Gebäudereinigung Landkreis Börde, Bornsche Str. 2, Haldensleben Referenznummer der Bekanntmachung: 30.30-010.21-L.GM
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oschersleben (Bode)
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39387
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-boerde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung Landkreis Börde, Bornsche Str. 2, Haldensleben
Gebäudereinigung (Unterhalt-,Grund-,Glas-, und Rahmenreinigung)
Landkreis Börde VWG
Bornsche Str. 2,
39340 Haldensleben.
Fachlos 1
Verwaltungsgebäude des Landkreises Börde
Bornsche Str. 2
39340 Haldensleben
Gebäudereinigung (Unterhaltsreinigung und Bedarfspositionen für: Grundreinigung, Sonderreinigung, Pflege von Parkettböden und Reinigung der Luftschächte) im Verwaltungsgebäude Landkreis Börde, Bornsche Str. 2, Haldensleben (gesamt Fläche: 12 063,41 m2).
Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr, spätestes Vertragsende ist der 31.12.2025
Für Los 1 gilt bei einer Punktegleichheit wird der angebotene Stundenverrechnungssatz als Entscheidungshilfe hinzugezogen.
Der Bieter mit dem geringeren Stundenverrechnungssatz erhält den Zuschlag.
Fachlos 2
Verwaltungsgebäude des Landkreises Börde
Bornsche Str. 2
39340 Haldensleben
Gebäudereinigung (Glas-, Rahmenreinigung) im Verwaltungsgebäude Landkreis Börde, Bornsche Str. 2, Haldensleben (Fenster 3 x jährlich: 11 757,02 m2, Glastüren 3 x jährlich: 1 874,60 m2, Oberlichter 1 x jährlich: 278,62 m2).
Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr, spätestes Vertragsende ist der 31.12.2025
Für Los 2 gilt bei einer Preisgleichheit wird der angebotene Stundenverrechnungssatz als Entscheidungshilfe hinzugezogen.Der Bieter mit dem geringeren Stundenverrechnungssatz erhält den Zuschlag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Handelsregister des zuständigen Amtsgerichtes bzw. Gewerbeanmeldung
Eigenerklärung FBL 124_LD VHB Bund oder der Bieter erfüllt die o. g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL.
Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind.
Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV (ggf. ergänzt durch Auftragsspezifische Einzelnachweise.
Der Link zur Europäischen Eigenerklärung eEEE – elektronisch:
https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de
EEE in Papierform (liegt den Vergabeunterlagen bei):
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1452182985830&uri=CELEX:32016R0007
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Das gleiche gilt für Nachunternehmer.
Das Formblatt 124_LD ist Inhalt der Vergabeunterlagen und kann auf dem Link: https://www.siegen.de/fileadmin/cms/Olsformulare/124LDEigenerklaerungZurEignung.pdf eingesehen werden.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen und bei Bietergemeinschaften, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Beachtung Landesvergabegesetz Land Sachsen Anhalt
— Erklärung Tariftreue und Entgeltgleichheit,
— Erklärung Nachunternehmereinsatz,
— Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm,
— Erklärung zur Handwerksrolleneintragung.
Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei Bewerbererklärung gemäß RdErl. des MW vom 21.11.2008
Die Bewerbererklärung kann aus dem Internet eingesehen werden: https://sachsen-anhalt.abst.de/media/download/Bewerbererklaerung%20nach%20Abschnitt%202%20-%20Anlage%201a.pdf
Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei die o. g. Nachweise oder Erklärungen müssen auch von den von Ihnen angegebenen Nachunternehmen erbracht werden.
Im Bedarfsfall wird eine Nachforderung zugelassen und durchgeführt.
Siehe III.1.2).
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen.
Die vom Bewerber/Bieter im Verlauf des Vergabeverfahrens – auf Anforderung – mitgeteilten personenbezogenen Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, streng vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens genutzt. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung der Bewerbung/des Angebotes. Angesichts des Umstands, dass bereits mit der Abforderung von Unterlagen personenbezogene Daten erfasst werden, willigt der Bewerber/Bieter bereits mit der Abforderung in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung ein. Die Einwilligung ist freiwillig und erfolgt unbeschadet des Rechts zum Widerruf mit Wirkung für die Zukunft, sofern dem keine Rechtsgründe entgegenstehen. Die Nichteinwilligung kann jedoch zur Folge haben, dass die Bearbeitung der Bewerbung/des Angebotes und damit die Berücksichtigung im Vergabeverfahren unmöglich werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsauftrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Pkt. 4 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB, genannten Verstöße zu beachten.