Lieferung von Erdgas Referenznummer der Bekanntmachung: Verg.Nr. 172/21/10
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köthen (Anhalt)
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06366
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.koethen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Erdgas
Lieferung von Erdgas (Erdgas H) für 13 Abnahmestellen der Stadt Köthen (Anhalt).
Stadt Köthen (Anhalt und Ortsteile
Siehe II.1.4.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Fbl. 124 LD Eigenerklärung nach VOL
Eigenerklärungen gem. Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt
— Eigenerklärung Tariftreue und Entgeltgleichheit,
— Eigenerklärung Nachunternehmerleistungen,
— Eigenerklärung ILO-Kernarbeitsnormen.
Auf Verlangen: Einreichung der zuvor genannten Erklärungen durch die Nachunternehmen.
Bestätigung der in der Eigenerklärung (Fbl. 124 LD) gemachten Angaben.
Mindestens 3 Referenzobjekte aus den letzten 3 Jahren mit Ansprechpartner und Telefonnummer, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
— Benennung eines verantwortlichen Mitarbeiters für die Betreuung während der Vertragslaufzeit,
— Vorlage eines Mustervertrages entsprechend der Ausschreibung mit dem Angebot.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und Bevollmächtigte sind ani der Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle der Stadt Köthen, Bereich Rechtsangelegenheiten, gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.