liefern und einräumen Unterrichtsmittel für die Fächer Biologie und Chemie, Luther-Melanchthon-Gymnasium Wittenberg Referenznummer der Bekanntmachung: O 101/21 L
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lutherstadt Wittenberg
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06886
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-wittenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
liefern und einräumen Unterrichtsmittel für die Fächer Biologie und Chemie, Luther-Melanchthon-Gymnasium Wittenberg
Haus Melanchthon - liefern und einräumen von Unterrichtsmitteln für die Fächer Biologie und Chemie
Luther-Melanchthon-Gymnasium
Haus Melanchthon
Neustraße 10b
06886 Lutherstadt Wittenberg
Gegenstand der Ausschreibung ist das liefern und einräumen von Unterrichtsmitteln für die Fächer Biologie und Chemie.
Abgeckt werden sollen dabei folgende Bereiche:
- Biologie: Modelle; Bücher; sonstiges CD; Untersuchungen; Glaswaren und Kleinteile; Unfallverhütung; Mikroskopie; Gerätschaften
- Biologie + Chemie: Chemikalien; Benzine; Indikatoren; Katalysatoren; Stellzeug; Glasgeräte; Experimentierkästen; Messgeräte, Kleinteile, Gummi; elekt.Geräte; Chemikalienflaschen
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe.de/unterlagen abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist die Eignung durch Eigenerklärungen gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Darüber hinaus wird auch die Eintragung in das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg und Thüringen sowie AVPQ für die entsprechende Leistung akzeptiert.
Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, ist auf gesondertes Verlangen mindestens 1 Referenz des Bieters sowie der Nachunternehmen zu vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten 3 Jahre, wahlweise mittels Präqualifizierung oder durch Eigenerklärung nachzuweisen.
Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Eigenerklärungen (Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder EEE) auf gesondertes Verlangen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung
siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung
1. geforderte Sicherheiten: - entfällt
2. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: VOL/B
3. Rechtsform der Anforderung an Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mit dem Angebot sind vom Bieter folgende Unterlagen und Erklärungen, welche zum Vertragsgegenstand werden, zwingend vollständig vorzulegen:
- Erklärungen nach Landesvergabegesetz LSA
- bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz/Eignungsleihe:
- Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) mit Angabe der auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung bzw. Name des Eignungsleihers und Angabe zu der von diesem Unternehmen überlassenen Eignung (jeweils in Vergabeunterlagen enthalten).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind von den Bietern der engeren Wahl folgende Unterlagen und Erklärungen, welche zum Vertragsbestandteil werden, vorzulegen:
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) sowie
- vom jeweiligen Nachunternehmer die Erklärungen nach Landesvergabegesetz LSA
Weiterhin wird auf die ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17 und 18 des LVG LSA hingewiesen.
2. Bietergemeinschaften haben eine Erklärung zur Bietergemeinschaft sowie die unter III.1 und VI.3 Nr.1 aufgeführten Nachweise und Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
3. Anfragen sind grundsätzlich über die Vergabeplattform an die unter I.1. genannte Stelle zu richten. Für die Beantwortung der Fragen behält sich die ausschreibende Stelle 4 Werktage vor. Die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, zusätzlich angeforderte Informationen zu den Vergabeunterlagen und zum Anschreiben bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Damit können zusätzliche Informationen (Bieteranfragen) bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden. Die Interessenten sind verantwortlich für die Einhaltung der in der Veröffentlichung genannten Fristen und Termine.
4. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Rechtsbehelf (Nachprüfungsantrag) ist nur zulässig, soweit:
1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat;
3. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; und
4. der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer beantragt hat (siehe insoweit auch § 160 Abs. 3 GWB).