Beschaffung von Standardlinienbussen, Diesel, Niederflur in 2 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: KVG Salzland 01-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bernburg (Saale)
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 06406
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kvg-salzland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Standardlinienbussen, Diesel, Niederflur in 2 Losen
Einmalige Beschaffung von Linienbussen in Niederflurausführung, Beide Lose mit Antrieb Dieselmotor, Euro VI,
— Los 1: 3 Stück Dreiachser (15 m),
— Los 2: 5 Stück Standardlinienbusse.
Los 1: 3 Stück Dreiachser (15m),
Bernburg
Beschaffung von Linienbussen in Niederflurausführung, mit Antrieb Dieselmotor, Euro VI,
3 Stück Dreiachser (15 m).
5 Stück Standardlinienbusse (12 m),
Bernburg
Beschaffung von Linienbussen in Niederflurausführung, mit Antrieb Dieselmotor, Euro VI,
5 Stück Standardlinienbusse (12 m).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angaben und Formalitäten, welche erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die Unterlagen sind gemäß den in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluß führen.
Der Bewerber hat zur Situation seines Unternehmens folgende Erklärungen/Nachweise mit dem Teilnahmeantrag abzugeben:
1. Der Bewerber weist nach, dass über sein Vermögen keine Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt bzw. mangels Masse abgelehnt worden ist. Der Bewerber erklärt, dass er sich nicht in Liquidation befindet.
2. Der Bewerber weist unter Vorlage eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister nach, dass er keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Des Weiteren erklärt er, ob derzeit ein entsprechendes Verfahren anhängig ist.
3. Der Bewerber erklärt, dass eine Berufshaftpflicht (Haftpflichtversicherungen und Haftpflichtzusagen für Personen- und Sachschäden sowie Produkthaftung) vorliegt. Als Nachweis ist eine Kopie der entsprechenden Police (höchstens 3 Monate alt) in deutscher Sprache (ggf. beglaubigte Übersetzung) vorzulegen.
4. Der Bewerber versichert, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und -sofern nach Maßgabe HGB erforderlich- im Handelsregister eingetragen ist. Als Nachweis ist eine Kopie des aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes in deutscher Sprache (ggf. in beglaubigter Übersetzung) vorzulegen.
5. Der Bewerber erklärt, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen mit Bezug auf die Vergabe getroffen wurden.
6. Der Bewerber weist die Erfüllung der Zahlung von Versicherungsbeiträgen (Bescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger) sowie Steuern und Abgaben (steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) nach. Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
7. Unterschriebene Eigenerklärung, dass keine der Ausschlussgründe, die nach §§ 45-50 SektVO (Abschnitt 2 Vergabeverfahren, Unterabschnitt 5: Anforderungen an das Unternehmen) aufgeführt werden, gegeben sind (Anlage 1 Eigenerklärung).
8. Der Bewerber hat durch Vorlage einer Bescheinigung nachzuweisen, dass er Mitglied in der zuständigen Berufsgenossenschaft ist. Bewerber, die Ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers in deutscher Sprache (ggf. als beglaubigte Übersetzung) vorzulegen.
Die Unterlagen sind gemäß den in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen. Der Auftraggeber wird keine Daten aus Geschäftsberichten oder allgemeinen Unternehmensdarstellungen ermitteln! Der Bewerber hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Erklärungen/Nachweise mit dem Teilnahmeantrag abzugeben:
1. Angaben zum Gesamtumsatz, Umsatz mit Niederflur-Omnibussen, in Deutschland verkaufte Niederflur-Omnibusse (Stck.), Angabe der durchschnittlichen Beschäftigungszahl; jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren (Anlage 1 Eigenerklärung).
1. Referenzen über die Lieferung von Niederflur-Omnibussen mit Dieselantrieb (Anlage 1 Eigenerklärung) in den letzten 3 Geschäftsjahren unter Angabe von:
a) Auftraggeber, Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer,
b) Erfüllungszeitraum.
2. Angabe der von Auftraggeber am Standort in 06406 Bernburg aus nächstgelegenen Vertragswerkstatt oder Vertretung (max. 25 km), für die Ersatzteillieferungen, Werkstattleistungen und Mängelansprüche.
3. Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung von Qualität, Arbeits- und Umweltschutz (z. B. DIN EN 9001:2015).
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Angaben zur Rechnungslegung finden sich im Teil I Verfahrensbrief, Nr. 7 Besondere Vertragsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeanträge sowie die damit einzureichenden Unterlagen sind online in deutscher Sprache oder in verständlicher Übersetzung und unterschrieben einzureichen.
2. Interessenten, die einen Teilnahmeantrag stellen wollen, finden die erforderlichen/benannten Formblätter hier hinterlegt. Rückfragen zur Erstellung der Teilnahmeanträge sind bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Frist zur Einreichung ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen.
3. Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
4. Ein Bewerber oder Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.1.2 und III.1.3) gem. §§ 45-50 SektVO (Anforderungen an die Unternehmen) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmer bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.1.2 und III.1.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber seinen Teilnahmeantrag die unter Abschnitt III.1.2 aufgeführten Unterlagen für jeden der von ihm benannten Dritten beizufügen, einschließlich der Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen, dass dem Bewerber die zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. §§ 45-50 SektVO nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbstständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII Verg 13/10). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach §§ 45-50 SektVO berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
5. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber, Teile des Auftrages durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer /Subunternehmer, keine Lieferanten/Vorlieferanten) zu erbringen, sind Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s die unter Abschnitt III.1.1 aufgeführten Unterlagen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.1.1 für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobligenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präkulationsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.