Energielierferung WSV Bereich Ost für 2022 - 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/815/024
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wsa-elbe.wsv.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Energielierferung WSV Bereich Ost für 2022 - 2025
Energielierferung WSV Bereich Ost für 2022 - 2025
WSA Elbe
Die drei Ämter im Bereich Ost der Wasserstraßenschifffahrtsverwaltung sollen im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2025 mit Energie versorgt werden.
Ansprech- und Vertragspartner ist hierbei das WSA Elbe.
Die Leistung soll losweise erbracht werden:
- Los 01, WSA Elbe
- Los 02, WSA Spree-Havel
- Los 03, WSA Oder-Havel
Nach der Umsetzung des Ausschreibungsverfahrens und der abschließenden Beauftragung übernimmt jedes Amt die Vertragsabwicklung und Abrechnung des entsprechenden Loses.
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
WSA Spree-Havel
Die drei Ämter im Bereich Ost der Wasserstraßenschifffahrtsverwaltung sollen im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2025 mit Energie versorgt werden.
Ansprech- und Vertragspartner ist hierbei das WSA Elbe.
Die Leistung soll losweise erbracht werden:
- Los 01, WSA Elbe
- Los 02, WSA Spree-Havel
- Los 03, WSA Oder-Havel
Nach der Umsetzung des Ausschreibungsverfahrens und der abschließenden Beauftragung übernimmt jedes Amt die Vertragsabwicklung und Abrechnung des entsprechenden Loses.
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
WSA Oder-Havel
Die drei Ämter im Bereich Ost der Wasserstraßenschifffahrtsverwaltung sollen im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2025 mit Energie versorgt werden.
Ansprech- und Vertragspartner ist hierbei das WSA Elbe.
Die Leistung soll losweise erbracht werden:
- Los 01, WSA Elbe
- Los 02, WSA Spree-Havel
- Los 03, WSA Oder-Havel
Nach der Umsetzung des Ausschreibungsverfahrens und der abschließenden Beauftragung übernimmt jedes Amt die Vertragsabwicklung und Abrechnung des entsprechenden Loses.
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.