Bewachung von Gemeinschaftsunterkünften des Burgenlandkreises Referenznummer der Bekanntmachung: T-33 / 05 / 2021 (L)
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Naumburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.burgenlandkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachung von Gemeinschaftsunterkünften des Burgenlandkreises
Bewachung von Gemeinschaftsunterkünften des Burgenlandkreises.
06618 Naumburg
06667 Weißenfels
06712 Zeitz
Bewachung von Gemeinschaftsunterkünften des Burgenlandkreises
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelten die Allgemeinen Auftrags- und Zahlungsbedingungen des Burgenlandkreises.
Bieteranfragen müssen bis zum 2.9.2021, 15.00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sein, damit die Vergabestelle diese innerhalb der Frist des § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV beantworten kann. Anfragen, die nach dem o. g. Zeitpunkt bei der Vergabestelle eingehen, sind nicht mehr „rechtzeitig“ im Sinne der vorgenannten Vorschrift.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen.
Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).