Nutzung webbasierten Fachinformationssystems für steuerliche Informationen Referenznummer der Bekanntmachung: Vorinformation GS 141 VVoTW 01/2021
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://Finanzamt.sachsen-anhalt.de/waehlen-sie-ihr-Finanzamt/Finanzamt-magdeburg/
Abschnitt II: Gegenstand
Nutzung webbasierten Fachinformationssystems für steuerliche Informationen
a) Das Vergabeverfahren richtet sich auf den Abschluss eines webbasierten Fachinformationssystems für steuerliche Informationen.
b) Die Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben nach den Grundsätzen der Abgabenordnung die Aufgabe, die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben und Steuermaßstäbe festzustellen.
c) Zur Umsetzung dieses Auftrages ist von den Bediensteten der Finanzverwaltung eine seit Jahren ständig wachsende Anzahl von Gesetzen, Verwaltungsanweisungen (inklusive nur für den Dienstgebrauch) und Urteilen zu beachten.
d) Für den einzelnen Bediensteten wird es dadurch immer zeitaufwendiger, sein Fachwissen zu aktualisieren und für zurückliegende - veranlagungsspezifische - Zeiträume mit konventionellen Methoden Fachliteratur zu recherchieren.
e) Das Fachinformationssystem muss es ermöglichen, an den jeweiligen Arbeitsplätzen mit einfacher Bedienung die gesuchten Informationen schnell und effektiv abzurufen.
a) Nach den Festlegungen des Auftraggebers sind die inhaltliche Anforderungen an ein Fachinformationssystem für die Steuerverwaltung Sachsen-Anhalt unverzichtbar.
b) Im Rahmen der Vorbereitung des geplanten Vergabeverfahrens fand durch den Bedarfsträger eine umfangreiche Markterkundung und Recherche nach entsprechenden Softwareprodukten statt.
c) Hierbei konnte festgestellt werden, dass die festgelegten Anforderungen an das künftige Fachinformationssystem für steuerliche Informationen exklusiv nur von einem Auftragnehmer bezogen werden können.
d) Die von der Steuerverwaltung NRW herausgegebenen „Praxishandbücher“, das „Fachinformationssystem Bp NRW“ und sämtliche Verwaltungsvorschriften der Länder, die nur für den Dienstgebrauch bestimmt sind, sind ausschließlich über diesen Auftragnehmer zu beziehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Vorinformation dient nicht zur Fristverkürzung, sondern zur Schaffung von Rechtssicherheit und Transparenz gegenüber anderen Anbietern die nicht die Alleinstellungsmerkmale (vgl. II.2.4.) erfüllen.
b) Die Angebotsfrist wird mindestens 25 Tage (Tag der Bekanntmachung + 25 Tage Angebotsfrist + Tag Angebotseingang) betragen.
c) Der Zuschlag für dieses Verfahren ist - nach den derzeitigen Planungen und nach Vorliegen aller Voraussetzungen - frühestens in der 35. KW geplant.