Ausbau Hochwasserschutz Ortslage Schraplau - Bauleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 21.S.0166.SH

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06132
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Landesbetrieb
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ausbau Hochwasserschutz Ortslage Schraplau - Bauleistung

Referenznummer der Bekanntmachung: 21.S.0166.SH
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45240000 Wasserbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Herstellung Hochwasserschutz in der Ortslage Schraplau durch Abbruch- und Rückbauarbeiten, Neubau Brücken, Neubau Teilungswehr, Herstellung Schwergewichtsmauer, Einbau Schlauchwehr, Wegebau, Herstellung naturnaher Gewässersohle, Geländer- und Zaunbau, Rohrleitungsbau, Erdarbeiten

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45246000 Flussregulierungs- und Hochwasserschutzarbeiten
45221100 Bauarbeiten für Brücken
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Hauptort der Ausführung:

Sachsen-Anhalt, Landkreis Saalekreis, Ortslage Schraplau

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

+ Rückbau von 500 m² Gewässersohl- und Ufereinfassung aus Beton/Pflaster

+ Abbruch der Fußgängerbrücken 41 und 46 aus Stahlbeton

+ Abbruch der Straßenbrücke 42 aus Stahlbeton

+ Abbruch vorhandenes Wehr aus Stahlbeton

+ Neubau der Fußgängerbrücken 41 und 46 als Stahl-Holz-Konstruktion auf Stahlbetonwiderlager

+ Neubau der Straßenbrücke 42 aus Stahlbeton auf Mikropfahlgründung

+ Neubau Teilungswehr aus Stahlbeton

+ ca. 1.600 m² Schalung für Fundamente, Widerlager etc.

+ ca. 150 t Betonstahl

+ ca. 1.400 m³ Stahlbeton

+ ca. 420 m Mikropfähle bis D = 620 mm

+ ca. 680 m Schwergewichtsmauer als Blocksteinschichtung Höhe 2,5-3,0 m

+ Lieferung und Einbau Schlauchwehr inkl. Steuerung einschl. technischer Bearbeitung

+ ca. 2.000m² Unterhaltungsweg aus Schotterrasen einschl. Unterbau

+ ca. 750 m² Pflasterdecke

+ Herstellung einer naturnahen Gewässersohle mit ca. 10.200 t Wasserbausteinen LMB 5/40, 1.150 t LMB 10/60 sowie 2.200 m³ Filtermaterial

+ ca. 315 m Absturzsicherung als Füllstabgeländer

+ ca. 250 m Doppelstabmattenzaun

+ Einbindung von Regenwassereinleitungen DN 250-500 in die Ufermauer/Uferböschung

+ ca. 20.000 m³ Bodenaushub und Entsorgung

+ ca. 1.300 m³ Bodenaushub und Wiedereinbau

+ ca. 3.800 m³ Hinterfüllboden als Entwässerungsschicht liefern und einbauen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

ELER - HWS 620118000008

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 109-286321
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 21.S.0166.SH
Bezeichnung des Auftrags:

Ausbau Hochwasserschutz Ortslage Schraplau - Bauleistung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
11/08/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Drei Gleichen
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99869
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/08/2021