Beschaffung von Standardlinienbussen, Diesel, Niederflur in 2 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: KVG Salzland 01-2021

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bernburg (Saale)
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 06406
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kvg-salzland.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=402379
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=402379
I.6)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von Standardlinienbussen, Diesel, Niederflur in 2 Losen

Referenznummer der Bekanntmachung: KVG Salzland 01-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34121400 Niederflurbusse
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Einmalige Beschaffung von Linienbussen in Niederflurausführung, Beide Lose mit Antrieb Dieselmotor, Euro VI,

— Los 1: 3 Stück Dreiachser (15 m),

— Los 2: 5 Stück Standardlinienbusse.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 1: 3 Stück Dreiachser (15m),

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34121400 Niederflurbusse
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Hauptort der Ausführung:

Bernburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschaffung von Linienbussen in Niederflurausführung, mit Antrieb Dieselmotor, Euro VI,

3 Stück Dreiachser (15 m).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 8
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

5 Stück Standardlinienbusse (12 m),

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34121400 Niederflurbusse
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Hauptort der Ausführung:

Bernburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschaffung von Linienbussen in Niederflurausführung, mit Antrieb Dieselmotor, Euro VI,

5 Stück Standardlinienbusse (12 m).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 8
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen

Angaben und Formalitäten, welche erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

Die Unterlagen sind gemäß den in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluß führen.

Der Bewerber hat zur Situation seines Unternehmens folgende Erklärungen/Nachweise mit dem Teilnahmeantrag abzugeben:

1. Der Bewerber weist nach, dass über sein Vermögen keine Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt bzw. mangels Masse abgelehnt worden ist. Der Bewerber erklärt, dass er sich nicht in Liquidation befindet.

2. Der Bewerber weist unter Vorlage eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister nach, dass er keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Des Weiteren erklärt er, ob derzeit ein entsprechendes Verfahren anhängig ist.

3. Der Bewerber erklärt, dass eine Berufshaftpflicht (Haftpflichtversicherungen und Haftpflichtzusagen für Personen- und Sachschäden sowie Produkthaftung) vorliegt. Als Nachweis ist eine Kopie der entsprechenden Police (höchstens 3 Monate alt) in deutscher Sprache (ggf. beglaubigte Übersetzung) vorzulegen.

4. Der Bewerber versichert, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und -sofern nach Maßgabe HGB erforderlich- im Handelsregister eingetragen ist. Als Nachweis ist eine Kopie des aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes in deutscher Sprache (ggf. in beglaubigter Übersetzung) vorzulegen.

5. Der Bewerber erklärt, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen mit Bezug auf die Vergabe getroffen wurden.

6. Der Bewerber weist die Erfüllung der Zahlung von Versicherungsbeiträgen (Bescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger) sowie Steuern und Abgaben (steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) nach. Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als 3 Monate sein.

7. Unterschriebene Eigenerklärung, dass keine der Ausschlussgründe, die nach §§ 45-50 SektVO (Abschnitt 2 Vergabeverfahren, Unterabschnitt 5: Anforderungen an das Unternehmen) aufgeführt werden, gegeben sind (Anlage 1 Eigenerklärung).

8. Der Bewerber hat durch Vorlage einer Bescheinigung nachzuweisen, dass er Mitglied in der zuständigen Berufsgenossenschaft ist. Bewerber, die Ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers in deutscher Sprache (ggf. als beglaubigte Übersetzung) vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die Unterlagen sind gemäß den in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen. Der Auftraggeber wird keine Daten aus Geschäftsberichten oder allgemeinen Unternehmensdarstellungen ermitteln! Der Bewerber hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Erklärungen/Nachweise mit dem Teilnahmeantrag abzugeben:

1. Angaben zum Gesamtumsatz, Umsatz mit Niederflur-Omnibussen, in Deutschland verkaufte Niederflur-Omnibusse (Stck.), Angabe der durchschnittlichen Beschäftigungszahl; jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren (Anlage 1 Eigenerklärung).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Referenzen über die Lieferung von Niederflur-Omnibussen mit Dieselantrieb (Anlage 1 Eigenerklärung) in den letzten 3 Geschäftsjahren unter Angabe von:

a) Auftraggeber, Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer,

b) Erfüllungszeitraum.

2. Angabe der von Auftraggeber am Standort in 06406 Bernburg aus nächstgelegenen Vertragswerkstatt oder Vertretung (max. 25 km), für die Ersatzteillieferungen, Werkstattleistungen und Mängelansprüche.

3. Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung von Qualität, Arbeits- und Umweltschutz (z. B. DIN EN 9001:2015).

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

Angaben zur Rechnungslegung finden sich im Teil I Verfahrensbrief, Nr. 7 Besondere Vertragsbedingungen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/08/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 16/08/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 8 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die Teilnahmeanträge sowie die damit einzureichenden Unterlagen sind online in deutscher Sprache oder in verständlicher Übersetzung und unterschrieben einzureichen.

2. Interessenten, die einen Teilnahmeantrag stellen wollen, finden die erforderlichen/benannten Formblätter hier hinterlegt. Rückfragen zur Erstellung der Teilnahmeanträge sind bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Frist zur Einreichung ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen.

3. Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.

4. Ein Bewerber oder Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.1.2 und III.1.3) gem. §§ 45-50 SektVO (Anforderungen an die Unternehmen) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmer bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.1.2 und III.1.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber seinen Teilnahmeantrag die unter Abschnitt III.1.2 aufgeführten Unterlagen für jeden der von ihm benannten Dritten beizufügen, einschließlich der Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen, dass dem Bewerber die zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. §§ 45-50 SektVO nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbstständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII Verg 13/10). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach §§ 45-50 SektVO berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen.

5. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber, Teile des Auftrages durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer /Subunternehmer, keine Lieferanten/Vorlieferanten) zu erbringen, sind Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s die unter Abschnitt III.1.1 aufgeführten Unterlagen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.1.1 für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobligenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präkulationsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet:

Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/07/2021