Verwaltungsgebäude Magdeburg – Future Work Magdeburg Referenznummer der Bekanntmachung: AOK SAN 2021- 0003
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]27
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://san.aok.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.dtvp.de/Center
Abschnitt II: Gegenstand
Verwaltungsgebäude Magdeburg – Future Work Magdeburg
Die AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse (nachfolgend: „AOK Sachsen-Anhalt“ oder „Auftraggeberin“) ist derzeit in verschiedenen Mietflächen in Magdeburg eingemietet. Diese sollen konsolidiert und in diesem Zuge zukunftsfähig ausgerichtet werden. Hierfür benötigt die Auftraggeberin ein neues Verwaltungsgebäude in Magdeburg für ca. 400-450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Bruttogeschossfläche von ca. 10 000-12 000 m2 sowie zusätzlichen Flächen für 100 Tiefgaragenstellplätze. Zu diesem Zweck sucht die Auftraggeberin nach einem Partner, der dieses Verwaltungsgebäude schlüsselfertig errichtet.
Der Umfang der vom Partner (Errichter) zu erbringenden Leistungen liegt in der schlüsselfertigen, funktionsgerechten und betriebsbereiten Planung und Erbringung sämtlicher erforderlicher Bauleistungen inklusive Grundstück.
Magdeburg (PLZ – Bereiche 39106; 39104, 39108) Eine gute Erreichbarkeit des neuen Verwaltungsgebäudes durch Bahnhofsnähe ist für die Auftraggeberin von wesentlicher Bedeutung. Der Standort soll sich durch eine Lage mit guter Erreichbarkeit und Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr auszeichnen.
Deshalb ist das Vorhaben in Magdeburg, an einem Standort in den Postleitzahlbereichen 39106; 39104 oder 39108 umzusetzen.
Die Auftraggeberin ist derzeit in verschiedenen Mietflächen in Magdeburg eingemietet. Diese sollen konsolidiert und in diesem Zuge zukunftsfähig ausgerichtet werden. Hierfür benötigt die Auftraggeberin in den Postleitzahlenbereichen 39104, 39106 oder 39108 ein neues Verwaltungsgebäude für ca. 400-450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Bruttogeschossfläche von ca. 10 000-12 000 m2 sowie zusätzlichen Flächen für 100 Tiefgaragenstellplätze. Zu diesem Zweck sucht die Auftraggeberin nach einem Partner, der dieses Verwaltungsgebäude schlüsselfertig errichtet.
Eine gute Erreichbarkeit des neuen Verwaltungsgebäudes durch Bahnhofsnähe ist für die Auftraggeberin von wesentlicher Bedeutung. Der Standort soll sich durch eine Lage mit guter Erreichbarkeit und Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr auszeichnen.
Erfüllt werden müssen die zwingenden Vorgaben der Auftraggeberin an das neue Verwaltungsgebäude, um einem modernen und energetisch optimierten Bürogebäude gerecht werden zu können. Der Umfang der vom Partner (Errichter) zu erbringenden Leistungen liegt in der schlüsselfertigen, funktionsgerechten und betriebsbereiten Planung und Erbringung sämtlicher erforderlicher Bauleistungen.
Für die Realisierung des Vorhabens kommen somit verschiedene Lösungsmöglichkeiten in Betracht, die im Detail im Wesentlichen von Art und Beschaffenheit des jeweiligen Grundstücks, des Standorts und der damit zusammenhängenden städtebaulichen und architektonischen Konzeptionierung zusammenhängen. Daher führt die Auftraggeberin einen wettbewerblichen Dialog durch, um die beste Lösung für die Realisierung des Vorhabens zu ermitteln.
Im Anschluss an die Dialogphasen des wettbewerblichen Dialogs werden maximal 3 Bieter aufgefordert, auf Basis der vorherigen Phase 2 bzw. die im Anschluss hieran erfolgten Klarstellungen und Präzisierungen sowie auf Basis eines für alle Bieter einheitlichen finalen Vertragstextes 2 endgültige und verbindliche Hauptangebote in Bezug auf Verkauf und Vermietung des zu errichtenden Verwaltungsgebäudes einzureichen.
Werden durch den jeweiligen Bieter nicht 2 endgültige und verbindliche Hauptangebote in Bezug auf Verkauf und Vermietung des zu errichtenden Verwaltungsgebäudes eingereicht, wird der Bieter in Gänze von der weiteren Angebotswertung ausgeschlossen.
Der endgültige Termin zur Innutzungnahme des zu errichtenden Verwaltungsgebäudes durch die Auftraggeberin kann noch nicht benannt werden und wird im Wege des wettbewerblichen Dialogs und in Abhängigkeit vom finalen Vertragsgegenstand vertraglich fixiert.
Folgende Anzahl der Teilnehmer wurde für die einzelnen Phasen im Verfahren festgelegt:
— Teilnahmewettbewerb: unbegrenzt,
— Dialogphase 1: max. 5,
— Dialogphase 2: max. 3,
— Angebotsphase: max. 3.
Die gem. Kriterienmatrix für die jeweilige Phase im Verfahren erreichte Gesamtpunktzahl ist für die weitere Teilnahme am Verfahren entscheidend.
Das Vergabeverfahren läuft wie folgt ab:
1. Teilnahmewettbewerb: Die 5 am besten geeigneten Bewerber gemäß Eignungskriterien werden zur Teilnahme am wettbewerblichen Dialog eingeladen,
2. Dialogphasen:
2.1 Dialogphase 1,
Mit der Einladung zur Teilnahme am wettbewerblichen Dialog beginnt die Dialogphase.
Zur Vorbereitung der Dialogphase 1 stellt die Auftraggeberin, mit Versand der Einladung zur Dialogphase, allen maximal 5 Bietern insbesondere folgende Unterlagen zur Verfügung:
— Eine ausführliche Baubeschreibung (Funktionale Leistungsbeschreibung – FLB),
— Entwürfe zum Kauf- und Mietvertrag.
Im Anschluss an den ersten Dialog erhalten die Bieter die Möglichkeit ihre eingereichten Konzepte nach den neuen Erkenntnissen aus dem Dialog zu überarbeiten. Die überarbeiteten Konzepte werden anhand der Bewertungskriterien bewertet, s. Kriterienmatrix. Die eingereichten überarbeiteten Konzepte der 3 Bieter, die die meisten Punkte erreicht haben, werden zur Dialogphase 2 zugelassen.
Für die Teilnahme am wettbewerblichen Dialog ist die Zahlung einer angemessenen Aufwandsentschädigung vorgesehen. Die ausgeschiedenen Teilnehmer der Dialogphase 1 erhalten eine Entschädigung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (netto).
2.2 Dialogphase 2:
Nach der Dialogphase 1 findet die Dialogphase 2 statt.
Im Anschluss an den zweiten Dialog erhalten die maximal 3 Bieter die Möglichkeit, ihre eingereichten Konzepte nach den neuen Erkenntnissen aus dem Dialog zu überarbeiten. Die überarbeiteten Konzepte werden anhand der Bewertungskriterien bewertet, s. Kriterienmatrix. Anhand der überarbeiteten Konzepte nach der Dialogphase 2 stellt der Auftraggeber fest, ob Lösungen hinsichtlich des Bedarfes und der Anforderungen der Auftraggeberin gefunden wurden. Am Ende der 2. Dialogphase werden die Bieter aufgefordert, eine Kostenindikation für den Fall des Verkaufs und die Vermietung des zu errichtenden Verwaltungsgebäudes abzugeben.
3. Angebotsphase:
Im Anschluss werden alle verbliebenen Bieter aufgefordert, auf Basis der vorherigen Phase bzw. die im Anschluss hieran erfolgten Klarstellungen und Präzisierungen sowie auf Basis eines für alle Bieter einheitlichen finalen Vertragstextes 2 endgültige und verbindliche Hauptangebote in Bezug auf Verkauf und Vermietung des zu errichtenden Verwaltungsgebäudes einzureichen.
Werden durch den jeweiligen Bieter nicht 2 endgültige und verbindliche Hauptangebote in Bezug auf Verkauf und Vermietung des zu errichtenden Verwaltungsgebäudes eingereicht, wird der Bieter in Gänze von der weiteren Angebotswertung ausgeschlossen. Näheres regeln die Verfahrenshinweise der Dialog- und Angebotsphase.
Mit Vorliegen der Hauptangebote wird die Auftraggeberin eine allgemeine Wirtschaftlichkeitsberechnung in Bezug auf den Kauf oder die Anmietung eines Verwaltungsgebäudes vornehmen. In Abhängigkeit von dem gefundenen Ergebnis wird sich die Auftraggeberin durch ihre Selbstverwaltungsorgane für den Kauf oder die Anmietung des zu errichtenden Verwaltungsgebäudes entscheiden (finaler Vertragsgegenstand). Die Auftraggeberin informiert die Bieter über den finalen Vertragsgegenstand. Diejenigen Hauptangebote, die nicht dem finalen Vertragsgegenstand unterfallen, finden im weiteren Verfahren keine Berücksichtigung mehr.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots innerhalb des finalen Vertragsgegenstandes, d.h. des Angebots mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis erfolgt anhand der für diesen maßgeblichen Zuschlagskriterien, s. Kriterienmatrix. Der Vertrag soll mit demjenigen Bieter abgeschlossen werden, dessen endgültiges Angebot die beste Bewertung (höchste Gesamtpunktzahl) erhält.
Mit diesem Bieter werden allenfalls noch redaktionelle Vertragsverhandlungen geführt.
Für die Teilnahme am wettbewerblichen Dialog ist die Zahlung einer Aufwandsentschädigung vorgesehen. Die nach der Dialogphase 1 ausgeschiedenen Teilnehmer erhalten eine einmalige Entschädigung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Alle Bieter, die zur Abgabe eines finalen Angebots aufgefordert werden, haben 2 endgültige und verbindliche Hauptangebote in Bezug auf Verkauf und Vermietung des zu errichtenden Verwaltungsgebäudes einzureichen.
Mit Vorliegen der Hauptangebote wird die Auftraggeberin eine allgemeine Wirtschaftlichkeitsberechnung in Bezug auf den Kauf oder die Anmietung eines Verwaltungsgebäudes vornehmen. In Abhängigkeit von dem gefundenen Ergebnis wird sich die Auftraggeberin durch ihre Selbstverwaltungsorgane für den Kauf oder die Anmietung des zu errichtenden Verwaltungsgebäudes entscheiden (finaler Vertragsgegenstand). Die Auftraggeberin informiert die Bieter über den finalen Vertragsgegenstand. Diejenigen Hauptangebote, die nicht dem finalen Vertragsgegenstand unterfallen, finden im weiteren Verfahren keine Berücksichtigung mehr.
Das Vergabeverfahren wird elektronisch durchgeführt. Die Vergabeplattform ist frei und kostenlos zugänglich unter folgender Internetadresse aufrufbar: www.dtvp.de.
Sämtliche Kommunikation zwischen Vergabestelle und am Auftrag interessierten Unternehmen erfolgt ausschließlich elektronisch über die elektronische Vergabeplattform www.dtvp.de.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (strafrechtliche Verurteilung),
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben),
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz),
— Einfacher Auszug aus dem Handelsregister (bei Ende der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate).
Ausländische Bewerber haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister
Nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
— Falls zutreffend: Nachunternehmerverzeichnis und Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers.
Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (§ 47 VgV), sind die Erklärungen und Nachweise auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Als Auswahlkriterien:
— Durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen.
Maßgeblich sind allein die Umsätze mit vergleichbaren Objekten, also dem Bau bzw. der Errichtung von Büro oder Geschäftsgebäuden (Gewichtung: 25 % von 100 %).
— Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder Auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 3 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 5 Mio. EUR sowie Vermögensschäden inklusive Verletzung von Datenschutzbestimmungen von 2,5 Mio. EUR je Schadensereignis. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis der Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied getrennt zu führen. Alternativ kann eine Bestätigung durch eine Versicherungsgesellschaft eingereicht werden, dass im Falle einer Auftragsvergabe durch die Bewerber-/Bietergemeinschaft eine auftragsgezogene Versicherung in der vorgegebenen Deckungshöhe abgeschlossen wird, die die gesamtschuldnerische Haftung
Aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft abdeckt.
Berufshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personenschäden mind. 3 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 5 Mio. EUR sowie Vermögensschäden inklusive Verletzung von Datenschutzbestimmungen von 2,5 Mio. EUR je Schadensereignis.
— Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen über früher abgewickelte Projekte in Form einer Liste (Gewichtung: 75 % von 100 %). Eine geeignete/vergleichbare Referenz liegt vor, wenn die unten genannten Mindestanforderungen erfüllt sind. Es werden insgesamt 3 Referenzen (Gewichtung je 1/3) bewertet. Es muss mindestens 1 Referenz nachgewiesen werden. Für das Erfüllen der Mindestanforderungen (Referenz entspricht kundenindividueller Planung, Bau und Verkauf inkl. Grundstück oder Vermietung, Referenz entspricht Bürogebäude für mindestens 200 Mitarbeiter, Innutzungnahme durch den Kunden nach 1.1.2016) werden 50 % der möglichen Punkte dieses Auswahlkriteriums vergeben (Gewichtung pro Referenz: jeweils 12,5 % von 100 %). Die übrigen 50 % der Punkte dieses Auswahlkriteriums können über den Nachweis folgender Unterkriterien erreicht werden:
— Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (Gewichtung pro Referenz: jeweils 6,25 % von 100 %),
— Bruttogeschossfläche (BGF in m2) (Gewichtung pro Referenz: jeweils 6,25 % von 100 %).
Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die jeweiligen Anforderung erfüllen.
Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (§ 47 VgV), sind die Erklärungen und Nachweise auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
— Es muss mindestens 1 Referenz nachgewiesen werden.
Folgende Mindestkriterien sind für die Referenzprojekte nachzuweisen:
— Referenz entspricht kundenindividueller Planung, Bau und Verkauf inkl. Grundstück oder Vermietung,
— Referenz entspricht Bürogebäude für mindestens 200 Mitarbeiter,
— Innutzungnahme durch den Kunden nach 1.1.2016.
Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die jeweiligen Anforderungen erfüllen.
Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (§ 47 VgV), sind die Erklärungen und Nachweise auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
Im Falle einer Projektgesellschaft: Eine sich noch in Gründung befindende Projektgesellschaft kann am Vergabeverfahren teilnehmen. In diesem Fall besteht ein Hauptunternehmer-Nachunternehmer-Verhältnis.
Auf die nachfolgenden Maßgaben zu Nachunternehmern/Eignungsleihe in den Vergabeunterlagen wird verwiesen.
Der Bewerber hat in den Teilnahmeunterlagen auf die Absicht, im Auftragsfall eine Projektgesellschaft zu gründen, ausdrücklich hinzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-Anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Dabei ist der Teilnahmeantrag inklusive Anlagen zwingend zu verwenden. Die Auftraggeberin wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die sie zur Teilnahme am wettbewerblichen Dialog auffordert. Das sind – sofern vorhanden – mindestens 3 und maximal 5 Teilnehmer.
Bei einer identischen Punktzahl entscheidet das Losverfahren.
Das Verfahren wird auch durchgeführt, wenn weniger als 3 geeignete Teilnehmer vorhanden sind.
Eine sich noch in Gründung befindende Projektgesellschaft kann am Vergabeverfahren teilnehmen. In diesem Fall besteht ein Hauptunternehmer-Nachunternehmer-Verhältnis. Auf die nachfolgenden Maßgaben zu Nachunternehmern/Eignungsleihe wird verwiesen. Der Bewerber hat in den Vergabeunterlagen auf die Absicht, im Auftragsfall eine Projektgesellschaft zu gründen, ausdrücklich hinzuweisen.
Sämtliche Kommunikation zwischen Vergabestelle und am Auftrag interessierten Unternehmen erfolgt ausschließlich elektronisch über die elektronische Vergabeplattform www.dtvp.de.
Auf die Frist zur Übermittlung von Fragen zum Verfahren sowie auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. So sind Fragen bis spätestens 8 Tage vor Ablauf der jeweils geltenden Frist (Bewerbungs-/Angebotsfrist) über die Ausschreibungsplattform einzureichen. Rechtzeitig
Gestellte Fragen werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebotsfrist beantwortet. Die Identität des Fragestellers wird dabei nicht offenbart. Die Auftraggeberin behält sich vor, Fragen so umzuformulieren, dass die Identität des Fragenstellers nicht erkennbar wird. Die Unternehmer werden jedoch gebeten, bei der Formulierung der Fragen von vornherein zu berücksichtigen, dass diese zusammen mit den Antworten allen interessierten Unternehmern zur Verfügung gestellt werden.
Telefonische Anfragen werden aus Gründen der Gleichbehandlung nicht beantwortet.
Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind von Rügen deutlich zu trennen. Fragen, Hinweise und Rügen sind auf elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das Vergabeportal www.dtvp.de an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Antworten werden über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform www.dtvp.de zur Verfügung gestellt. Unternehmen, welche sich für das Vergabeverfahren registriert haben, werden daher automatisch über neue Nachrichten der Vergabestelle informiert (z. B. Bewerberfragen/Antworten/Nachinformationen). Es wird daher empfohlen, sich zu registrieren. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen. Dazu werden Frage-/Antwortlisten (Nachinformationen) jeweils aktuell hinterlegt, die der Bewerber ohne Registrierung einsehen kann und die er dort selbstständig herunterladen muss. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber insoweit verpflichtet ist, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen.
Nachforderung von Unterlagen: Ob und inwieweit die Auftraggeberin von der Möglichkeit zur Nachforderung nach § 16a VOB/A EU Gebrauch machen wird, wird nach Ablauf der Teilnahmefrist entschieden werden. Ein Anspruch auf Einräumung einer Nachreichungsmöglichkeit besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRARH4V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. …
Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Paragraph 168 Abs. 2, S.1 GWB Entscheidung der Vergabekammer
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.