Heinrich-Schütz-Haus, Sanierung Hintergebäude und Errichtung eines Erweiterungsbaus § 55 HOAI Technische Ausrüs-tung (HLS - AG 1, 2, 3 und 7 § 53 HOAI) Referenznummer der Bekanntmachung: 60.30/107/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißenfels
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.weissenfels.de
Abschnitt II: Gegenstand
Heinrich-Schütz-Haus, Sanierung Hintergebäude und Errichtung eines Erweiterungsbaus § 55 HOAI Technische Ausrüs-tung (HLS - AG 1, 2, 3 und 7 § 53 HOAI)
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen im Leistungsbereich § 55 HOAI Technische Ausrüstung (HLS - AG 1, 2, 3 und 7 § 53 HOAI) für die Sanierung des Hintergebäudes und Errichtung eines Erweiterungsbaus des Heinrich-Schütz-Hauses in Weißenfels.
Weißenfels
Das Heinrich-Schütz-Haus ist das einzige original erhaltene Wohnhaus des ersten deutschen Komponisten von internationaler Strahlkraft und wurde von diesem im August 1651 erworben und zum Altersdomizil umgebaut. Es gehört zu den herausragenden Baudenkmälern in Weißenfels und ist Kulturerbe von internationalem Rang. Erbaut 1552 gehört es zu den bemerkenswertesten Renaissance-Häusern im sachsen-anhaltischen Weißenfels. Das Heinrich-Schütz-Haus stellt von jeher nicht nur als Museum, sondern auch als Veranstaltungsort eine wichtige Bereicherung dar, da hier ein vielfältiges Angebot an Veranstaltungen bereitgehalten wird, das weit über den Schwerpunkt der mitteldeutschen Barockmusik hinausreicht und neben klassischen Konzerten auch Figurentheater, Lesungen, Musikschulkonzerte, offenes Singen, Tanzworkshops und Vorträge sowie Freiluft-Folk-Konzerte im Sommer umfasst.
Das Haus wird nach umfangreichen Rekonstruktions- und Restaurierungsarbeiten im Jahre 1985 ausschließlich als Museum genutzt. 2010 bis 2011 wurde es denkmalgerecht saniert und mit dem Dachge-schoss eine dritte Ausstellungsetage dazugewonnen. Seit 2012 beherbergt es eine interaktive Daueraus-stellung. Den Höhepunkt bildet dabei die wiederhergestellte Komponierstube des berühmten Hausherrn. Der Renaissancebau wird durch ein Hintergebäude aus dem 19. Jahrhundert, in dem sich Büro-, Wirtschafts- und Sanitärräume befinden, komplettiert.
Das Vorhaben „Heinrich-Schütz-Haus“ beinhaltet die grundlegende Sanierung des bestehenden Hintergebäudes aus dem 19. Jahrhundert, die Neugestaltung des Innenhofes (kein Gegenstand dieser Ausschrei-bung) und als Kern einen Erweiterungsbau an der Stelle des heutigen Gebäudes Nikolaistraße 9. Mit den Umbau-/Sanierungs- und Neubaumaßnahmen sollen bestehende funktionale Beeinträchtigungen im Museums- und Konzertbetrieb des Hauses behoben werden, die sich in erster Linie aus den Anforderungen des Brandschutzes und der Barrierefreiheit ergeben.
Östlich des Heinrich-Schütz-Hauses befindet sich auf dem Grundstück Nikolaistraße 9 ein leergezogener Altbestandsbau. An seiner statt soll denkmalgerecht der moderne Erweiterungsneubau entstehen und sich dabei stadtbildlich in den durch einige historische Gebäude aus dem 16. bis 18. Jahrhundert geprägten Straßenzug einordnen.
Durch die Baumaßnahmen sollen nicht nur neue Räume geschaffen, sondern bestehende auch einer neuen Nutzung zugeführt werden. Im Fokus der Planungsaufgabe stehen dabei:
— sensible Funktionseinbettung des Kerngebäudes Vorderhaus Nr. 13,
— Umbau und Sanierung Bestandsgebäude,
— Erweiterungsbau als Neubau,
— Umbau und Sanierung des rückwärtigen Gebäudes Nikolaistraße Nr.13,
— Herstellung der Barrierefreiheit in den öffentlich zugänglichen Bereichen,
— Herstellung des zweiten baulichen Rettungsweges,
— Neuordnung der Funktionen unter Beibehaltung der Kernfunktionen im Vorderhaus Nr. 13,
— denkmalgerechter Umgang mit der wertvollen Bausubstanz,
— Erweiterung des Empfangsbereiches, Cafeteria, WC-Besucher, WC-Handicap, Sonderausstellung, museumspädagogischer Raum, Magazine, Lagerflächen, Bibliothek, Einbau eines Aufzuges.
Alle Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten sollen weitestgehend im laufenden Nutzungsbetrieb des Heinrich-Schütz-Hauses erfolgen, gegliedert in Bauabschnitte.
Insgesamt stehen für das Gesamtvorhaben Investitionskosten von ca. 4,00 Mio. EUR brutto (KG 200-700 DIN 276) zur Verfügung. Dieser Budgetrahmen gilt als Kostenobergrenze, auf welchen die Planungsleistungen in den jeweiligen Leistungsbildern (§§ 34, 39, 51, 55 HOAI) auszurichten sind. Für die Kostengruppe 400 wird derzeit von Investitionskosten in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto ausgegangen. Für die Kostengruppen 410, 420, 430 und 470 § 53 HOAI wird derzeit von Investitionskosten in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto ausgegangen. Die Beauftragung der Leistungen §§ 34, 39, 51 und 55 (ELT) HOAI erfolgt hierbei in gesonderten Ausschreibungen. Die BGF des Altbaus ist mit ca. 400 qm, die des Neubaus mit ca. 350 qm umzusetzen.
Die Abgabe der Unterlagen für die genehmigungsfähige Planung ist für spätestens Mai 2022 avisiert. Die in Pkt. II.2.7) angegebene Laufzeit bezieht sich auf diesen Termin. Die Inbetriebnahme ist für Oktober 2024 geplant.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Planungsleistungen im Leistungsbereich § 55 HOAI (HLS AG 1, 2, 3 und 7 § 53 HOAI). Die Beauftragung der hier ausgeschriebenen Leistungen erfolgt stufenweise, vorerst werden die Leistungsphasen 1 bis 4 des beschriebenen Leistungsbilds § 55 HOAI (HLS AG 1, 2, 3 und 7 § 53 HOAI) beauftragt. Die Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 55 HOAI (HLS AG 1, 2, 3 und 7 § 53 HOAI), erfolgt in Abhängigkeit der Bestätigung des Planungsergebnisses der Entwurfsplanung und soweit die Finanzmittel verfügbar sind. Ein Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Leistungsphasen besteht nicht.
Die Planungsaufgabe und der Planungsumfang können in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit von Finanzmitteln durch die Vergabestelle jederzeit räumlich, baulich oder zeitlich modifiziert (vergrößert/verkleinert) und um weitere Maßnahmen ergänzt werden.
Die Vergabestelle/der Auftraggeber erwartet, dass im Fall einer Beauftragung das angebotene Projektteam zur Sicherstellung der Terminplanung sofort und vollumfänglich zur Verfügung steht. Im Bedarfsfall ist zur Sicherstellung der Termineinhaltung eine Aufstockung der Teamstärke zu sichern/zu ermöglichen.
Die angegebene Laufzeit in Monaten bezieht sich auf die 1. Stufe der Beauftragung (LPH 1 bis 4).
Der Auftraggeber behält sich vor, optional die Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 55 HOAI § 55 HOAI (HLS AG 1, 2, 3 und 7) zu beauftragen. Ein Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beauftragung der Leistungen einzeln oder zeitlich gestaffelt vorzunehmen. Die Beauftragung der oben genannten sowie weiteren Leistungen im Sinne Pkt. II.2.4) (weitere Maßnahmen) besteht als Option ohne Anspruch darauf.
Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen gemäß Punkt III.1.1) und III.2.2)
Gewichtung der Kriterien gemäß Punkt III.1.2) und III.1.3): zusammen 100 % Gewichtung, davon anteilig gemäß der angegebenen Kriteriengewichtung und Wertungsschwellen.
Erfüllen Bewerber alle veröffentlichten Auswahlkriterien derart, dass eine objektive Abgrenzung der einzuladenden Teilnehmergruppe nicht möglich ist, dann behält sich die Vergabestelle das Recht vor, die Auswahl unter den betreffenden Bewerbern in Anwendung von § 75 (6) VgV durch Los vorzunehmen.
Die Vergabe erfolgt stufenweise für Planungsleistungen § 55 HOAI (HLS AG 1, 2, 3 und 7) für die LPH 1 bis 9,
Geplante 1. Stufe der Beauftragung:
§ 55 HOAI (HLS AG 1, 2, 3 und 7) LPH 1 bis 4.
Geplante 2. Stufe der Beauftragung:
§ 55 HOAI (HLS AG 1, 2, 3 und 7) LPH 5 bis 9.
Die stufenweise Beauftragung weiterer Projektstufen erfolgt in Abhängigkeit der Bestätigung des Planungsergebnisses der Entwurfsplanung und soweit die Finanzmittel verfügbar sind. Ein Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Planungsaufgabe und den Planungsumfang in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit von Finanzmitteln durch die Vergabestelle jederzeit räumlich, baulich oder zeitlich modifiziert (vergrößern/verkleinern) und um weitere Maßnahmen zu ergänzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, in Anwendung von § 132 (2), (3) GWB den nach diesem Verfahren beauftragten Bieter, ggf. weitere/ergänzende Leistungen, die im Zusammenhang mit dem in Pkt. II.1.4)/ II.2.4)/ II.2.7). beschriebenen Vorhaben stehen, zu übertragen.
Die Beauftragung weiterer Leistungen besteht als Option ohne Anspruch darauf.
EFRE
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext
Siehe ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wurde im Bekanntmachungstext auf die geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Betreffende Bezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.
Rückfragen während der Teilnahmeantragsphase sind ausschließlich über das eVergabeportal zu senden.
Redaktionsschluss für die Annahme von Rückfragen ist der 16.8.2021 11.00 Uhr. Eingehende Rückfragen und deren Beantwortung werden gesammelt und in anonymisierter Form über das eVergabeportal am 3.8., 9.8. und 17.8.2021 zur Verfügung gestellt.
Schlusstermin für die Annahme / den Eingang der Teilnahmeantragsunterlagen ist der 3.9.2021 11.00 Uhr. Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich über das eVergabeportal als elektronisches Textdokument zu senden.
Eingereichte Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Kosten für die Erstellung von Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht erstattet.
Die Auswahl der Teilnehmer für Verhandlungsphase erfolgt in Reihenfolge der erreichten Gesamtpunktzahlen gemäß Punkt III.1.2) und III.1.3). Erfüllen Bewerber alle veröffentlichten Auswahlkriterien derart, dass eine objektive Abgrenzung der einzuladenden Teilnehmergruppe nicht möglich ist, behält sich die Vergabestelle das Recht vor, die Auswahl unter den betreffenden Bewerbern in Anwendung von § 75 (6) VgV durch Los vorzunehmen.
Die Verhandlungsgespräche sollen voraussichtlich am 17.11.2021 stattfinden. Eine Beauftragung ist für die 48. KW 2021 geplant.
Die eingeladenen Teilnehmer müssen einen Besichtigungstermin vor Ort wahrnehmen (Pflichtteilnahme für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren). Dieser ist für den 20.10.2021 geplant.
Bestandteil der verbindlichen Vergabe-/ Beschaffungsunterlagen der Teilnahmeantragsphase sind:
01 Bekanntmachung,
02 ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext,
03 Bewerbungsbogen,
04 Entwurf der Vertrags- und Honorierungseckpunkte,
05 Vertragsentwurf § 55 HOAI (HLS),
06 Fördermittelantrag Heinrich-Schütz-Haus,
07 Projektzeitplan,
08 Fotodokumentation und Bestandspläne.
Datenschutzhinweis:
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen nach Art.6 Abs.1b EU-DSGVO zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen und / oder zur Erfüllung des Vertrages (Projektaufgabe). Gemäß Art. 13 EU-DSGVO erheben wir zu diesem Zweck personengebundene Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind (z. B. Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Berufsstandsnachweis, Qualifikationsabschlüsse, Weiterbildungsnachweise, ...).
Jeder Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift, dass er zur Weitergabe der personenbezogenen Beschäftigtendaten berechtigt ist bzw. die betroffenen Personen in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt haben.
Jeder Teilnehmer willigt durch seine Unterschrift ein, dass seine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Vorhaben in Form einer automatisierten Datei geführt werden. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nur im Rahmen der Erfüllung der Projektaufgabe/des Vertrages. Eine Benutzung der Daten über den Rahmen des Projektes/Vertrages hinaus erfolgt nicht. Nach Entfallen des jeweiligen Verarbeitungs- bzw. Nutzungszweckes sowie der Abgeltung gegenseitiger Ansprüche gelten einschlägige Aufbewahrungs- und Haftungsfristen. Nach Ablauf dieser gesetzlichen Fristen erfolgt die Löschung bzw. Vernichtung der Daten.
Sie können jederzeit gemäß Art. 21 der EU-DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer betreffenden personenbezogenen Daten einlegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Rechtsbehelfshinweis:
Anträge auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens dürfen keine der Unzulässigkeitskriterien nach § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB erfüllen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.