Unterhaltsreinigung in Objekten der Gemeinde Hohe Börde Referenznummer der Bekanntmachung: 111720.524100
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohe Börde OT Irxleben
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39167
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hoheboerde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung in Objekten der Gemeinde Hohe Börde
Unterhaltsreinigung in Objekten der Gemeinde Hohe Börde
Los 1
Ziel der Ausschreibung ist die Vergabe von Unterhaltsreinigungen je Los an ein fachlich versiertes und leistungsfähiges Unternehmen.
Los 1 beinhaltet die Unterhaltsreinigung im Gebiet der Gemeinde Hohe Börde an Gebäuden und Einrichtungen. Näheres entnehmen Sie den beigefügten Anlagen.
Los 2
Ziel der Ausschreibung ist die Vergabe von Unterhaltsreinigungen je Los an ein fachlich versiertes und leistungsfähiges Unternehmen.
Los 2 beinhaltet die Unterhaltsreinigung im Gebiet der Gemeinde Hohe Börde an Gebäuden und Einrichtungen. Näheres entnehmen Sie den beigefügten Anlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
-Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung
-mind. 2 Referenzen in gleicher Art, gleichem Umfang und gleichem Auftragsvolumen der letzten 3 Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zurügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134c Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de