Rahmenvertrag Anti-Viren-Software Referenznummer der Bekanntmachung: KID_VGS_05/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kid-magdeburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Anti-Viren-Software
Sie beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Anti-Viren-Software zu decken. Der Bedarf wird insbesondere an Schulen entstehen. Der Rahmenvertrag dient insbesondere dazu, den Bedarf zu decken, der der Umsetzung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien“ in Bezug auf computergestützten Unterricht sowie kommunale Einrichtungen und Rechenzentren abzuschließen. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen.
Hintergrund
Die Software ist vorwiegend zum Einsatz an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie Stadt und Gemeindeverwaltungen in Sachsen-Anhalt vorgesehen.
Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungsrechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem so genannten Sondervermögen, das Ende 2018 errichtet wurde.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z. B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus soll die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert werden.
Als Rechts- und Verfahrensgrundlagen sind folgende Dokumente zu beachten:
— Förderrichtlinie DigitalPakt Sachsen-Anhalt, RdErl. des MB vom 17.9.2019 – 35-81347 (inkl. Anlagen),
— Verfahrenshinweise (Stand: 6.11.2019),
— Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen (Stand: 19.9.2019),
— Leitfaden zur Erstellung eines Medienbildungskonzeptes an Schulen Sachsen-Anhalts/Anlagen (Stand: Oktober 2019),
— Landeskonzept zur Umsetzung der Strategie der KMK „Bildung in der digitalen Welt“ (Stand: 09/2018),
— Handreichung Datenschutz an Schulen (Stand 30.7.2018) nebst Anlagen.
Die Vergabestelle schreibt für sich sowie für die kommunale IT-Union e.G. (KITU) und deren Mitglieder aus, die in der unter dem Link „http://www.kitu-genossenschaft.de/Über-KITU“ aufgeführt sind.
Lieferung von Anti-Viren-Software für Schulen im Kontext der Umsetzung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien“ in Bezug auf computergestützten Unterricht
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf an Anti-Viren-Software sowie deutschsprachigen Support aus. Die Mengenangaben berücksichtigen aktuelle Planungen und Bedarfsmeldungen der KITU-Genossenschaft.
Die Vergabestelle kann keine verbindlichen Abnahmemengen angeben. Aufgrund der Bedarfsanfragen bewegt sich das ungefähre durchschnittliche Auftragsvolumen während der Vertragslaufzeit in einer Spanne von etwa [Betrag gelöscht] EUR und 250 000 netto.
Diese Mengenangaben können unterschritten werden und stellen keine Mindestabnahmemenge dar.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
— Handelsregisterauszug in Kopie, nicht älter als 6 Monate zum Stichtag der Angebotsfrist oder soweit dieser nicht existiert, eine Gewerbeanmeldung. Sollte der Bewerber in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, sind die vergleichbaren Bescheinigungen des EU-Mitgliedslandes vorzulegen,
— Eigenerklärungen zu §§ 10, 12, 13 LVG LSA und ergänzende Vertragsbedingungen zu §§ 12, 17, 18 LVG LSA,
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB,
— Geforderte Erklärungen/Nachweise im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft bzw. im Fall der Einschaltung anderer Unternehmen.
— Bilanzen der letzten 3 Geschäftsjahre, soweit vorhanden,
— Angaben über die Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre und der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind,
— Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindesthaftsumme von [Betrag gelöscht] EUR für Sach-, Personen- und Vermögensschäden je Schadensfall (Kopie). Es genügt eine verbindliche Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird nebst einer schriftlichen Erklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall.
— Angaben zum Firmenprofil:
Angaben zum Firmenprofil, zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur sowie dem Unternehmenskonzept.
— Referenzen:
Einzureichen ist eine Referenz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft bzw. einbezogener Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter bezieht, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe:
— des Lieferumfangs/Liefervolumens (in Euro),
— der Auftraggeber,
— der Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
— des Leistungszeitraums,
— sowie Beschreibung des Projektes und dessen Umsetzung.
Einzureichen ist mindestens eine Referenz über eine vergleichbare Leistung. Vergleichbar sind Referenzen:
— Der letzten 3 Jahre,
— über die Lieferung und Installation von Anti-Viren-Software und
— einen Umsatz von [Betrag gelöscht] EUR mit Schulen oder kommunalen Einrichtungen.
— Förderrichtlinie DigitalPakt Sachsen-Anhalt, RdErl. des MB vom 17.9.2019 – 35-81347 (inkl. Anlagen),
— Verfahrenshinweise (Stand: 6.11.2019),
— Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen (Stand: 19.9.2019),
— Leitfaden zur Erstellung eines Medienbildungskonzeptes an Schulen Sachsen-Anhalts/Anlagen (Stand: Oktober 2019),
— Landeskonzept zur Umsetzung der Strategie der KMK „Bildung in der digitalen Welt“ (Stand: 09/2018),
— Handreichung Datenschutz an Schulen (Stand 30.7.2018) nebst Anlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]