Planungsleistungen/Architektenleistungen für die Sanierung des Rathauses in 39524 Sandau (Elbe), Deutschland Referenznummer der Bekanntmachung: 37_EHL_04-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Klietz
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39524
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.elbe-havel-land.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen/Architektenleistungen für die Sanierung des Rathauses in 39524 Sandau (Elbe), Deutschland
Planungsleistungen/Architektenleistungen für die Sanierung des Rathauses in 39524 Sandau (Elbe)
im Rahmen des Förderprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden“.
Der Auftrag ist in folgende Lose aufgeteilt und die Beauftragung erfolgt stufenweise (siehe Abschnitt II. 2.11 dieser Bekanntmachung)
Los 1 Objektplanung Gebäude und Innenräume mit Beratungsleistungen in den Bereichen Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bau- und Raumakustik), restauratorische Baubegleitung und Untersuchung, Freianlagenplanung
Los 2 Tragwerksplanung mit SIGEKO
Los 3 Fachplanung Technische Ausrüstung: Abwasser, Wasser und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, lufttechnische Anlagen sowie nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen
Los 4 Fachplanung Technische Ausrüstung: Starkstromanlagen, Fernmelde und informationstechnische Anlagen sowie Förderanlagen
Zusätzlich unterstützen die Auftragnehmer den Auftraggeber in der Kommunikation mit dem Fördermittelgeberund bei der Erstellung von Verwendungsnachweisen. Die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 für die Leistungsbilder Gebäude und Tragwerksplanungnach HOAI sind bereits vertraglich gebunden. Die Vorplanung Leistungsphase 2 ist Grundlage der Auftragsbekanntmachung.
Objektplanung Gebäude und Innenräume mit Beratungsleistungen in den Bereichen Bauphysik , restauratorische Baubegleitung und Untersuchung, Freianlagenplanung, Los-Nr.: 1
Rathaus Sandau
Marktstraße 2
39524 Sandau (Elbe)
Das Los umfasst die Leistungen der Objektplanung derLeistungsphasen 4 bis 9 nach § 34 HOAI inklusive der Ausführung Besonderer Leistungen
1. Restauratorische Baubegleitung und Untersuchung,
2. Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
für die Sanierung des Rathauses in 39524 Sandau (Elbe). Zusätzlich sind Leistungen der Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bau und Raumakustik) nach § 3 Abs. 1 Satz 2 HOAI Anlage Nr. 1.2.2 HOAI zu erbringen.
Das Los umfasst weiterhin Leistungen der Freianlagenplanung der Leistungsphasen 4 bis 9 nach § 39 HOAI.
Die Leistung ist unter Berücksichtigung der allgemein geltenden bauordnungsrechtlichen und bautechnischen Regeln, denkmalrechtlicher Belange sowie unter Beachtung der
einschlägigen rechtlichen Vorgaben bei Inanspruchnahme von Bundes und Landesfördermitteln zu erbringen.
Informationen zurSanierung des Rathauses
Die bautechnische Sanierung hat das Ziel das historische Fachwerkgebäude funktionssicher wieder herzustellen und gleichzeitig die Anforderungen an die Standsicherheit, die Gebrauchstauglichkeit, den Brandschutz, die Mindestanforderungen des bautechnischen Wärmeschutzes und die Anforderungen zur Nutzung als öffentliches Verwaltungsgebäude sicherzustellen.
Das äußere Erscheinungsbild des Fachwerkgebäudes mit zwei gemauerten Wänden bleibt erhalten.
Zerstörte Bauteile werden in denkmalgerechter, material und werkgerechter Bauweise erneuert.
Veränderungen, die zur Wiederherstellung der Funktionssicherheit dienen, werden so ausgeführt, dass sie im Erscheinungsbild gegenüber der historischen Bauweise
deutlich zurücktreten oder durch die historischen Bauteile verdeckt werden.
Historische Bauteile werden lastableitend und als bautechnisch wirksame Bauteile
saniert. Es erfolgt keine Sanierung im Sinne von „Theaterfachwerk“.
Die Anforderungen auf der Grundlage der Bauordnung, BauO LSA, zur Sicherstellung
des ersten und zweiten Rettungsweges werden mit dem Neubau eines Erschließungsbauwerkes als Sicherheitstreppenhaus erfüllt.
Im Erschließungsbau befindet sich der Haupteingang, ein brandsicheres Treppenhaus aus Stahlbeton und ein Personenaufzug.
Die Maßnahmen im Einzelnen sind
standsichere Wiederherstellung des historischen Dachtragwerkes,
standsichere Wiederherstellung der äußeren Fachwerkwände,
standsichere Wiederherstellung der äußeren Mauerwerkswerkwände,
standsichere Ertüchtigung der Geschossdecken,
standsichere Wiederherstellung der inneren Fachwerkwände,
bautechnische Maßnahmen zur Einhaltung des Brandschutzes, des bautechnischen Wärmeschutzes und die Anforderungen der Nutzung als öffentliches Verwaltungsgebäude,
Erneuerung aller technischen Anlagen,
Neuordnung der Ver und Entsorgungsleitungen,
Einrichtung als modernes Verwaltungsgebäude in einer historischen Gebäudehülle.
Nutzungskonzept
Nach Abschluss der Sanierung sollen folgende Funktionen vorhanden sein:
Sitz der Stadtverwaltung,
Sitz des Bauamtes der Verbandsgemeinde Elbe Havel Land
hausärztlicher Dienst und medizinische Versorgung,
generationenübergreifende Begegnungsstätte,
Tourismusinformation und
Multifunktionsraum im Dachgeschoss.
Gebäudegrundfläche 275 m²
BRI Brutto Rauminhalt 4.210 m³
BGF Brutto Grundfläche 1.094,20 m²
NRF Netto Raumfläche 834,40 m²
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung für die Gebäude- und Freianlagenplanung. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst verbindlich nur die Leistungsphasen 4 und 5 (Leistungsstufe 1) und optional die Leistungsphasen 6-7 (Leistungsstufe 2) und 8-9 (Leistungsstufe 3). Die weitere Beauftragung der Leistungsstufen 2 und 3 erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über die Weiterbeauftragung frei, ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nutzung des Optionsrechts kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche, insbesondere auf Entschädigung oder Schadensersatz, geltend machen.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de. Fragen und Hinweise zum hiesigen Vergabeverfahren sind von Rügen deutlich zu trennen und spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de an die Vergabestelle zu richten. Die Fragen und Hinweise sind in deutscher Sprache zu formulieren. Antworten werden allen Bewerbern elektronisch über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Die Bewerber werden gebeten, bei der Formulierung der Fragen zu berücksichtigen, dass diese zusammen mit den Antworten allen Bewerbern aus dem Teilnahmewettbewerb elektronisch über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich interessierte Bewerber fortlaufend über den jeweiligen Stand des Ausschreibungsverfahrens informieren müssen, ob die Vergabestelle/Kontaktstelle geänderte oder weitere Unterlagen bereitgestellt hat (Holschuld).
Tragwerksplanung mit SIGEKO, Los-Nr.: 2
Rathaus Sandau
Marktstraße 2
39524 Sandau (Elbe)
Das Los umfasst die Leistungen der Tragwerksplanung der Leistungsphasen 4 bis 6 nach § 51 HOAI inklusive der Ausführung von zwei Besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 nach Anlage 14.1 zu § 51 Abs. 5 HOAI:
Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen,
Mitwirkung bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen
sowie zusätzlicher Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SIGEKO) gemäß BauStellV für die Sanierung des Rathauses in 39524 Sandau (Elbe).
Die Leistung ist unter Berücksichtigung der allgemein geltenden bauordnungsrechtlichen und bautechnischen Regeln, denkmalrechtlicher Belange sowie unter Beachtung der
einschlägigen rechtlichen Vorgaben bei Inanspruchnahme von Bundes- und Landesfördermitteln zu erbringen.
Informationen zur Sanierung des Rathauses:
Die bautechnische Sanierung hat das Ziel das historische Fachwerkgebäude funktionssicher wieder herzustellen und gleichzeitig die Anforderungen an die Standsicherheit, die Gebrauchstauglichkeit, den Brandschutz, die Mindestanforderungen des bautechnischen Wärmeschutzes und die Anforderungen zur Nutzung als öffentliches Verwaltungsgebäude sicherzustellen.
Das äußere Erscheinungsbild des Fachwerkgebäudes mit zwei gemauerten Wänden bleibt erhalten.
Zerstörte Bauteile werden in denkmalgerechter, material- und werkgerechter Bauweise erneuert.
Veränderungen, die zur Wiederherstellung der Funktionssicherheit dienen, werden so ausgeführt, dass sie im Erscheinungsbild gegenüber der historischen Bauweise
deutlich zurücktreten oder durch die historischen Bauteile verdeckt werden.
Historische Bauteile werden lastableitend und als bautechnisch wirksame Bauteile
saniert. Es erfolgt keine Sanierung im Sinne von „Theaterfachwerk“.
Die Anforderungen auf der Grundlage der Bauordnung, BauO LSA, zur Sicherstellung
des ersten und zweiten Rettungsweges werden mit dem Neubau eines Erschließungsbauwerkes als Sicherheitstreppenhaus erfüllt.
Im Erschließungsbau befindet sich der Haupteingang, ein brandsicheres Treppenhaus aus Stahlbeton und ein Personenaufzug.
Die Maßnahmen im Einzelnen sind:
standsichere Wiederherstellung des historischen Dachtragwerkes,
standsichere Wiederherstellung der äußeren Fachwerkwände,
standsichere Wiederherstellung der äußeren Mauerwerkswerkwände,
standsichere Ertüchtigung der Geschossdecken,
standsichere Wiederherstellung der inneren Fachwerkwände,
bautechnische Maßnahmen zur Einhaltung des Brandschutzes, des bautechnischen Wärmeschutzes und die Anforderungen der Nutzung als öffentliches Verwaltungsgebäude,
Erneuerung aller technischen Anlagen,
Neuordnung der Ver- und Entsorgungsleitungen,
Einrichtung als modernes Verwaltungsgebäude in einer historischen Gebäudehülle.
Nutzungskonzept:
Nach Abschluss der Sanierung sollen folgende Funktionen vorhanden sein:
Sitz der Stadtverwaltung,
Sitz des Bauamtes der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
hausärztlicher Dienst und medizinische Versorgung,
generationenübergreifende Begegnungsstätte,
Tourismusinformation und
Multifunktionsraum im Dachgeschoss
Gebäudegrundfläche: 275 m²
BRI Brutto Rauminhalt: 4.210 m³
BGF Brutto Grundfläche: 1.094,20 m²
NRF Netto Raumfläche: 834,40 m²
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst verbindlich nur die Leistungsphase 4 (Leistungsstufe 1) und optional die Leistungsphasen 5-6 (Leistungsstufe 2). Die weitere Beauftragung der Leistungsstufe 2 erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über die Weiterbeauftragung frei, ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nutzung des Optionsrechts kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche, insbesondere auf Entschädigung oder Schadensersatz, geltend machen.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de. Fragen und Hinweise zum hiesigen Vergabeverfahren sind von Rügen deutlich zu trennen und spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de an die Vergabestelle zu richten. Die Fragen und Hinweise sind in deutscher Sprache zu formulieren. Antworten werden allen Bewerbern elektronisch über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Die Bewerber werden gebeten, bei der Formulierung der Fragen zu berücksichtigen, dass diese zusammen mit den Antworten allen Bewerbern aus dem Teilnahmewettbewerb elektronisch über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich interessierte Bewerber fortlaufend über den jeweiligen Stand des Ausschreibungsverfahrens informieren müssen, ob die Vergabestelle/Kontaktstelle geänderte oder weitere Unterlagen bereitgestellt hat (Holschuld).
Fachplanung Technische Ausrüstung: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsan-lagen, lufttechnische Anlagen sowie nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen, Los-Nr.: 3
Rathaus Sandau
Marktstraße 2
39524 Sandau (Elbe)
Das Los umfasst die Planungsleistungen der technischen Ausrüstung der Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 55 HOAI für Anlagengruppen der Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, der Wärmeversorgungsan-lagen, der lufttechnischen Anlagen sowie der nutzungsspezifischen Anlagen und verfahrenstechnischen Anlagen nach § 53 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3 und 7 HOAI inklusive der Besonderen Leistung „Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist“ für die Sanierung des Rathauses in 39524 Sandau (Elbe).
Die Leistung ist unter Berücksichtigung der allgemein geltenden bauordnungsrechtlichen und bautechnischen Regeln, denkmalrechtlicher Belange sowie unter Beachtung der
einschlägigen rechtlichen Vorgaben bei Inanspruchnahme von Bundes- und Landesfördermitteln zu erbringen.
Informationen zur Sanierung des Rathauses:
Die bautechnische Sanierung hat das Ziel das historische Fachwerkgebäude funktionssicher wieder herzustellen und gleichzeitig die Anforderungen an die Standsicherheit, die Gebrauchstauglichkeit, den Brandschutz, die Mindestanforderungen des bautechnischen Wärmeschutzes und die Anforderungen zur Nutzung als öffentliches Verwaltungsgebäude sicherzustellen.
Das äußere Erscheinungsbild des Fachwerkgebäudes mit zwei gemauerten Wänden bleibt erhalten.
Zerstörte Bauteile werden in denkmalgerechter, material- und werkgerechter Bauweise erneuert.
Veränderungen, die zur Wiederherstellung der Funktionssicherheit dienen, werden so ausgeführt, dass sie im Erscheinungsbild gegenüber der historischen Bauweise
deutlich zurücktreten oder durch die historischen Bauteile verdeckt werden.
Historische Bauteile werden lastableitend und als bautechnisch wirksame Bauteile
saniert. Es erfolgt keine Sanierung im Sinne von „Theaterfachwerk“.
Die Anforderungen auf der Grundlage der Bauordnung, BauO LSA, zur Sicherstellung
des ersten und zweiten Rettungsweges werden mit dem Neubau eines Erschließungsbauwerkes als Sicherheitstreppenhaus erfüllt.
Im Erschließungsbau befindet sich der Haupteingang, ein brandsicheres Treppenhaus aus Stahlbeton und ein Personenaufzug.
Die Maßnahmen im Einzelnen sind:
standsichere Wiederherstellung des historischen Dachtragwerkes,
standsichere Wiederherstellung der äußeren Fachwerkwände,
standsichere Wiederherstellung der äußeren Mauerwerkswerkwände,
standsichere Ertüchtigung der Geschossdecken,
standsichere Wiederherstellung der inneren Fachwerkwände,
bautechnische Maßnahmen zur Einhaltung des Brandschutzes, des bautechnischen Wärmeschutzes und die Anforderungen der Nutzung als öffentliches Verwaltungsgebäude,
Erneuerung aller technischen Anlagen,
Neuordnung der Ver- und Entsorgungsleitungen,
Einrichtung als modernes Verwaltungsgebäude in einer historischen Gebäudehülle.
Nutzungskonzept:
Nach Abschluss der Sanierung sollen folgende Funktionen vorhanden sein:
Sitz der Stadtverwaltung,
Sitz des Bauamtes der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
hausärztlicher Dienst und medizinische Versorgung,
generationenübergreifende Begegnungsstätte,
Tourismusinformation und
Multifunktionsraum im Dachgeschoss
Gebäudegrundfläche: 275 m²
BRI Brutto-Rauminhalt: 4.210 m³
BGF Brutto-Grundfläche: 1.094,20 m²
NRF Netto-Raumfläche: 834,40 m²
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst verbindlich nur die Leistungsphasen 1-3 (Leistungsstufe 1) und optional die Leistungsphase 4 (Leis-tungsstufe 2), Leistungsphasen 5-7(Leistungsstufe 3) und die Leistungsphasen 8 und 9 (Leistungsstu-fe 4). Die weitere Beauftragung ab Leistungsstufe 2 erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über die Weiterbeauftragung frei, ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die weiteren Leistungspha-sen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nutzung des Optionsrechts kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche, insbesondere auf Entschädigung oder Schadensersatz, geltend machen.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de. Fragen und Hinweise zum hiesigen Vergabeverfahren sind von Rügen deutlich zu trennen und spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de an die Vergabestelle zu richten. Die Fragen und Hinweise sind in deutscher Sprache zu formulieren. Antworten werden allen Bewerbern elektronisch über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Die Bewerber werden gebeten, bei der Formu-lierung der Fragen zu berücksichtigen, dass diese zusammen mit den Antworten allen Bewerbern aus dem Teilnahmewettbewerb elektronisch über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich interessierte Bewerber fortlaufend über den jeweiligen Stand des Ausschreibungsverfahrens informieren müssen, ob die Vergabestelle/Kontaktstelle geän-derte oder weitere Unterlagen bereitgestellt hat (Holschuld).
Fachplanung Technische Ausrüstung: Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen sowie Förderanlagen, Los-Nr.: 4
Rathaus Sandau
Marktstraße 2
39524 Sandau (Elbe)
Das Los 4 umfasst die Planungsleistungen der technischen Ausrüstung der Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 55 HOAI für Anlagengruppen der Starkstromanlagen, der Fernmelde- und informationstechni-schen Anlagen sowie der Förderanlagen nach § 53 Abs. 2 Nr. 4, 5 und 6 HOAI inklusive der Besonde-ren Leistung „Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist“ für die Sanierung des Rathauses in 39524 Sandau (Elbe).
Die Leistung ist unter Berücksichtigung der allgemein geltenden bauordnungsrechtlichen und bautechnischen Regeln, denkmalrechtlicher Belange sowie unter Beachtung der
einschlägigen rechtlichen Vorgaben bei Inanspruchnahme von Bundes- und Landesfördermitteln zu erbringen.
Informationen zur Sanierung des Rathauses:
Die bautechnische Sanierung hat das Ziel das historische Fachwerkgebäude funktionssicher wieder herzustellen und gleichzeitig die Anforderungen an die Standsicherheit, die Gebrauchstauglichkeit, den Brandschutz, die Mindestanforderungen des bautechnischen Wärmeschutzes und die Anforderungen zur Nutzung als öffentliches Verwaltungsgebäude sicherzustellen.
Das äußere Erscheinungsbild des Fachwerkgebäudes mit zwei gemauerten Wänden bleibt erhalten.
Zerstörte Bauteile werden in denkmalgerechter, material- und werkgerechter Bauweise erneuert.
Veränderungen, die zur Wiederherstellung der Funktionssicherheit dienen, werden so ausgeführt, dass sie im Erscheinungsbild gegenüber der historischen Bauweise
deutlich zurücktreten oder durch die historischen Bauteile verdeckt werden.
Historische Bauteile werden lastableitend und als bautechnisch wirksame Bauteile
saniert. Es erfolgt keine Sanierung im Sinne von „Theaterfachwerk“.
Die Anforderungen auf der Grundlage der Bauordnung, BauO LSA, zur Sicherstellung
des ersten und zweiten Rettungsweges werden mit dem Neubau eines Erschließungsbauwerkes als Sicherheitstreppenhaus erfüllt.
Im Erschließungsbau befindet sich der Haupteingang, ein brandsicheres Treppenhaus aus Stahlbeton und ein Personenaufzug.
Die Maßnahmen im Einzelnen sind:
standsichere Wiederherstellung des historischen Dachtragwerkes,
standsichere Wiederherstellung der äußeren Fachwerkwände,
standsichere Wiederherstellung der äußeren Mauerwerkswerkwände,
standsichere Ertüchtigung der Geschossdecken,
standsichere Wiederherstellung der inneren Fachwerkwände,
bautechnische Maßnahmen zur Einhaltung des Brandschutzes, des bautechnischen Wärmeschutzes und die Anforderungen der Nutzung als öffentliches Verwaltungsgebäude,
Erneuerung aller technischen Anlagen,
Neuordnung der Ver- und Entsorgungsleitungen,
Einrichtung als modernes Verwaltungsgebäude in einer historischen Gebäudehülle.
Nutzungskonzept:
Nach Abschluss der Sanierung sollen folgende Funktionen vorhanden sein:
Sitz der Stadtverwaltung,
Sitz des Bauamtes der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
hausärztlicher Dienst und medizinische Versorgung,
generationenübergreifende Begegnungsstätte,
Tourismusinformation und
Multifunktionsraum im Dachgeschoss.
Gebäudegrundfläche: 275 m²
BRI Brutto-Rauminhalt: 4.210 m³
BGF Brutto-Grundfläche: 1.094,20 m²
NRF Netto-Raumfläche: 834,40 m²
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst verbindlich nur die Leistungsphasen 1-3 (Leistungsstufe 1) und optional die Leistungsphase 4 (Leistungsstufe 2), Leistungsphasen 5-7(Leistungsstufe 3) und die Leistungsphasen 8 und 9 (Leistungsstu-fe 4). Die weitere Beauftragung ab Leistungsstufe 2 erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftrag-geber ist in seiner Entscheidung über die Weiterbeauftragung frei, ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nutzung des Optionsrechts kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche, insbesondere auf Entschädigung oder Schadensersatz, geltend machen.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de. Fragen und Hinweise zum hiesigen Vergabeverfahren sind von Rügen deutlich zu trennen und spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de an die Vergabestelle zu richten. Die Fragen und Hinweise sind in deutscher Sprache zu formulieren. Antworten werden allen Bewerbern elektronisch über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Die Bewerber werden gebeten, bei der Formu-lierung der Fragen zu berücksichtigen, dass diese zusammen mit den Antworten allen Bewerbern aus dem Teilnahmewettbewerb elektronisch über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich interessierte Bewerber fortlaufend über den jeweiligen Stand des Ausschreibungsverfahrens informieren müssen, ob die Vergabestelle/Kontaktstelle geänderte oder weitere Unterlagen bereitgestellt hat (Holschuld).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Gebäude und Innenräume mit Beratungsleistungen in den Bereichen Bauphysik , restauratorische Baubegleitung und Untersuchung, Freianlagenplanung, Los-Nr.: 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39108
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung mit SIGEKO, Los-Nr.: 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung Technische Ausrüstung: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsan-lagen, lufttechnische Anlagen sowie nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen, Los-Nr.: 3
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung Technische Ausrüstung: Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen sowie Förderanlagen, Los-Nr.: 4
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Teilnahmeantrag besteht aus einem vollständig ausgefüllten Teilnahmeantragsbogen mit den geforderten Angaben und nummerierten Anlagen. Die vom Auftraggeber in den Auftragsunterlagen zur Verfügung gestellten Formulare sind für die Erstellung des Teilnahmeantrags zu verwenden. Die Abgabe des elektronischen Teilnahmeantrags ist ausschließlich zulässig in Textform nach § 126 BGB mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV. Bei elektronischer Abgabe in Textform ist der Bewerber (Firma und Rechtform) und die handelnde unterschriftsberechtigte natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Abgabe der Teilnahmeanträge inklusive Anlagen erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de.
2. Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung zur Eignung inklusive aller entsprechenden Nachweise und Erklärungen einzureichen. Die Nachweise zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden kumulativ betrachtet, das heißt, die Mindestkriterien sind nicht von jedem einzelnen Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erfüllen, sondern von der Bewerbergemeinschaft insgesamt. Davon unbenommen ist der Nachweis einer entsprechenden losweisen Berufshaftpflichtversicherungsdeckung für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Einreichungsfrist ist nicht zugelassen.
3. Beabsichtigt der Bewerber, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen in seinem Teilnahmeantrag benennen. Mit Einreichung des Teilnahmeantrages hat er der Vergabestelle auch den Namen dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen. Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass diese Unterauftragnehmer geeignet sind und hat den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben. Der Bewerber hat Unterauftragnehmer, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
4. Beabsichtigt der Bewerber, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und beruflichen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Eignungsleihe) zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Kapazitäten in seinem Teilnahmeantrag benennen. Mit Einreichung des Teilnahmeantrages hat er der Vergabestelle auch den Namen dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass diese anderen Unternehmen geeignet sind und hat den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben. Nimmt der Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" abzugeben.
5. Für die Teilnahme am Verfahren wird von der Vergabestelle keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt; dies gilt auch für den Fall, dass das Verfahren gleich zu welchem Zeitpunkt abgebrochen wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingangder Nichtabhilfemitteilung. Es gelten insbesondere die folgenden Regelungen desGesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über de nNamen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über dieZuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträgekönnen öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oderden Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder
Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder denlauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggebergerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]