FSE Lindenstraße 1. BA in Quedlinburg-Äußere Erschließung (gemeinsame Vergabe Los 1-5) Referenznummer der Bekanntmachung: 3.2-9/21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Quedlinburg
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 06484
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.quedlinburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Quedlinburg
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 06484
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zweckverband-ostharz.de/
Abschnitt II: Gegenstand
FSE Lindenstraße 1. BA in Quedlinburg-Äußere Erschließung (gemeinsame Vergabe Los 1-5)
Los 1-Verkehrsanlagen; Los 2-Niederschlagswasserkanal und Ingenieurbauwerke; Los 3-Straßenbeleuchtung; Los 4-SW-Kanal Lindenstraße; Los 5-Baustellengemeinkosten
Welterbestadt Quedlinburg, Lindenstraße, 06484 Quedlinburg
Ausgeschrieben werden Bauleistungen für die Verkehrsanlagen, Niederschlagswasserkanal und Ingenieurbauwerke, Straßenbeleuchtung, den Schmutzwasser- und Trinkwasserkanal und die Baustellengemeinkosten Welterbestadt Quedlinburg, Lindenstraße 1. BA, 06484 Quedlinburg im Zuge der Errichtung eines Freizeit-, Sport- und Erholungsareals in der Lindenstraße
Die Leistungen umfassen im Wesentlichen u.a.
Los 1
3.700 m2 Asphaltbefestigung fräsen / entsorgen
260 m2 Pflaster aufnehmen
1.300 m Borde aufnehmen
2.300 m3 Boden lösen und entsorgen
21 St Straßenabläufe einschl. Anschlussleitungen herstellen
1.700 m3 Frostschutzschicht einbauen
4.400 m2 Schottertragschicht.
1.900 m2 Asphaltbefestigung (TS + DS).
770 m Borde (Granit)
660 m Borde (Beton)
2.000 m2 Betonpflaster 12/16 bis 24/16
460 m2 Betonpflaster 10/20
31 St Bäume fällen
42 St Bäume (Tilia) pflanzen und pflegen
diverse Verkehrszeichen setzen / Ausstattung mit Stadtmöbel
Los 2
550 m Betonkanal abbrechen einschl. Erdaarbeiten
12 St. Schächte abbrechen
690 m Betonrohre DN 400 bis 600, einschl. Erdarbeiten
15 St. Schächte DN 1000 und 1500, einschl. Erdarbeiten
1 St. Düker, einschl. Erdarbeiten und Grundwasserabsenkung
1 St. Durchlaßerneuerung, einschl. Erdarbeiten
diverse Leitungsumverlegungen
Los 3
14 St. Demontage Stahlrohrmast
22 St. Stahlmast neu, komplett
8 St. Schmuck - Mastaufsatzleuchte
14 St. Technische Leuchte
1 St. Schaltschrank einschl. Anschluß
diverse Kabel und Anschlüsse
Los 4
190 m Stz.-Rohr DN 200, einschl. Erdarbeiten
5 St. Schächte DN 1000, einschl. Erdarbeiten
5 St. Grundstücksanschlüsse
230 m Rohrgraben für Trinkwasserleitung
Los 5
Baustelle einrichten, Baustelle räumen, SiGeKo, Verkehrssicherung, Archäologie, Kampfmittelsondierung.
Zu Punkt:
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote
Nebenangebote sind für die gesamte Leistung nur in Verbindung mit einem Hautpangebot zugelassen.
Zu Punkt:
II.1.6) Angaben zu den Losen
Es ist keine losweise Vergabe an mehrere Auftragnehmer vorgesehen, sondern es erfolgt eine Gesamtvergabe aller Lose 1-5 an einen Auftragnehmer.
Eine Unterteilung der Ausschreibung in Lose erfolgt nur, da die Beauftragung durch zwei Auftraggeber erfolgt, für die Lose 1, 2, 3 und 5 durch die Welterbestadt Quedlinburg und das Los Los 4 durch den Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ostharz.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 105 Gewerbeordnung i. V. m. § 19 MiLoG) beim Bundeszentralregister anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
oder nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. (Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist Bestandteil der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen).
Darüber hinaus (nicht Bestandteil der Präqualifizierung) hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
- ggf. Formblatt 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft,
- ggf. Formblatt 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten Dritter.
1. Nachweis gem. Güteschutz Kanalbau AK2
2. Vorlage von drei Referenznachweisen mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße
Ausführung der Leistung).
3. Aufstellung über den vorgesehenen Personaleinsatz mit Angabe der Qualifizierung
4. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt für das eingesetzte Produkt zum Schutz und zur Instandsetzung von Abwasserschächten und Abwassersammelgruben (siehe LV Los 4)
— Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes),
— Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes),
— Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesvergabegesetzes),
— Ergänzende Vertragsbedingungen (zu den §§ 12, 17 und 18 des Landesvergabegesetzes),
— Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung Anlage A.
Die Erklärungen des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt sind per Hand zu unterschreiben. Die elektronische Textform ist hier nicht ausreichend. Dies gilt auch für alle Nachunternehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
Welterbestadt Quedlinburg, Technisches Rathaus, Halberstädter Str. 45, 06484 Quedlinburg
Im offenen Verfahren stellt der öffentliche Auftraggeber den Bietern die in § 14 EU (3) Buchstabe a-d VOB/A 2019 genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit. Auf die beigefügten Datenschutzhinweise nach Art. 13 und 14 der DSGVO wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).