Rahmenvertrag Client-Hardware Schule Referenznummer der Bekanntmachung: KID_CTS_04/2021
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 144-382219)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kid-magdeburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Client-Hardware Schule
Sie beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer pro Los auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Clienthardware insbesondere von Personalcomputer, Notebooks und Convertibles sowie Ladewagen und Ladekoffer zu decken. Der Bedarf wird insbesondere an Schulen entstehen. Der Rahmenvertrag dient insbesondere dazu, den Bedarf zu decken, der der Umsetzung der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien" in Bezug auf computergestützten Unterricht sowie kommunale Einrichtungen und Rechenzentren abzuschließen. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen.
Hintergrund
Die Software ist vorwiegend zum Einsatz an den allgemeinbildenden und berufsbilden-den Schulen sowie Stadt und Gemeindeverwaltungen in Sachsen-Anhalt vorgesehen.
Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungs-rechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem Sondervermögen, das Ende 2018 gebildet wurde.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z.B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus wird die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert.
Als Rechts- und Verfahrensgrundlagen sind folgende Dokumente zu beachten:
• Förderrichtlinie DigitalPakt Sachsen-Anhalt, RdErl. des MB vom 17.9.2019 – 35-81347 (inkl. Anlagen)
• Verfahrenshinweise (Stand: 06.11.2019)
• Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen (Stand: 19.09.2019)
• Leitfaden zur Erstellung eines Medienbildungskonzeptes an Schulen Sachsen-Anhalts/Anlagen (Stand: Oktober 2019)
• Landeskonzept zur Umsetzung der Strategie der KMK "Bildung in der digitalen Welt" (Stand: 09/2018)
• Handreichung Datenschutz an Schulen (Stand 30.07.2018) nebst Anlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=fV81OFiNHqA%253d
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=f5swr0ERRS4%253d
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Angaben zum Firmenprofil:
Angaben zum Firmenprofil, zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur sowie dem Unternehmenskonzept.
— Referenzen:
Einzureichen ist eine Referenz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft bzw. einbezogener Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter bezieht, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe:
— des Lieferumfangs/Liefervolumens (in Euro);
— der Auftraggeber;
— der Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer;
— des Leistungszeitraums;
— sowie Beschreibung des Projektes und dessen Umsetzung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Einzureichen ist pro LOS mindestens eine Referenz über eine vergleichbare Leis-tung. Vergleichbar sind Referenzen, die folgende Mindestkennzahlen ausweisen:
Los 1
Belieferung über 1.000 Systeme an verschiedene Standorte der letzten 3 Jahre, bei einem Umsatz von 500.000 € mit Schulen oder kommunalen Einrichtungen.
Los 2
Belieferung über 1.600 Systeme an verschiedene Standorte der letzten 3 Jahre, bei einem Umsatz von 800.000 € mit Schulen oder kommunalen Einrichtungen.
Los 3
Belieferung über 1.000 Systeme an verschiedene Standorte der letzten 3 Jahre, bei einem Umsatz von 100.000 € mit Schulen oder kommunalen Einrichtungen.
Los 4
Belieferung über 150 Systeme an verschiedene Standorte der letzten 3 Jahre, bei einem Umsatz von 150.000 € mit Schulen oder kommunalen Einrichtungen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
Einzureichen ist eine Referenzliste des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft bzw. einbezogener Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter bezieht, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe:
— Angaben zum Firmenprofil:
Angaben zum Firmenprofil, zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur sowie dem Unternehmenskonzept.
— Referenzen:
Einzureichen ist eine Referenz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft bzw. einbezogener Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter bezieht, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe:
— des Lieferumfangs/Liefervolumens (in Euro);
— der Auftraggeber;
— der Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer;
— des Leistungszeitraums;
— sowie Beschreibung des Projektes und dessen Umsetzung.
Vergleichbar sind Leistungen, die innerhalb eines Loses die funktionsgerechte Bereitstellung und Belieferung von vergleichbarer, in dem jeweiligen Lose ausgeschriebenen Hardware umfassen. Dabei genügen die Bereitstellung und Belieferung mit Hardware minderer als der ausgeschriebenen Qualität.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Einzureichen ist pro Los mindestens eine Referenz über eine vergleichbare Leistung. Vergleichbar im Sinn der Mindestanforderung sind Referenzen, die folgende Mindestkennzahlen ausweisen:
Los 1
Mit Belieferung über 1.000 Systeme an verschiedene Standorte der letzten 3 Jahre, bei einem Umsatz von 500.000 € über drei Jahre (Gesamtumsatz) mit öffentlichen Auftraggebern.
Los 2
Mit Belieferung über 1.600 Systeme an verschiedene Standorte der letzten 3 Jahre, bei einem Umsatz von 800.000 € über drei Jahre (Gesamtumsatz) mit öffentlichen Auftraggebern.
Los 3
Mit Belieferung über 1.000 Systeme an verschiedene Standorte der letzten 3 Jahre, bei einem Umsatz von 100.000 € über drei Jahre (Gesamtumsatz) mit öffentlichen Auftraggebern.
Los 4
Mit Belieferung über 150 Systeme an verschiedene Standorte der letzten 3 Jahre, bei einem Umsatz von 150.000 € über drei Jahre (Gesamtumsatz) mit öffentlichen Auftraggebern.
Tag: 23.08.2021
Ortszeit: 23:59
Tag: 31.08.2021
Ortszeit: 23:59
Tag: 23.08.2021
Ortszeit: 23:59
Tag: 31.08.2021
Ortszeit: 23:59
Verlängerung der Angebotsfrist sowie Anpassung der Frist für BieterfragenPreispositionen Garantie LOS 1 und 2 aufgenommen sowie Position 1.3 redaktionell berichtigtAnpassung der Eignungskriterien – Referenzen/Erklärungen zum Nichtvorliegen von AusschlussgründenLöschung Eignungskriterien – ILO-Kernarbeits-Normen LVG-LSAAnpassung der Leistungskriterien – 1.7.11.1, 1.8.11.1, 1.8.5.4, 1.6.3.4, 3.5.3.12.1, 1.9.3.3, 2.5.2.5, 2.8.2.5, 2.9.2.5, 2.8.11.3Redaktionelle Anpassungen: 1.7.5.3, 3.4.3.9.3, 3.5.3.9.3, 1.6.1.6, 1.6.1.7, 1.7.2.1, 1.8.2.1, 1.9.11.1Löschung der Leistungskriterien – 2.8.7.2, 2.8.7.4, 2.9.7.2, und 2.9.7.4