Salzlandkreis, Übergangswohnheim für Asylberechtigte und andere bleibeberechtigte, ausländische Personen - Sicherheitsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 0087/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bernburg (Saale)
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 06406
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]10
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.salzlandkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Salzlandkreis, Übergangswohnheim für Asylberechtigte und andere bleibeberechtigte, ausländische Personen - Sicherheitsdienstleistungen
Objekt- und Zutrittskontrolldienst
Salzlandkreis
Übergangswohnheim
Köthensche Straße 60a
06406 Bernburg (Saale)
Stationärer Objekt- und Zutrittskontrolldienst in einem Übergangswohnheim in 06406 Bernburg (Saale) für Asylberechtigte und andere bleibeberechtigte, ausländische Personen mit jeweils einem Sicherheitsmitarbeiter je Schicht (24/7)
Die Verlängerung kann optional zwei Mal für je ein Jahr vereinbart werden. Die gesamte Vertragslaufzeit kann somit maximal drei Jahre betragen. Die Verlängerung hat der AG gegenüber dem AN 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bekanntzugeben.
Die Verlängerung kann optional zwei Mal für je ein Jahr vereinbart werden.Die gesamte Vertragslaufzeit kann somit maximal drei Jahre betragen. Die Verlängerung hat der AG gegenüber dem AN 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bekanntzugeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• aktueller Handelsregisterauszug
• Gewerbeerlaubnis
• Sachkundenachweis gemäß § 34a Gewerbeordnung (GWO)
• Angaben des Umsatzes insgesamt und bezüglich der nachfolgenden Leistung, bezogen auf die drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
• Benennung einer verantwortlichen Person für das beschriebene Objekt
• mindestens zwei Referenzangaben vergleichbar (Art und Umfang) abgeschlossener Leistungen aus den letzten drei Geschäftsjahren mit Angabe des Auftraggebers (Name, Anschrift, zugleich Name und Position eines konkreten befugten Ansprechpartners samt dessen Telefonnummer und E-Mailadresse), sollten mehr als fünf Referenzangaben eingereicht werden, sind davon zwei Referenzen als Favoriten zu kennzeichnen; die notwendigen Angaben zu den Referenzen entnehmen Sie bitte der Anlage 3.
• vorliegende Zertifizierungen (die Ausschreibung betreffend) mit Zertifizierungsinhalt der letzten 5 Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren.