Lieferung elektrischer Energie für das Klinikum Magdeburg 2022-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: VEA-2021-0010
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 257184876
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39130
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-magdeburg.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vea-ausschreibungen.de
Nationale Identifikationsnummer: DE 115 677 610
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vea.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vea-ausschreibungen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung elektrischer Energie für das Klinikum Magdeburg 2022-2024
Lieferung von rd. 7 000 MWh elektrische Energie inkl. Durchführung der Netznutzung im Jahr 2022 mit zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit für die Lieferjahre 2023 und 2024.
Klinikum Magdeburg gemeinnützige GmbH
Birkenallee 34
39130 Magdeburg
Die für die Lieferjahre 2022-2024 erwartete Strommmenge beträgt rd. 21 000 MWh.
Es besteht seitens des Auftraggebers die Möglichkeit, den Liefervertrag bis einschl. 31.12.2023 bzw. 31.12.2024 zu verlängern. Diese Option muss bis spätestens 30.06. des Jahres vor Lieferbeginn ausgeübt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen: Letzter Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlage (nicht älter als 2020). Nachweis der Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre bezogen auf Stromlieferungen in Höhe von jeweils mind. [Betrag gelöscht] EUR/a. Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters Anlage A3 Erklärung Mindestlohn (MiLoG) Anlage A5 Eigenerklärung nach § 19 MiLoG Anlage A6 Nachunternehmerverzeichnis Anlage A7 Muster-Stromliefervertrag Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (noch mind. 3 Monate gültig) Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate) Kontaktdatenblatt gemäß §19 (b) Muster Netznutzungsvertrag der Bundesnetzagentur (Aktenzeichen Az. BK6-17-168 mit Beschluss vom 20.12.2017) Musterrechnung inkl. einer Jahresschlussrechnung
Grundlage der Eignung gem. Abschnitt 2 der Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU des europäischen Parlaments und des Rates (VOB/A-EU).
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
Anlage A2 – Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters
Anlage A3 – Referenzen
Anlage A5 – Erklärung Mindestlohn (MiLoG)
Anlage A5 – Eigenerklärung zu §19 MiLoG
Nachweis der Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre, bezogen auf vergleichbare Lieferleistungen bei öffentlichen Auftraggebern, in Höhe von jeweils mind. [Betrag gelöscht] EUR/a netto
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 3 Monate)
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate)
Letzter Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlage (nicht älter als 2020).
Nachweis der Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre in Höhe von jeweils mind. [Betrag gelöscht] EUR/a.
Anforderungen an die Rechtsform von Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend, ein bevollmächtigter Vertreter.
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
Anlage A3 – Anlage Vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahre.
Anlage C – Entwurf Erdgaslieferungsvertrag
Musterrechnung inkl. einer Jahresschlussrechnung.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).