Rahmenvereinbarung für Wach- und Sicherheitsdienstleistungen für Dienstliegenschaften des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Referenznummer der Bekanntmachung: 11-02329-11
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mf.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für Wach- und Sicherheitsdienstleistungen für Dienstliegenschaften des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
Es werden für nachfolgende Liegenschaften Wach- und Sicherheitsdienstleistungen ausgeschrieben:
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Los 1
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- Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, Editharing 40, 39108 Magdeburg
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Los 2
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- Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, Olvenstedter Straße 4-5, 39108 Magdeburg
Sofern die Gesamtwirtschaftlichkeit gegeben ist, kann eine Vergabe der Lose 1 und 2 an einen Bieter erfolgen
Wach- und Sicherheitsdienstleistungen für Liegenschaft Editharing 40
Editharing 40 in 39108 Magdeburg
Bei der Liegenschaft handelt es sich um einen von der Auftraggeberin (AG) zur Erfüllung der zuständigen Aufgaben angemieteten Liegenschaft.
Es befinden sich auf der Liegenschaft neben Büro- und Verwaltungsflächen ebenso Technikräume, Lagerräume für Ausstattung und eine Tiefgarage mit Fahrzeugen.
Die Hauptnutzungszeit der Liegenschaft liegt zwischen 5:00 Uhr und 20:00 Uhr, wobei auch außerhalb dieser Zeit Sondernutzungen möglich sind.
Die Bewachung der Liegenschaft erfolgt von Montag bis Freitag (exkl. Feiertage).
Der Auftragnehmer (AN) setzt einen erfahrenen, qualifizierten und geschulten Sicherheitsdienst ein.
Die Durchführung des stationären Sicherheitsdienstes (Empfangs- und Kontrolldienst) im Empfang ist zu folgenden Zeiten durchzuführen:
- Montag - Donnerstag: Einfachbesetzung in der Zeit von 5:00 Uhr bis 22:00 Uhr
- Freitag und an Tagen vor Feiertagen: Einfachbesetzung in der Zeit von 5:00 bis 20:00 Uhr
Die Liegenschaft ist durch eine Gefahrenmeldeanlage (Einbruchmeldeanlage) geschützt. Der AN stellt eine zertifizierte Notruf- und Service-Leitstelle (NSL) bzw. eine
Aufschaltung an diese zur Verfügung. Die Aufschaltung erfolgt durch den Nutzer der entsprechenden Bereiche für die Zeit außerhalb der Wach- und Sicherheitszeiten.
Bei Meldungen, Störungen, fehlender Scharfschaltung, Auffälligkeiten o.ä. der Anlage muss das Personal der NSL das Sicherheitspersonal bzw. der Revierdienst vor Ort informieren. Außerhalb der Wach- und Sicherheitszeiten erfolgt durch den AN ein Revierkontrolldienst.
Vom AN ist auf eigene Kosten ein Wächterkontrollsystem mit 7 Kontrollpunkten zur Verfügung zu stellen, zu betreiben und vor Ort unter Abstimmung mit dem AG an markanten Punkten der Liegenschaft zu installieren. Der AN stellt ein vorwiegend elektronisch geführtes Wachbuch zum Nachweis der Wach- und Sicherheitsleistungen und der Kontrollpunkte dem AG mtl. mit der Rechnung zur Verfügung.
Der AN hat eine qualifizierte Objektleitung einzusetzen, die für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der
Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Die Objektleitung hat der AG/Nutzerin als Ansprechpartnerin zur Verfügung zu stehen und stellt das Bindeglied
zwischen dem Vertreter der AG und den ausführenden Sicherheitsmitarbeitern des AN dar. Die Objektleitung ist montags bis freitags (exkl. Feiertage) in
der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr telefonisch erreichbar und einmal monatlich zum Nutzer-Jour-Fix für durchschnittlich eine Stunde vor Ort, sowie einmalig
vier Wochen vor Leistungsbeginn zur Kick-Off-Besprechung vor Ort.
Die AG kann vom AN Bedarfsleistungen nach Anforderung und schriftliche Beauftragung durch die AG verlangen (Einzelheiten sind den Vertragsbedingungen zu entnehmen). Der AN setzt erfahrene, qualifizierte und geschulte Sicherheitsmitarbeiter zur Leistungserbringung ein.
Sämtliche Änderungen des Leistungsumfanges auf Basis der Bedarfsleistungen sind auf insgesamt 20% des Auftragsvolumens begrenzt.
Innerhalb der Liegenschaft befinden sich Verschlusssachen. Dies macht es gem. Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)
notwendig, dass das in den Objekten eingesetzte Personal inkl. Reservepersonal über eine Sicherheitsüberprüfung im vorbeugenden personellen Sabotageschutz
nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) - SÜ2 verfügt oder bereit ist, sich vor Leistungsbeginn einer entsprechenden Überprüfung zu unterziehen. Die
Überprüfungen müssen spätestens bei Leistungsbeginn vorliegen und abgeschlossen sein - auf die Rechtsfolgen bei einem Verstoß wird ausdrücklich hingewiesen.
Wach- und Sicherheitsdienstleistungen für Liegenschaft Olvenstedter Straße 4-5
Olvenstedter Straße 4-5 in 39108 Magdeburg
Bei der Liegenschaft handelt es sich um einen von der Auftraggeberin (AG) zur Erfüllung der zuständigen Aufgaben angemieteten Liegenschaft.
Es befinden sich auf der Liegenschaft neben Büro- und Verwaltungsflächen ebenso Technikräume, Lagerräume für Ausstattung und Freiflächen mit Fahrzeugen.
Die Hauptnutzungszeit der Liegenschaft liegt zwischen 5:00 Uhr und 20:00 Uhr, wobei auch außerhalb dieser Zeit Sondernutzungen möglich sind.
Die Bewachung der Liegenschaft erfolgt von Montag bis Freitag (exkl. Feiertage).
Der Auftragnehmer (AN) setzt einen erfahrenen, qualifizierten und geschulten Sicherheitsdienst ein.
Die Durchführung des stationären Sicherheitsdienstes (Empfangs- und Kontrolldienst) im Empfang und dem separaten Schrankenhaus (Zufahrt zur Parkfläche) ist zu folgenden Zeiten durchzuführen:
- Montag - Donnerstag: Einfachbesetzung im Empfang in der Zeit von 5:00 Uhr bis 22:00 Uhr, Einfachbesetzung im Schrankenhaus in der Zeit von 5:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
- Freitag und an Tagen vor Feiertagen: Einfachbesetzung in der Zeit von 5:00 bis 20:00 Uhr
Die Liegenschaft ist durch eine Gefahrenmeldeanlage (Einbruchmeldeanlage) geschützt. Der AN stellt eine zertifizierte Notruf- und Service-Leitstelle (NSL) bzw. eine
Aufschaltung an diese zur Verfügung. Die Aufschaltung erfolgt durch den Nutzer der entsprechenden Bereiche für die Zeit außerhalb der Wach- und Sicherheitszeiten.
Bei Meldungen, Störungen, fehlender Scharfschaltung, Auffälligkeiten o.ä. der Anlage muss das Personal der NSL das Sicherheitspersonal bzw. der Revierdienst vor Ort informieren. Außerhalb der Wach- und Sicherheitszeiten erfolgt durch den AN ein Revierkontrolldienst.
Vom AN ist auf eigene Kosten ein Wächterkontrollsystem mit 7 Kontrollpunkten zur Verfügung zu stellen, zu betreiben und vor Ort unter Abstimmung mit dem AG an markanten Punkten der Liegenschaft zu installieren. Der AN stellt ein vorwiegend elektronisch geführtes Wachbuch zum Nachweis der Wach- und Sicherheitsleistungen und der Kontrollpunkte dem AG mtl. mit der Rechnung zur Verfügung.
Der AN hat eine qualifizierte Objektleitung einzusetzen, die für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der
Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Die Objektleitung hat der AG/Nutzerin als Ansprechpartnerin zur Verfügung zu stehen und stellt das Bindeglied
zwischen dem Vertreter der AG und den ausführenden Sicherheitsmitarbeitern des AN dar. Die Objektleitung ist montags bis freitags (exkl. Feiertage) in
der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr telefonisch erreichbar und einmal monatlich zum Nutzer-Jour-Fix für durchschnittlich eine Stunde vor Ort, sowie einmalig
vier Wochen vor Leistungsbeginn zur Kick-Off-Besprechung vor Ort.
Die AG kann vom AN Bedarfsleistungen nach Anforderung und schriftliche Beauftragung durch die AG verlangen (Einzelheiten sind den Vertragsbedingungen zu entnehmen). Der AN setzt erfahrene, qualifizierte und geschulte Sicherheitsmitarbeiter zur Leistungserbringung ein.
Sämtliche Änderungen des Leistungsumfanges auf Basis der Bedarfsleistungen sind auf insgesamt 20% des Auftragsvolumens begrenzt.
Innerhalb der Liegenschaft befinden sich Verschlusssachen. Dies macht es gem. Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)
notwendig, dass das in den Objekten eingesetzte Personal inkl. Reservepersonal über eine Sicherheitsüberprüfung im vorbeugenden personellen Sabotageschutz
nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) - SÜ2 verfügt oder bereit ist, sich vor Leistungsbeginn einer entsprechenden Überprüfung zu unterziehen. Die
Überprüfungen müssen spätestens bei Leistungsbeginn vorliegen und abgeschlossen sein - auf die Rechtsfolgen bei einem Verstoß wird ausdrücklich hingewiesen.
Gegenwärtig ist der Umbau der Schrankenanlage mit Installation einer Induktionsschleife vorgesehen, was den Wegfall des Wach- und Sicherheitsdienstes im separaten Schrankenhaus zur Folge hat. Der Zeitpunkt kann gegenwärtig nicht genau betimmt werden, wird aber im Laufe der Vertragslaufzeit erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die geplante Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt:
- Beginn: 01.01.2022
- Ende: 31.12.2025
Die Verträge verlängern sich, sofern die AG einer Fortsetzung der Vertragsverhältnisse nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der
jeweiligen Vertragsdauer schriftlich widerspricht, um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragsdauer beträgt sechs Jahre und endet max. am 31.12.2027.
ohne das es einer Kündigung bedarf.