Planungsleistungen für den Ersatzneubau der Kita „Kinderparadies“, Niederndodeleben – Los 01 Referenznummer der Bekanntmachung: 280/20 - Los 01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohe Börde/OT Irxleben
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39167
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.md-ra.de
Adresse des Beschafferprofils: www.hoheboerde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Ersatzneubau der Kita „Kinderparadies“, Niederndodeleben – Los 01
Vergabe von Planungsleistungen für den Ersatzneubau der Kindertagesstätte „Kinderparadies“, Niederndodeleben – Los 01.
Hohe Börde
Deutschland
Niederndodelben ist ein Ortsteil der Gemeinde Hohe Börde und befindet sich in der Magdeburger Börde. Mit gut 4 200 Einwohnern ist Niederndodeleben die größte Ortschaft der Gemeinde. Seit 1990 hat sich die Einwohnerzahl mehr als verdoppelt. Neue Wohngebiete belegen die Attraktivität des Wohnens im Grünen vor den Toren der Landeshauptstadt Magdeburg. Niederndodeleben bietet eine Vielzahl an kulturellen Einrichtungen, Mitgliedschaften in Vereinen, Einkaufsmöglichkeiten und eine gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz. (Bahnanschluss)
In Niederndodeleben beginnen die touristischen Radfahrrouten der Holunderwege, welche die Gemeinde umspannen.
Drei Kitas, eine neu gebaute Grundschule mit Erweiterungsbau (2011), die modernisierte Ganztags-Sekundarschule mit der angrenzenden Multifunktions-Sporthalle und großzügigen Außensportanlagen bilden den Bildungsmittelpunkt.
Die Kita „Kinderparadies“ befindet sich in freier Trägerschaft und wurde 2004 eröffnet. Das Gebäude stammt aus dem Jahre 1912.
In der Kita werden derzeit 40 bis 42 Kinder durch 6 Erzieher in 3 Gruppen betreut. Das 2 1/2-geschossige Bestandsgebäude mit Keller befindet sich im alten Dorfkern des Ortes. Die Gruppen- und Waschräume erstrecken sich über das Erd- und Obergeschoss. Der zweite Rettungsweg aus dem Obergeschoss erfolgt über eine Stahlaußentreppe.
Im Keller sind der Hausanschlussraum und die Heizungsanlage untergebracht.
Das Dachgeschoss ist für eine Kitanutzung nicht geeignet, da kein zweiter baulicher Rettungsweg vorhanden ist. Eine barrierefreie Nutzung des Gebäudes ist nicht möglich. Die Außenhülle (Außenwände, Decke zum Kellergeschoss, Dach, Fenster) ist unzureichend gedämmt. Der vorhandene Niedertemperaturkessel mit SSkW und einem Brauchwarmwasserspeicher wurde 1990 eingebaut. Die Haustechnikinstallation ist veraltet. Die letzte malermäßige Instandsetzung der Räume erfolgte 2005.
Es besteht ein hoher energetischer und allgemeiner Sanierungsbedarf.
Angaben zum Projekt
Auf Grund der zuvor genannten Mängel ist der Ersatzneubau einer Kindertagesstätte geplant.
Für den Ersatzneubau hat die Gemeinde ein neues, zurzeit noch unbebautes Grundstück am Standort „Am Mühlenberg“ zur Verfügung gestellt.
Der Ersatzneubau hat den Vorteil, dass bis zur Fertigstellung der neuen Einrichtung die Kinder in der vorhandenen KITA weiter betreut werden können.
Umständliche und auch kostenaufwendige Zwischenlösungen bleiben erspart.
Weitergehende Informationen sind der Anlage B der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfssplanung) sind bereits vom Planungsbüro A+I Planungsbüro Seidl & Dr. Heinecke erbracht worden. Das Planungsbüro wird sich an dieser Ausschreibung auch beteiligen.
Die Maßnahme soll mit Mitteln der Städtebauförderung des Bundes und des Landes Sachsen Anhalt gefördert werden.
Insgesamt werden folgende Lose (jeweils mit separater Bekanntmachung vergeben):
— Gebäudeplanung/Tragwerksplanung (Los 1),
— Technische Gebäudeausrüstung HLS (Los 2),
— Technische Gebäudeausrüstung ELT (Los 3),
— Freianlagen (Los 4).
Diese Bekanntmachung bezieht sich nur auf Los 1.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen für den Ersatzneubau der Kita „Kinderparadies“, Niederndodeleben – Los 01
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haldensleben
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39340
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.