Rahmenvereinbarung für Wach- und Sicherheitsdienstleistungen für Dienstliegenschaften des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Referenznummer der Bekanntmachung: 11-02329-11

Vorinformation

Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mf.sachsen-anhalt.de
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung für Wach- und Sicherheitsdienstleistungen für Dienstliegenschaften des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

Referenznummer der Bekanntmachung: 11-02329-11
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Es werden für nachfolgende Liegenschaften Wach- und Sicherheitsdienstleistungen ausgeschrieben:

.

Los 1

.

- Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, Editharing 40, 39108 Magdeburg

.

Los 2

-

- Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, Olvenstedter Straße 4-5, 39108 Magdeburg

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:

Sofern die Gesamtwirtschaftlichkeit gegeben ist, kann eine Vergabe der Lose 1 und 2 an einen Bieter erfolgen

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wach- und Sicherheitsdienstleistungen für Liegenschaft Editharing 40

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79713000 Bewachungsdienste
79992000 Empfangsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Editharing 40 in 39108 Magdeburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei der Liegenschaft handelt es sich um einen von der Auftraggeberin (AG) zur Erfüllung der zuständigen Aufgaben angemieteten Liegenschaft.

Es befinden sich auf der Liegenschaft neben Büro- und Verwaltungsflächen ebenso Technikräume, Lagerräume für Ausstattung und eine Tiefgarage mit Fahrzeugen.

Die Hauptnutzungszeit der Liegenschaft liegt zwischen 5:00 Uhr und 20:00 Uhr, wobei auch außerhalb dieser Zeit Sondernutzungen möglich sind.

Die Bewachung der Liegenschaft erfolgt von Montag bis Freitag (exkl. Feiertage).

Der Auftragnehmer (AN) setzt einen erfahrenen, qualifizierten und geschulten Sicherheitsdienst ein.

Die Durchführung des stationären Sicherheitsdienstes (Empfangs- und Kontrolldienst) im Empfang ist zu folgenden Zeiten durchzuführen:

- Montag - Donnerstag: Einfachbesetzung in der Zeit von 5:00 Uhr bis 22:00 Uhr

- Freitag und an Tagen vor Feiertagen: Einfachbesetzung in der Zeit von 5:00 bis 20:00 Uhr

Die Liegenschaft ist durch eine Gefahrenmeldeanlage (Einbruchmeldeanlage) geschützt. Der AN stellt eine zertifizierte Notruf- und Service-Leitstelle (NSL) bzw. eine

Aufschaltung an diese zur Verfügung. Die Aufschaltung erfolgt durch den Nutzer der entsprechenden Bereiche für die Zeit außerhalb der Wach- und Sicherheitszeiten.

Bei Meldungen, Störungen, fehlender Scharfschaltung, Auffälligkeiten o.ä. der Anlage muss das Personal der NSL das Sicherheitspersonal bzw. der Revierdienst vor Ort informieren. Außerhalb der Wach- und Sicherheitszeiten erfolgt durch den AN ein Revierkontrolldienst.

Vom AN ist auf eigene Kosten ein Wächterkontrollsystem mit 7 Kontrollpunkten zur Verfügung zu stellen, zu betreiben und vor Ort unter Abstimmung mit dem AG an markanten Punkten der Liegenschaft zu installieren. Der AN stellt ein vorwiegend elektronisch geführtes Wachbuch zum Nachweis der Wach- und Sicherheitsleistungen und der Kontrollpunkte dem AG mtl. mit der Rechnung zur Verfügung.

Der AN hat eine qualifizierte Objektleitung einzusetzen, die für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der

Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Die Objektleitung hat der AG/Nutzerin als Ansprechpartnerin zur Verfügung zu stehen und stellt das Bindeglied

zwischen dem Vertreter der AG und den ausführenden Sicherheitsmitarbeitern des AN dar. Die Objektleitung ist montags bis freitags (exkl. Feiertage) in

der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr telefonisch erreichbar und einmal monatlich zum Nutzer-Jour-Fix für durchschnittlich eine Stunde vor Ort, sowie einmalig

vier Wochen vor Leistungsbeginn zur Kick-Off-Besprechung vor Ort.

Die AG kann vom AN Bedarfsleistungen nach Anforderung und schriftliche Beauftragung durch die AG verlangen (Einzelheiten sind den Vertragsbedingungen zu entnehmen). Der AN setzt erfahrene, qualifizierte und geschulte Sicherheitsmitarbeiter zur Leistungserbringung ein.

Sämtliche Änderungen des Leistungsumfanges auf Basis der Bedarfsleistungen sind auf insgesamt 20% des Auftragsvolumens begrenzt.

Innerhalb der Liegenschaft befinden sich Verschlusssachen. Dies macht es gem. Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)

notwendig, dass das in den Objekten eingesetzte Personal inkl. Reservepersonal über eine Sicherheitsüberprüfung im vorbeugenden personellen Sabotageschutz

nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) - SÜ2 verfügt oder bereit ist, sich vor Leistungsbeginn einer entsprechenden Überprüfung zu unterziehen. Die

Überprüfungen müssen spätestens bei Leistungsbeginn vorliegen und abgeschlossen sein - auf die Rechtsfolgen bei einem Verstoß wird ausdrücklich hingewiesen.

II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wach- und Sicherheitsdienstleistungen für Liegenschaft Olvenstedter Straße 4-5

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79713000 Bewachungsdienste
79992000 Empfangsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Olvenstedter Straße 4-5 in 39108 Magdeburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei der Liegenschaft handelt es sich um einen von der Auftraggeberin (AG) zur Erfüllung der zuständigen Aufgaben angemieteten Liegenschaft.

Es befinden sich auf der Liegenschaft neben Büro- und Verwaltungsflächen ebenso Technikräume, Lagerräume für Ausstattung und Freiflächen mit Fahrzeugen.

Die Hauptnutzungszeit der Liegenschaft liegt zwischen 5:00 Uhr und 20:00 Uhr, wobei auch außerhalb dieser Zeit Sondernutzungen möglich sind.

Die Bewachung der Liegenschaft erfolgt von Montag bis Freitag (exkl. Feiertage).

Der Auftragnehmer (AN) setzt einen erfahrenen, qualifizierten und geschulten Sicherheitsdienst ein.

Die Durchführung des stationären Sicherheitsdienstes (Empfangs- und Kontrolldienst) im Empfang und dem separaten Schrankenhaus (Zufahrt zur Parkfläche) ist zu folgenden Zeiten durchzuführen:

- Montag - Donnerstag: Einfachbesetzung im Empfang in der Zeit von 5:00 Uhr bis 22:00 Uhr, Einfachbesetzung im Schrankenhaus in der Zeit von 5:00 Uhr bis 20:00 Uhr.

- Freitag und an Tagen vor Feiertagen: Einfachbesetzung in der Zeit von 5:00 bis 20:00 Uhr

Die Liegenschaft ist durch eine Gefahrenmeldeanlage (Einbruchmeldeanlage) geschützt. Der AN stellt eine zertifizierte Notruf- und Service-Leitstelle (NSL) bzw. eine

Aufschaltung an diese zur Verfügung. Die Aufschaltung erfolgt durch den Nutzer der entsprechenden Bereiche für die Zeit außerhalb der Wach- und Sicherheitszeiten.

Bei Meldungen, Störungen, fehlender Scharfschaltung, Auffälligkeiten o.ä. der Anlage muss das Personal der NSL das Sicherheitspersonal bzw. der Revierdienst vor Ort informieren. Außerhalb der Wach- und Sicherheitszeiten erfolgt durch den AN ein Revierkontrolldienst.

Vom AN ist auf eigene Kosten ein Wächterkontrollsystem mit 7 Kontrollpunkten zur Verfügung zu stellen, zu betreiben und vor Ort unter Abstimmung mit dem AG an markanten Punkten der Liegenschaft zu installieren. Der AN stellt ein vorwiegend elektronisch geführtes Wachbuch zum Nachweis der Wach- und Sicherheitsleistungen und der Kontrollpunkte dem AG mtl. mit der Rechnung zur Verfügung.

Der AN hat eine qualifizierte Objektleitung einzusetzen, die für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der

Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Die Objektleitung hat der AG/Nutzerin als Ansprechpartnerin zur Verfügung zu stehen und stellt das Bindeglied

zwischen dem Vertreter der AG und den ausführenden Sicherheitsmitarbeitern des AN dar. Die Objektleitung ist montags bis freitags (exkl. Feiertage) in

der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr telefonisch erreichbar und einmal monatlich zum Nutzer-Jour-Fix für durchschnittlich eine Stunde vor Ort, sowie einmalig

vier Wochen vor Leistungsbeginn zur Kick-Off-Besprechung vor Ort.

Die AG kann vom AN Bedarfsleistungen nach Anforderung und schriftliche Beauftragung durch die AG verlangen (Einzelheiten sind den Vertragsbedingungen zu entnehmen). Der AN setzt erfahrene, qualifizierte und geschulte Sicherheitsmitarbeiter zur Leistungserbringung ein.

Sämtliche Änderungen des Leistungsumfanges auf Basis der Bedarfsleistungen sind auf insgesamt 20% des Auftragsvolumens begrenzt.

Innerhalb der Liegenschaft befinden sich Verschlusssachen. Dies macht es gem. Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)

notwendig, dass das in den Objekten eingesetzte Personal inkl. Reservepersonal über eine Sicherheitsüberprüfung im vorbeugenden personellen Sabotageschutz

nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) - SÜ2 verfügt oder bereit ist, sich vor Leistungsbeginn einer entsprechenden Überprüfung zu unterziehen. Die

Überprüfungen müssen spätestens bei Leistungsbeginn vorliegen und abgeschlossen sein - auf die Rechtsfolgen bei einem Verstoß wird ausdrücklich hingewiesen.

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Gegenwärtig ist der Umbau der Schrankenanlage mit Installation einer Induktionsschleife vorgesehen, was den Wegfall des Wach- und Sicherheitsdienstes im separaten Schrankenhaus zur Folge hat. Der Zeitpunkt kann gegenwärtig nicht genau betimmt werden, wird aber im Laufe der Vertragslaufzeit erfolgen.

II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung:
13/09/2021

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die geplante Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt:

- Beginn: 01.01.2022

- Ende: 31.12.2025

Die Verträge verlängern sich, sofern die AG einer Fortsetzung der Vertragsverhältnisse nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der

jeweiligen Vertragsdauer schriftlich widerspricht, um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragsdauer beträgt sechs Jahre und endet max. am 31.12.2027.

ohne das es einer Kündigung bedarf.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/07/2021