Luther-Melanchthon-Gymnasium, Haus Luther – Errichtung Datennetz u. komplexe Instandsetzung der TGA – Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: V 04/21 F
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lutherstadt Wittenberg
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06886
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-wittenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Luther-Melanchthon-Gymnasium, Haus Luther – Errichtung Datennetz u. komplexe Instandsetzung der TGA – Planungsleistungen
Fachplanungsleistungen für die Errichtung Datennetz (DigitalPakt Schule) sowie für die komplexe Instandsetzung der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) im Luther-Melanchthon-Gymnasium, Haus Luther, in 06886 Lutherstadt Wittenberg.
Luther-Melanchthon-Gymnasium, Haus Luther
Schillerstraße 22a
06886 Lutherstadt Wittenberg
Das Schulgebäude, Typ „Erfurt TS“ (DDR Plattenbau) in Stahlbeton-Fertigteilbauweise, wurde zwischen 1997 und 1999 nach den Ideen und dem Konzept des Künstlers Friedensreich Hundertwasser umgebaut. Das Bestandsgebäude wird aktuell als Schulgebäude des Luther Melanchthon Gymnasiums „Haus Luther“ in Wittenberg genutzt.
An der Schule lernen derzeit ca. 1 000 Schüler. Der Unterricht wird in 42 Allgemeinen Unterrichtsräumen durchgeführt.
Mit der zunehmenden Digitalisierung in vielen Lebensbereichen hat sich auch der Bedarf an Digitaltechnik in den Schulen verändert. Diesbezüglich wird das Schuldatennetz mittels Förderprogrammes „DigitalPakt Schule“ erneuert und ausgebaut. Ziel ist, die Infrastruktur des Datennetzes sowie die flankierende Verkabelung (Starkstrom) an die Anforderungen entsprechend dem IT Konzept des Landkreises Wittenberg anzupassen. Hierfür stehen Finanzhilfen im Zeitraum 2019-2024 zur Verfügung. Weiterhin ist die Erneuerung der Hausalarmanlage und eine Umrüstung der Flur- und Sicherheitsbeleuchtung auf LED Technik umzusetzen.
Auf Grund des Alters und der damaligen verwendeten Materialien für die Sanitärinstallation ist der Austausch notwendig. Leitungswege für Elektro und Sanitär sollen gemeinsam genutzt werden, hierbei liegt ein Schwerpunkt auf fachgerechte Brandschutzdurchführungen. Für den Bereich Sanitärtrakt soll eine Lüftungsanlage mit WRG nachgerüstet werden. Nach der Installation der Elektro- und Sanitärinstallation wird das Gebäude wieder baulich ertüchtigt.
Die Sanierungsmaßnahme umfasst die Kostengruppe und 400. Der Schwerpunkt liegt auf der Kostengruppe 400 und beschränkt sich auf die Anlagengruppen 1 und 3 bis 5.
Die Baumaßnahme ist in „komplexe Baumaßnahme“ und dem Förderprogramm „DigitalPakt Schule“ aufgeteilt. Für die Realisierung der Baumaßnahme sind Planungsleistungen zu erbringen.
Der zu vergebene Planungsauftrag beinhaltet für die Realisierung der Bauaufgabe erforderlichen Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 2-3 und optional 5-8.
Die Teilnahmeanträge werden zunächst auf Vollständigkeit und Vorliegen der formalen Kriterien gemäß Abschnitt III geprüft.
Die zugelassenen Teilnahmeanträge werden anhand der genannten Auswahlkriterien mit Punkten bewertet. Die abschließende Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktezahl. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach der objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV).
Die Auswahlkriterien sind wie folgt gewichtet:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewichtung 35):
1.1 Jahresumsatz des Unternehmens der letzten 3 Jahre (Gewichtung 25),
1.2 mittelere Anzahl beschäftigter Fach- und Führungskräfte der letzten 3 Jahre Gewichtung 10).
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Gewichtung 5)
— Erfahrung bei der Bearbeitung von Fördermittelvorhaben.
3. Bewertung einzelner Referenzen (Gewichtung 60):
3.1 Vergleichbarkeit der Bauaufgabe (Gewichtung 25,)
3.2 Art der Leistung (Gewichtung 15),
3.3 Vergleichbarkeit des Bauvolumens (Gewichtung 20).
Pro Unterkriterium werden jeweils 5 Punkte vergeben. Die je Einzelkriterium erreichte Punktzahl wird mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert (gewichtete Punktzahl). Die wertungserhebliche Gesamtzahl der Punkte wird durch Addition der gewichteten Punktzahlen der Einzelkriterien ermittelt. Die ausführliche Auswahlmatrix ist den Bewerbungsunterlagen zu entnehmen.
Der Planungsauftrag beinhaltet die in der Leistungsbeschreibung benannten und für die Realisierung der Bauaufgabe erforderlichen Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 2-3 und optional 5-8. Dies beinhaltet die Planung der Stark- und Schwachstromanlagen sowie die Sanitär- und Lüftungstechnik.
Stufenweise Vergabe:
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer mit Vertragsabschluss zunächst verbindlich die Leistungsphase 2 und 3, ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Hinsichtlich der beschriebenen, aber nicht genannten Leistungen steht dem Auftraggeber das Recht zu, diese Leistungen durch einseitige schriftlich abzugebende Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer Einzeln nach Leistungsphasen oder in Gruppen von Leistungsphasen oder insgesamt abzurufen. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Beauftragung bzw. Nutzung des Optionsrechts und einer damit zusammenhängenden Unterbrechung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstiger Ansprüche, insbesondere auf Entschädigung oder Schadensersatz geltend machen.
Hinsichtlich der beschriebenen, aber nicht genannten Leistungen steht dem Auftraggeber das Recht zu, diese Leistungen durch einseitige schriftlich abzugebende Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer einzeln nach Leistungsphasen oder in Gruppen von Leistungsphasen oder insgesamt abzurufen. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Beauftragung bzw. Nutzung des Optionsrechts und einer damit zusammenhängenden Unterbrechung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstiger Ansprüche, insbesondere auf Entschädigung oder Schadensersatz geltend machen.
Anfragen sind spätestens bis 13.8.2021, 9.00 Uhr, elektronisch über die Vergabeplattform an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle zu stellen. Das Auskunftsersuchen muss die als klärungsbedürftig erachtete Einzelregelung u. die sich für den Fragesteller subjektiv darstellende Unklarheit erläutern u. eine präzise Frage formulieren, deren Beantw. von der Vergabestelle erwartet wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV sind nur Bewerber zugelassen, die nach den Gesetzen der Bundesländer berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen und die berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als „Architekt“ oder „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden sowie natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnungen berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnisse oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG (EG Architektenrichtlinie bzw. EG Hochschuldiplomrichtlinie), einschl. ändernder Rechtsakte, gewährleistet ist,
— Juristische Personen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die Erbringung von Planungsleistungen der hier vergabegegenständlichen Art gerichtet ist und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen Verantwortlichen benennen, der die oben angegebenen Zulassungsvoraussetzungen für natürliche Personen erfüllt,
— Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied nach obigen Regelungen teilnahmeberechtigt sein,
— Bewerber, Mitglieder von Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer/Eignungsleiher müssen eine Eigenerklärung vorlegen, dass weder Ausschlussgründe nach § 123 GWB noch mögliche Ausschlussgründenach § 124 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle behält sich zur Verifikation der Eigenerklärungen des Bewerbers ausdrücklich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens und unbeschadet der Eigenerklärung des Bewerbers zum Nachweis des Nichtvorliegens eines Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1-3 GWB einen Nachweis nach § 48 Abs. 4 VgV – Auszug aus dem Bundeszentralregister – zu verlangen und/oder Nachweise der maßgeblichen Behörden gem.§ 48 Abs. 5 VgV – Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes – soweit Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 VgV auszuschließen sind.
1) Der Bewerber hat zum Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) vorzulegen:
— Bestätigung einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) je Schadensereignis, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen muss,
— Falls zum Zeitpunkt der Bewerbung kein oder kein ausreichender Versicherungsschutz besteht, ist die Vorlage der unwiderruflichen Erklärung eines Versicherers ausreichend, dass mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit den oben genannten Mindestdeckungssummen sowie der Mindestmaximierung geschlossen wird. Dem gleichgesetzt wird die unwiderrufliche Zusage eines Versicherers gegenüber dem Bewerber über eine projektbezogene Höherversicherung mit den obigen Konditionen,
— Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein Deckungsnachweis oder eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung eines Versicherers vorzulegen,
— Ebenso ist eine Erklärung des Versicherers oder eine entsprechende Passage aus dem Versicherungsvertrag bzw. den Versicherungsbedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch beider Bestätigung des Bewerbergemeinschaftsmitglieds als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft zu den o. g. Bedingungen eintritt,
— Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied nicht erforderlich, wenn für die Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung besteht oder die unwiderrufliche Erklärung eines Versicherers vorgelegt wird, dass mit der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall (dann Arbeitsgemeinschaft) eine Berufshaftpflichtversicherung mit den o. g. Mindestdeckungssummen sowie der Mindestmaximierung geschlossen wird,
— Sofern der Nachweis des Bestehens einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung nicht mit der Bewerbung geführt wird, muss der gültige Versicherungsnachweis innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung vorgelegt werden,
— Bei fehlenden oder/und unvollständigen Nachweisen und Erklärungen behält sich die Vergabestelle gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV vor, diese nachzufordern.
2) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für entsprechende, mit den vergabegegenständlichen vergleichbaren, Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (2018-2020). Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund (z. B. weniger als 3 Jahre Geschäftsdauer) den Nachweis nicht erbringen, so kann er den Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch geeignet erscheinende Belege nachweisen.
Fortsetzung: siehe „möglicherweise geforderte Mindeststandards“
Fortsetzung „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“:
3) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Es ist eine von allen Mitgliedern (Partnern) der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Erklärung vorzulegen:
— in der alle Mitglieder mit Namen und Adresse benannt sind,
— die jeweils den Mitgliedern zugewiesenen Fachleistungen aufgeführt sind,
— in der erklärt wird, dass im Auftragsfall von den Mitgliedern eine Arbeitsgemeinschaft begründet wird,
— die eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung – auch über den Zeitpunkt der Auflösung der Arbeitsgemeinschaft hinausgehend bis zum endgültigen Ausgleich sämtlicher gegenseitiger Forderungen aus dem Vertragsverhältnis – enthält,
— in der das die Bewerbergemeinschaft (später Arbeitsgemeinschaft) allein und uneingeschränkt vertretende Mitglied benannt wird,
— sowie die namentliche Benennung des mit rechtsgeschäftlicher Vertretungsmacht ausgestatteten Vertreters erfolgt.
Die Erklärung ist von allen Mitgliedern rechtsverbindlich zu unterzeichnen, die Vergabestelle behält sich eine Legitimationsprüfung vor.
Bei der Prüfung und Wertung der Eignung einer Bewerbergemeinschaft, wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften oder die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers und der jeweiligen Bewerbergemeinschaft(en).
Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Unterauftragnehmer, sofern deren Leistungsanteil (Anteil am voraussichtlichen Gesamthonorar) nicht mehr als 30 % an der vergabegegenständlichen Gesamtleistung (voraussichtliches Gesamthonorar) beträgt. Die Vergabestelle behält sich bei den Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Unterauftragnehmer vor, diese/n Unterauftragnehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen innerhalb des Verhandlungsverfahrens auszuschließen. Die Unterauftragnehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
4. Sofern Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, sich im Auftragsfall bei der Leistungserfüllung der Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer oder Eignungsleiher) zu bedienen, sind die unter Punkt 2 verlangten Erklärungen und Nachweise auch für bzw. vom Unterauftragnehmer für dessen vorgesehenen Leistungsbereich vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen von Unternehmen, die mit dem Bewerber zwar gesellschaftsrechtlich verbunden jedoch rechtlich nicht identisch sind. Zum Nachweis der Verfügbarkeit sind entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Geforderte Mindesstandards: Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) je Schadensereignis, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen muss (weitere Erläuterungen siehe Punkt III.1.2).
1) Nachweis des Bewerbers und/oder der Führungskräfte eines sich bewerbenden Unternehmens (in der Rechtsform eine juristischen Person § 75 Abs. 3 VgV) gemäß §§ 44 und 75 Abs. 1 und 2 VgV, durch Vorlage der Diplomurkunde oder eines vergleichbaren Nachweises.
2) Vorstellung von drei Referenzobjekten – erbrachte vergleichbare Leistungen, wie Bildungseinrichtungen und Schulgebäude, die im Umfang und der Komplexität der geforderten Aufgabe entsprechen – für jedes vergabegegenständliche Leistungsbild gesondert, die in den letzten 10 Jahren (2011-2020) abgeschlossen wurden (ausgenommen Leistungsphase 9 HOAI) und deren Bearbeitungszeitraum zwischen Beginn der Leistungsphase 5 und Abschluss der baulichen Realisierung jeweils nicht mehr als 5 Jahre pro Projektbetragen hat, mit Angabe der vom Bewerber erbrachten wesentlichen Leistung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 i. V. m § 75 Abs. 5 VgV) in der Reihenfolge der Relevanz im Vergleich zu der vorliegenden Aufgabenstellung und den vergabegegenständlichen Leistungen aller Fachbereiche mit folgenden Angaben:
Projektbezeichnung mit Adresse, Benennung des Auftraggebers einschl. Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Angaben zum jeweiligen Rechtsverhältnis zum Auftraggeber (z. B. Alleinauftragnehmer, Hauptauftragnehmer,Mitglied einer Planungsgemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Nachunternehmer, Angestellter), technische Angaben zum Projekt (bei vergleichbaren Objekten – Erläuterung der vergleichbaren Komplexität), Art der Leistung (Neubau, Umbau, Sanierung, Abriss), Bauvolumen (KG 300 und KG 400), Beschreibung der erbrachten Leistungen nach Art und Umfang, Zahl der Nachunternehmer, Zahl der eingesetzten Angestellten des Bieters, Angabe über Ausführungszeitraum und Honorare.
Die Leistungen zu den Referenzobjekten können auch im Rahmen eines Angestellten oder freien Mitarbeiterverhältnises erbracht worden sein.
Zusätzlich sind zu den o. g. Referenzen im Leistungsbild Technische Ausrüstung Projekte mit besonderen Anforderungen an energetischen Maßnahmen zu benennen.
Neben den obligatorischen Angaben (siehe oben) können, zur Verdeutlichung der Aufgabenstellung des Referenzobjektes und des Leistungsbeitrags des Bewerbers, Präsentationsunterlagen – max. 2 Blatt im Format DIN A 3 oder 3 Blatt DIN A 4 (incl. Detailzeichnungen Planung und Detailfotos Realisierung) je Referenzobjekt beigefügt werden. Dabei muss die Zuordnung der ergänzenden Unterlagen zu den jeweiligen Referenzobjekten eindeutig sein.
Eine allgemeine Firmenbroschüre ohne Bezug zu den Referenzobjekten wird bei der Wertung nicht berücksichtigt.
3) Namentliche Benennung der für die tatsächliche Erbringung der Leistungen vorgesehenen Personen einschließlich Befähigungsnachweis (z. B. durch Vorlage der Diplomurkunde oder eines vergleichbaren Nachweises). Die namentlich zu benennenden Personen umfassen sowohl die mit der Projektleitung und deren Stellvertretung beauftragten Personen als auch die Fachkräfte, die besondere Kenntnisse und Erfahrungen bei der Realisierungsplanung für die einzelnen anzubietenden Leistungsbilder (Gebäude, Tragwerksplanung,Technische Ausrüstung usw.) nachweisen können. Die technische Leitung ist anzugeben.
4.) Mitteilung der durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren, gegliedert nach Führungskräften, Ingenieuren und Architekten (mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung nach einer abgeschlossenen Hoch- oder Fachschulausbildung), fest angestellten sonstigen Beschäftigten, freiberuflichtätigen Mitarbeitern sowie Auszubildenden und Praktikanten (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
Fortsetzung: siehe „möglicherweise geforderte Mindeststandards“.
Fortsetzung „Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit“:
5) Erklärung zur technischen Ausstattung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV und sonstiger technischer Hilfsmittel, die der Bewerber für die Dienstleistungen zur Verfügung hat.
Zurzeit verwendet der Landkreis Wittenberg für die Erstellung und Erarbeitung von CAD-Daten Autodesk AutoCAD. Um den reibungslosen CAD-Datenaustausch zwischen den Vertragspartnern für die Übernahme und Weiterverwendung der CAD-Daten in einem CAFM-Programm zu gewährleisten, ist das beigefügte „Pflichtenheft für den CAD-Datenaustausch“ Bestandteil für die abzuschließenden Planungsverträge gemäß HOAI. Das „Pflichtenheft für den CAD-Datenaustausch“ gilt ebenfalls für Bietergemeinschaften und/oder bei der Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehmer, die Kompatibilität der vorgesehenen Software ist nachzuweisen.
Die Vergabestelle behält sich deshalb zur Verifikation der Eigenerklärung des Bewerbers ausdrücklich vor, die Testphase B1 des Testprotokolls (Anlage A1) des Pflichtenheftes mit den Bewerbern sowie die Testphase B2 des Testprotokolls Anlage A19 des Pflichtenheftes ausschließlich mit den Bietern durchzuführen.
Im Falle eines Nichtbestehens eines Tests wird der Bewerber/Bieter unbeachtlich seiner Eigenerklärungen und unbeschadet des Verfahrenstandes vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
6) Erklärung zu Erfahrungen mit Fördermitteln (Bund, Land, EU), welche in den letzten 10 Jahren (2011-2020) für vergleichbare Leistungen erbracht wurden.
— Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgebliche Vorschrift: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der derzeit gültigen Fassung,
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit geforderten Deckungssummen (siehe Punkt III.1.2) Nr. 1),
— Bewerbergemeinschaften sind zugelassen (Voraussetzungen siehe Punkt III.1.2) Nr. 3).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Teilnahmeantrag (Bewerbungsb. einschließlich aller bewerbungsrelevanten Unterlagen) ist vollständig ausgefüllt elektronisch bis zum 24.8.2021, 12.00 Uhr über die Vergabeplattform einzureichen. Die Nichtverwendung des Bewerbungsb. oder inhaltliche Änderungen an den Basistexten sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Sofern Bewerber abweichende Angaben bzw. Nachweise bzw. textliche Änderungen an Erklärungen des Bewerbungsb. für notwendig erachtet, hat dies auf einer gesonderten Anlage zu erfolgen.
Bei Bewerbergem. sind die unter Punkt III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von allen Mitgliedern der Bewerber gem. abzugeben bzw. vorzulegen.
Benannte Unterauftragnehmer haben die Punkte III.1.1), III.1.2) Nr. 2 und III.1.3) Nr. 1-4 und 6 hinsichtlich der Vorlage geforderter Nachweise und Erklärungen zu beachten.
Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise vor. Die Nachforderung gem. § 56 Abs. 2 VgV erfolgt jedoch nur für nicht bewertungsrelevante Teile (keine Nachforderung bewertungsrelevanter Eignungkriterien).
2. Die Abgabe der elektronischen Teilnahmeanträge ist zulässig in Textform nach § 126b BGB mit hilfeelektronischer Mittel gem. § 10 VgV.
In jedem vorgesehenen Unterschriftenfeld ist der Name des Unternehmens sowie der Vor- und Zuname der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Für Erklärungen von Unterauftragnehmern oder Eignungsleihern gilt gleiches.
3. Teilnahmeantrag und Kommunikation mit der Vergabestelle sind in deutscher Sprache abzufassen. Geforderte Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Der Auftraggeber kann die Nachreichung von Original-Unterlagen verlangen, soweit bestimmte Bescheinigungen dies vorsehen. Gleichwertige Nachweise eines nichtdeutschen Herkunftslandes sind ausreichend, sofern beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache vorgelegt werden. Die Regelungen zur Beglaubigung von Urkunden sind zu beachten.
4. Die mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen/Nachweise sind jeweils als separate Dokumente dem Antrag zuzufügen. Die Titel der Dokumente sind entsprechend der Reihenfolge der Benennung im Bewerbungsbogen fortlaufend zu nummerieren (z. B. „Anlage 1 – Berufsnachweis Techn. Leitung“, usw.). Eine Übersicht der Anlagen ist den Unterlagen voranzustellen.
5. Kosten für die Erstellung der Teilnahmeanträge oder der Beteiligung am Verfahren werden nicht erstattet.
6. Mehrfachbewerbungen (Mitgliedsch. in mehreren Bewerbergem. oder eine Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedsch. in einer Bewerbergem.) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers und der jeweiligen Bewerbergem.
Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Unterauftragnehmer, sofern deren Leistungsanteil (Anteil am voraussichtlichen Gesamthonorar) nicht mehr als 30 % an der vergabegegenständlichen Gesamtleistung beträgt. Die Vergabestelle behält sich bei den Bewerbern oder Bewerbergem. mit demselben Unterauftragnehmer vor, diesen aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen innerhalb des Verhandlungsverfahrens auszuschließen. Die Unterauftragnehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
7. Bewerbergem. müssen bereits als solche einen Teilnahmeantrag stellen. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergem. (nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24.8.2021, 12.00 Uhr) oder der Wechsel von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder das Ausscheiden oder Hinzutreten eines Mitgliedes (z. B. nach Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren) ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Vergabestelle in außergewöhnlichen und begründeten Fällen möglich, sofern keinem anderen am Verfahren Beteiligten daraus ein Nachteil erwachsen könnte.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Rechtsbehelf (Nachprüfungsantrag) ist nur zulässig, soweit:
1) der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
3) der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, und
4) der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer beantragt hat (siehe insoweit auch § 160 Abs. 3 GWB).