DRV Wahrenberg 1. BA Referenznummer der Bekanntmachung: 21/N/0257/OB
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lhw.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
DRV Wahrenberg 1. BA
DRV Wahrenberg 1. BA - Messstellen
Herstellen Anlagen zum Grundwassermonitoring
Landkreis Stendal, Gemarkungen Wahrenberg und Wanzer (Gemeinde Aland)
- Errichtung von 20 GW-Messstellen, Trockenbohrung 324 mm, bis 6 m tief und Ausbau einschließlich Datenlogg
- Transport der Proben und Laboruntersuchungen (Konsistenz, Korngrößen, Glühverluste, Scherversuche, kf-Werte, Wassergehalt)
ELER HWS - Aktenzeichen LVwA: 6201 16 0000 82
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Gewerbeanmeldung,
- Nachweis der Eintragung in das Handelsregister,
- Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (IHK).
- Bescheinigung in Steuersachen,
- Nachweis der Zahlungen an die gesetzliche Sozialversicherung,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse der Berufsgenossenschaft,
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Versicherung der Berufsgenossenschaft.
- Es dürfen keine schwerwiegenden Verfehlungen gegen die Zahlungspflichten bestehen.
gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ sind 3 Referenzen vergleichbarer Vorhaben, hier LB 211-02 vorzulegen
Der erfolgreiche Bieter muss den Vertragsbedingungen § 10 Abs. 1 und 3, § 12 und §13 Abs. 2 und 4 LVG LSA zustimmen.
Für den erfolgreichen Bieter dürfen keine schwerwiegenden Vergehen gegen die §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
Vergabestelle Nord
Otto-von-Guericke-Straße 5
39104 Magdeburg
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.