Nachrüstung Betriebstechnische Ausstattung Referenznummer der Bekanntmachung: A0560200100
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 24000
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nachrüstung Betriebstechnische Ausstattung
A 4, Tunnel Königshainer Berge, Nachrüstung Betriebstechnische Ausstattung.
BAB 4 ost zwischen AS Nieder Seifersdorf und AS Kodersdorf, Tunnel Königshainer Berge
— 40 St. Herstellung begehbarer Notrufnischen,
— 9 St. Verschluss von Querschlägen,
— 40 700 m2 Oberflächenbeschichtung der Tunnelinnenschale herstellen,
— 2 632 St. Tunnelleuchten liefern + montieren,
— 169 St. Videokameras liefern + montieren,
— 1 St. Erneuerung Druckerhöhungsanlage,
— 134 St. Grenzflächen-Hornlautsprecher liefern + montieren,
— 232 000 m verschiedene Kabel und Leitungen liefern + verlegen,
— 51 St. Fernwirkunterstationen liefern + montieren,
— 110 St. Wechselverkehrszeichen liefern + montieren,
— 37 St. Streckenstationen liefern + montieren,
— 6 St. Verkehrszeichenbrücken liefern + montieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben,
— ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbarens gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
— ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet,
— dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden und keine Ausschlussgründe gemäß §6e EU VOB/A vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen.
Dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäss erfüllt wurde,
— dass sich das Unternehmen bei der Berfufsgenossenschaft angemeldet hat.
Auf gesondertes Verlangen sind einzureichen:
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann der öffentliche Auftraggeber verlangen:
a) die Vorlage entsprechender Bankerklärungen oder gegebenenfalls den Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung.
b) die Vorlage von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Zusätzlich können weitere Informationen, zum Beispiel über das Verhältnis zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten in den Jahresabschlüssen, verlangt werden. Die Methoden und Kriterien für die Berücksichtigung weiterer Informationen müssen in den Vergabeunterlagen spezifiziert werden; sie müssen transparent, objektiv und nichtdiskriminierend sein.
c) eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Der öffentliche Auftraggeber kann von den Unternehmen insbesondere verlangen, einen bestimmten Mindestjahresumsatz, einschließlich eines Mindestumsatzes in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich nachzuweisen. Der geforderte Mindestjahresumsatz darf das Zweifache des geschätzten Auftragswerts nur in hinreichend begründeten Fällen übersteigen. Die Gründe sind in den Vergabeunterlagen oder in dem Vergabevermerk gemäß § 20 EU anzugeben.
Ist ein Auftrag in Lose unterteilt, finden diese Regelungen auf jedes einzelne Los Anwendung. Der öffentliche Auftraggeber kann jedoch den Mindestjahresumsatz, der von Unternehmen verlangt wird, unter Bezugnahme auf eine Gruppe von Losen in dem Fall festlegen, dass der erfolgreiche Bieter den Zuschlag für mehrere Lose erhält, die gleichzeitig auszuführen sind.
Sind auf einer Rahmenvereinbarung basierende Aufträge infolge eines erneuten Aufrufs zum Wettbewerb zu vergeben, wird der Höchstjahresumsatz aufgrund des erwarteten maximalen Umfangs spezifischer Aufträge berechnet, die gleichzeitig ausgeführt werden, oder – wenn dieser nicht bekannt ist – aufgrund des geschätzten Werts der Rahmenvereinbarung. Bei dynamischen Beschaffungssystemen wird der Höchstjahresumsatz auf der Basis des erwarteten Höchstumfangs konkreter Aufträge berechnet, die nach diesem System vergeben werden sollen.
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit kann der öffentliche Auftraggeber je nach Art, Menge oder Umfang oder Verwendungszweck der ausgeschriebenen Leistung verlangen:
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werde, die mehr als 5 Jahre zurückliegen.
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
c) die Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung und seiner Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten.
d) Angabe des Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht.
e) Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Dienstleisters oder Unternehmers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, sofern sie nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden.
f) Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die der Unternehmer während der Auftragsausführung anwenden kann.
g) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
h) eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt;
i) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme; Mängelansprüche in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme;
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Abschnitt IV: Verfahren
Autobahn GmbH des Bundes, NL Ost, Magdeburger Straße 51, 06112 Halle, Deutschland
Keine Teilnahme zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den EU – Teilnahmebedingungen genannten:
— mit dem Angebot vorzulegen:
— Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen,
— Eigenerklärung Eignung, sofern nicht die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-VOB) oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) vorliegt,
— Vorlage eines Konzeptes zum Betonabbruch und Gebirgsausbruch. Es sind die vorgesehenen Geräte, Personalstärke, Arbeitsschritte und die Logistik/Entsorgung hinsichtlich der Abbruch- und Ausbruchmassen sowie Brauchwasser anzugeben.
— auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
— von nicht präqualifizierten Unternehmen die Bestätigungen oder Nachweise gemäß Formblatt Eigenerklärung Eignung,
— Angaben und Nachweise nach § 6a EU Abs. 2 für Bieter und Nachunternehmen bzw. anderen Unternehmen,
— Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen,
— Besondere Erklärung des Bieters,
— Ergänzung BVB-Erstattung von COVID-19-Pandemie bedingten Mehrkosten,
— Empfangsbescheinigung Kabelschutzanweisung,
— Bietererklärung Markierungsstoffe
— Angaben und Nachweise nach § 6a EU VOB/A für Bieter und andere Unternehmen,
— Ergänzung des Verzeichnisses der Leistungen anderer Unternehmen um die Namen der anderen Unternehmen,
— Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“,
— Nachweise der Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen und der Qualifikation des Unternehmens gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M)“. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Qualifikationsnachweise verlangt.
— Nachweis des Herstellers von vertikalen Verkehrszeichen für die geforderten Produkteigenschaften über eine Zertifizierung entsprechend der Rechtsverordnung zur CE-Kennzeichenverwendung (ZTV VZ),
— Nachweis zum RAL-Gütezeichen für die Herstellung von Verkehrszeichen,
— Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen als Montagefachkraft nach ZTV FRS,
— Nachweis der Qualifikation des ausführenden Personals gemäß den „Zusätzlichen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING)“,
— bei inländischen Bietern durch eine Bescheinigung des Ausbildungsbeirats „Verarbeiten von Kunststoffen im Betonbau „beim Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein e. V. (SIVV- Schein – Schützen, Instandsetzen, Verbinden und Verstärken) und
— ein Befähigungsnachweis zum Verarbeiten von Spritzmörtel und Spritzbeton mit Kunststoffzusatz – Düsenführer-Bescheinigung,
— bei ausländischen Bietern durch einen gleichwertigen Qualifikationsnachweis,
— Nachweis der Qualifikation des Kolonnenführers gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien Ingenieurbauten, Teil 4 Stahlbau, Stahlverbundbau, Abschnitt 3 Korrosionsschutz von Stahlbauten“.
(ZTV-ING):
Dieser Nachweis darf nicht älter als 3 Jahre sein. Dazu ist:
— bei inländischen Bietern eine Bescheinigung des Ausbildungsbeirates des Bundesverbandes Korrosionsschutz e. V. (KOR – Schein),
— bei ausländischen Bietern ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis vorzulegen,
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, die mehr als 5 Jahre zurückliegen,
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eungesetzt werden sollen,
— Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens,
— Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens,
— Angabe des Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht,
— eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de