Gebäudeplanung_Neubau einer Turnhalle mit Parkhaus Referenznummer der Bekanntmachung: VE03_Gebäudeplanung

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 127-337047)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.saleg.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebäudeplanung_Neubau einer Turnhalle mit Parkhaus

Referenznummer der Bekanntmachung: VE03_Gebäudeplanung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

In Aschersleben ist der Neubau einer 2-Feldturnhalle mit Parkhaus geplant. Das Quartier, auch als Juckenackscher Hof bezeichnet, wird im Norden von der Karlstraße, im Osten von der Luisenpromenade, im Süden von der Straße Vor dem Steintor und im Westen von der Straße Hinter der Salpeterhütte umrahmt. Die verfügbare Fläche für den Neubau umfasst ca. 4 000 qm. Auf dem Gelände soll eine Turnhalle mit mehreren Funktionen geplant werden. Neben der Absicherung des Schulsports sollen Möglichkeiten für den Vereins- und Freizeitsport geschaffen werden. Eine weitere Nutzung der Räumlichkeiten für Festlichkeiten mit Catering ist ebenfalls wünschenswert, wenn auch optional. Unter der Fläche für die zukünftige Turnhalle waren Kellerräume, dies ist bei der Planung zu berücksichtigen. Denkbar sind an dieser Stelle die Unterbringung von unterirdischen Stellplätzen oder Funktionsräumen der Turnhalle. Die Schaffung von Räumen für das historische Archiv sollen bei der Planung mit einbezogen werden und sind in den Untergeschossen der Turnhalle ebenso denkbar. Benachbarte Gebäude (Vor dem Steintor) können in die Planung mit einbezogen werden. Im Hofbereich des Quartiers, das als Freifläche anzusehen ist, sind unter Beachtung von Schallschutz- und Grünmaßnahmen weitere Stellplätze vorzusehen. Ziel ist die Unterbringung einer maximalen Anzahl an Stellplätzen, jedoch ohne Verschlechterung der Aufenthaltsqualität. Dies ist auch mit dem Bau einer Kombination aus Parkhaus und Tiefgarage möglich. Der Neubau der Turnhalle und des Parkhauses sollen sich den Sanierungszielen anpassen und im historischen Kontext mit der Quartiersentwicklung stehen. Bei der Planung und Ausführung der Baumaßnahme ist dem Auftraggeber eine Konzeption in puncto Klimaschutz und Nachhaltigkeit des Gebäudes ein besonderes Anliegen. Auf Grundlage von § 14 Abs. 3 VgV i. V. m. § 17 Abs. 1 VgV wird als Vergabeverfahren für die hier zu vergebenden Planungsleistungen ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb inkl. Erstellung eines Lösungsvorschlages gem. § 76 Abs. 2 VgV durchgeführt.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/07/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 127-337047

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Anstatt:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV

Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssummein Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden, 2-fach maximiert. Sollte eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe nicht vorliegen, ist als Nachweis auch die Bestätigung eines Versicherers ausreichend, dass dieser bereit ist, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.

muss es heißen:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV

Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden, 2-fach maximiert. Sollte eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe nicht vorliegen, ist als Nachweis auch die Bestätigung eines Versicherers ausreichend, dass dieser bereit ist, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.

Abschnitt Nummer: IV.2.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:
Tag: 30/07/2021
Ortszeit: 13:00
muss es heißen:
Tag: 02/08/2021
Ortszeit: 13:00
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: