Erweiterung 5G-Anlage (5G-MicroCelle im Speicher K / Entwicklungslab) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/0379/K13/Bre
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ovgu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung 5G-Anlage (5G-MicroCelle im Speicher K / Entwicklungslab)
Erweiterung 5G-Anlage (5G-MicroCelle im Speicher K / Entwicklungslab)
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg###Universitätsplatz 2#39106#Magdeburg#Deutschland
Im Projekt "5G-Projekt-CAMPUS" wurde Ende 2020 eine 5G Infrastruktur "5G-Micro-Cell" im Galileo-Testfeld / Entwicklungslabor installiert. Diese soll kompatibel für den Hauptcampus der OVGU erwei-tert werden.
Der Auftragnehmer soll die Installation und Aufbau der neuen Hardware und die Integration in die vor-handene Hardware gewährleisten. Dazu gehören auch Wartung und Support. Die neuen Komponen-ten müssen zu der vorhandenen 5G-Micro-Celle-Infrastruktur (Speicher K / Wissenschaftshafen) kompatibel sein. Weitere Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung. Der geschätzte Auftragswert beträgt [Betrag gelöscht] EUR netto.
Projekt 5G Campus - Projekt.Nr.: OVGU 10 1001 1000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder gültige Bescheinigung einer anerkannten Präqualifizierungsstelle z.B. DIHK PQ-VOL (www.pq-vol.de) oder folgende Einzelnachweise: Bewerbererklärung (= Erklärung nach Abschnitt 2 - Basisparagraphen), siehe Vergabeunterlagen bzw. Link: http://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/EKeu.pdf Hinweis: Wenn zutreffend, sind im Formular nur die Nachunternehmerleistungen zu benennen/beschreiben. Die Benennung sowie die Einreichung von Erklärungen der Nachunternehmer erfolgt erst nach gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber an den Bieter, wenn das Angebot des Bieters für eine Zuschlagserteilung in die engere Wahl kommt (VK Bund, B. v. 28.09.17, VK 1 - 93/17).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelten ausschließlich die "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen "(VOL/B), Stand: Ausgabe 2003. http://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die - gegebenenfalls verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.