Baggerung Schutzhäfen ABz. Niegripp – Verwertung des Baggergutes Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/815/033
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wsa-elbe.wsv.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Baggerung Schutzhäfen ABz. Niegripp – Verwertung des Baggergutes
Baggerung Schutzhäfen ABz. Niegripp – Verwertung des Baggergutes.
Barby, Zollelbe Magdeburg und Schleusengraben Magdeburg
In 3 Schutzhäfen des Außenbezirks Niegripp (Barby, Zollelbe Magdeburg und Schleusengraben Magdeburg) sind die Verlandungen an den Sohlen, verstärkt auch durch vorangegangene Hochwasserereignisse, soweit fortgeschritten, dass dringend Unterhaltungs-Baggerungen erforderlich sind, um dort zukünftig die benötigten Fahrrinnentiefen zu gewährleisten.
Die Bieter der vorliegenden Ausschreibung sollen mit Ihrem Angebot die Übernahme des Baggergutes von einem Transportschiff/ Schute an einem selbst gewählten Ort ihrer Wahl kalkulieren und danach den Entsorgungsweg des Baggergutes so vollziehen, dass alle gesetzlichen Vorgaben z. B. Deponieverordnung (DepV) und das Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA) eingehalten werden.
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe der Abfall-Transportnummer (Genehmigung)
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.