San. Sekundarschule Am Fliederweg, STARK III, Betonwerksteinarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: FB 24-B-2021-151

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Bauauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 147-390134)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06108
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.halle.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

San. Sekundarschule Am Fliederweg, STARK III, Betonwerksteinarbeiten

Referenznummer der Bekanntmachung: FB 24-B-2021-151
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45432100 Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Los 022 Betonwerksteinarbeiten

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/08/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 147-390134

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: VI.4.3)
Anstatt:

Erkannte Vergabeverstöße sind gemäß § 160 III Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagenzu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sindspätestens bis zu der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages bei derunter Punkt VI. 4.1 benannten Stelle zu rügen. Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens nach§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB bei Ablehnung einer Rüge durch die Vergabestelle: spätestens 15 Kalendertage nachEingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Vergaberüge des Unternehmens, welches eine Verletzungseiner Rechte nach den §§ 97 ff GWB geltend macht, nicht abhelfen zu wollen.

muss es heißen:

Erkannte Vergabeverstöße sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zu der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung/des Angebotes bei der unter Punkt VI. 4.1 benannten Stelle zu rügen. Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB bei Ablehnung einer Rüge durch die Vergabestelle: spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Vergaberüge des Unternehmens, welches eine Verletzung seiner Rechte nach den §§ 97ff. GWB geltend macht, nicht abhelfen zu wollen.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: