungsbild für Projektsteuerungsleistungen auf. Leistungsbestandteil sollen alle Grundleistungen folgender Projektstufen und Handlungsbereiche nach § 2 sein: - Projektstufen 1 bis 5 - für alle Projektstufen gelten die Leistungsinhalte der Handlungsbereiche A bis E Die genaue Aufgabenbeschreibung findet sich in der Leistungsbeschreibung.
Stufenvertrag
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe Projektsteuerungsleistungen: Energetische Sanierung des Lutherhauses und Verbesserung der touristischen Erschließung am Osteingang der historischen Altstadt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auf-trag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe ge-genüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftrag-geber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglich-keit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Sachsen-Anhalt zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Gel-tendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalen-dertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Vo-raussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).