Lieferung von Niederflur-Gelenk/Standardbussen für den Stadtlinienverkehr Referenznummer der Bekanntmachung: A 2021/11
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.havag.com
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Niederflur-Gelenk/Standardbussen für den Stadtlinienverkehr
Lieferung von Niederflur-Gelenk/Standardbussen für den Stadtlinienverkehr.
Halle (Saale)
Beschaffung von Niederflur-Gelenk/Standardbussen für den Stadtlinienverkehr.
Herstellung und betriebsbereite Lieferung in den Jahren 2022 bis 2030.
Folgender Lieferumfang ist vorgesehen:
— 2022, 5 Niederflurgelenkbusse als Festbestellung,
— 2026, 6 Niederflurstandardbusse als Festbestellung,
— 2027, 2 Niederflurgelenkbusse, davon 2 Busse als Option,
— 2027, 9 Niederflurstandardbusse, davon 2 Busse als Festbestellung und 7 Busse als Option,
— 2028, 6 Niederflurstandardbusse, davon 2 Busse als Festbestellung und 4 Busse als Option,
— 2029, 6 Niederflurstandardbusse, davon 2 Busse als Festbestellung und 4 Busse als Option,
— 2030, 2 Niederflurstandardbusse, davon 1 Bus als Festbestellung und 1 Bus als Option,
— 2030, 3 Niederflurgelenkbusse, davon 2 Busse als Festbestellung und 1 Bus als Option.
Die Busse müssen zwingend folgende Eigenschaften (Mindestanforderung) erfüllen
(weitere Erläuterungen dazu befinden sich im Lastenheft):
1. Niederflurgelenk KOM SG (ca. 18 m), Niederflurstandardbus SL (ca. 12 m),
2. Fahrgastraumtüren: 3-türig (Doppelflügel),
3. Behindertengerechte Ausführung,
4. Linkslenker,
5. Zulassung für Deutschland,
6. Dieselantrieb / Abgasnorm EURO 6,
7. Mild-Hybrid (E-Leistung 5 bis 20 kW (48 V)),
8. Dauerbremse (Retarder),
9. Servolenkung (elektro-hydraulisch),
10. Bussystem (CAN-Bus mindestens vorhanden),
11. Abbiegeassistent (optisch/akustisch),
12. Trennscheibe über ganze Fahrertür,
13. Eignung Schulbusverkehr.
Nach Auswertung der Teilnahmeanträge sieht die Auftraggeberin vor, zwischen 3 bis maximal 5 Bewerber zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufzufordern.
Liegt die Zahl der geeigneten Bewerber bei weiniger als 3 Bewerbern, so behält sich die Auftraggeberin vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem
Sie den oder die Bewerber zur Angebotsabgabe auffordert, die über die geforderte Eignung verfügen. Die Bewertung ergibt sich aus der Bewertungsmatrix, welche den Unterlagen beigefügt ist.
Die Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt wie nachfolgend dargestellt:
a) Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge zunächst hinsichtlich der Mindest-/Ausschlusskriterien prüfen. Diese sind:
Aa) ausgefüllter und rechtsverbindlich unterschriebener Bewerberbogen,
Bb) Referenzen haben Lieferungen von Standard-Solobussen und Standard-Gelenkbussen in Niederflurausführung (mit mindestens einer Referenz mit mild-hybrid-Antrieben) in den Jahren 2018, 2019 und 2020 zum Gegenstand,
cc) Vorliegen von zwingenden Ausschlussgründen (§ 123 GWB).
b) Im Anschluss erfolgt die formale Prüfung auf Vollständigkeit anhand der mit dieser Bekanntmachung (siehe Ziffer III.) bzw. den Teilnahmeunterlagen geforderten Unterlagen. Die Auftraggeberin behält sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
c) Bewertung der Teilnahmeanträge:
Die Auftraggeberin wird bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 5 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird die Auftraggeberin die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber danach auswählen, welche die maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
Um dies zu ermitteln, wird die Auftraggeberin die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten. Hierzu wird die Auftraggeberin eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der die Bewerber maximal 57 Punkte erreichen können.
Die konkrete Bewertungsmatrix der Stufe 1 des Verhandlungsverfahrens ist in den Teilnahmeunterlagen enthalten.
Die Bewertungsmatrix der Stufe 2 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
— 7 Niederflurstandardbusse in 2027,
— 2 Niederflurgelenkbusse in 2027,
— 4 Niedeflurstandardbusse in 2028,
— 4 Niederflurstandardbusse in 2029,
— 1 Niederflurstandardbus in 2030,
— 1 Niederflurgelenkbus in 2030.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Angebote zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 Prozent des Gesamtwertes aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind und mit denen auch keine sonstigen Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang bestehen (§ 55 Abs. 1 SektVO).
Die Auftraggeberin behält sich daher vor, die Angaben zur Herkunft der angebotenen Ware bzw. zum Fertigungsort sowie Angaben zum Zollwert der Waren von den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern zu verlangen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge), Kopie ausreichend; bei Bewerbergemeinschaft für jeden Bewerber gesondert vorzulegen (zu kennzeichnen als Anlage B1),
b) Eigenerklärung zu: Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB (Anlage B3),
c) Vertraulichkeitserklärung (Anlage B4),
d) Eigenerklärung Mindestlohn (Anlage B5),
e) Darstellung des Unternehmens (zu kennzeichnen als Anlage B6),
f) Hinweis: Nachweise a), b), c) und d) und e) sind bei Bewerbergemeinschaft für jeden Bewerber gesondert vorzulegen.
a) Bonitätsnachweise nach Anlage B10, Bankauskunft nicht älter als 2 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, bei Bewerbergemeinschaft für jeden Bewerber gesondert vorzulegen (zu kennzeichnen als Anlage B10),
b) Angabe des Nettogesamtumsatzes des Unternehmens des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und Angabe des Nettoumsatzes bezogen auf die ausgeschriebene Leistung (Anlage B14). Bei Bewerbergemeinschaften ist zusätzlich die Anlage B15 einzureichen.
a) Nachweis dafür, dass das Unternehmen entsprechend Qualitätssicherungsnormen gem. den europäischen Normen (DIN EN ISO 9001)zertifiziert ist. Die Auftraggeberin erkennt gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Mitgliedstaaten und andere Nachweise für gleichwertige Qualitätssicherungsmaßnahmen von den Unternehmen an (zu kennzeichnen als Anlage B13 zum Teilnahmeantrag),
b) Eigenerklärung über vergleichbare Referenzprojekte im Bereich Lieferung von Niederflur-Gelenk/Standardbussen (zu Vergleichbarkeit siehe Info unter A. Allgemeines zum Verfahren 1, Ziffer V. 2.) unter Angabe der in Anlage B16 aufgeführten Punkte.
Es werden in insgesamt nur 3 (vergleichbare) Referenzobjekte gewertet. Dies gilt sowohl für Bewerber und Bewerbergemeinschaften. Für die geforderten Referenzangaben ist jeweils die Anlage B16 zu verwenden und unter Beachtung der Maßgaben auszufüllen.
Der Auftraggeber gibt folgende Hinweise in Bezug auf die Begrifflichkeit „vergleichbare Referenzen“:
Vergleichbarkeit nimmt der Auftraggeber bei Vorliegen aller folgenden Punkte an:
— Es muss sich um Linienbusse (Solo- und Gelenkbusse) für den Stadtverkehr in Niederflurausführung handeln (wobei eine Referenz die Lieferung von Bussen mit mild-hybrid-Antrieben beinhaltet),
— Die Auslieferung der Busse muss innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Jahre (2018, 2019, 2020) erfolgt sein.
Haben.
Werden nur Referenzen zu Solobussen oder Gelenkbussen in Niederflurausführung eingereicht, führt dieses zur Nichtberücksichtigung im weiteren Verfahren. Gleiches gilt, soweit keine Referenz vorgelegt wird, die die Lieferung von Bussen mit mild-hybrid-Antrieben beinhaltet.
a) Gewerbezentralregisterauszug (zu kennzeichnen als Anlage B7 zum Teilnahmeantrag),
b) Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt (zu kennzeichnen als Anlage B8 zum Teilnahmeantrag),
c) Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Nachunternehmern und/oder möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit von Nachunternehmen berufen, so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Nachunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen.
Des Weiteren wird die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Nachunternehmer über deren Zusicherung, im Falle der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Nachunternehmerleistungen zu erbringen gefordert (Anlagen B11 und B12). Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise hinsichtlich des Nachauftragnehmers hinsichtlich dessen Leistungsfähigkeit zu fordern.
— Nachweis Haftpflichtversicherung, Mindestdeckungssumme über je mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr für die gesamte Vertragsdauer.
Erklärung zur Erhöhung bei Bedarf im Auftragsfall ist ausreichend. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Deckungssumme von allen Mitgliedern (ggf. objektkonkret) vorzuweisen (zu kennzeichnen als Anlage B9 zum Teilnahmeantrag).
Verdingungsunterlagen, VOL/B
Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft:
— gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter,
— Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmenantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen, unter Angabe der Rechtsform,
— zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche schriftliche Erklärung im Original mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder benannt werden sowie dasjenige Mitglied, welches die Gemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Diese Gemeinschaftserklärung muss von sämtlichen ihrer Mitglieder rechtsverbindlich im Original unterzeichnet werden und im Original vorliegen (Anlage B1 Teilnahmeantrag).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht.
b) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Teilnahmeantrags und soweit ein Bewerber im Laufe des Verfahrens zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig.
Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per FAX sind nicht zulässig und können nicht berücksichtigt werden.
c) Noch nicht bei www.evergabe-online.de registrierte Teilnehmer haben eigenverantwortlich während des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass sie sich über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. sonstige Informationen über das Portal informieren.
d) Anfragen sind über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu richten. Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen.
e) Die von der Auftraggeberin ausgereichten Unterlagen sind zu verwenden und an jeweils vorgesehener Stelle rechtsverbindlich zu unterschreiben.
f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
g) Die mit gegenständlicher Veröffentlichung abrufbaren Unterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe weiter konkretisiert. Die mit Bekanntmachung veröffentlichten Unterlagen ermöglichen interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme vorzunehmen (siehe auf Erfordernis nach Begründung zu § 41 Abs. 1 SektVO).
h) Der Bewerberbogen und soweit vorgesehen die entsprechenden Anlagen zum Bewerberbogen müssen vollständig ausgefüllt und von einem Vertretungsberechtigten und/oder dem/den bevollmächtigten Vertreter(n) unterschrieben sein.
i) Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben, dass gilt auch für Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind.
j) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Bewerberbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, es ist nur ein Bewerberbogen auszufüllen.
k) Bei Bewerbergemeinschaften ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist (Anlage 1).
l) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
m) Nebenangebote sind nicht zugelassen.
n) Die Teilnahme von Bewerbern/Bietern an der Öffnung der Teilnahmeanträge/Angeboten ist ausgeschlossen.
o) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Hinweis auf § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
Benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
Zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.