IS Deich Halle Neustadt — Deichbau, Sanierung Schöpfwerk, A/E-Maßnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: 21/S/0228/ME
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06132
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
IS Deich Halle Neustadt — Deichbau, Sanierung Schöpfwerk, A/E-Maßnahmen
Los 1:
— DIN-gerechte Sanierung Deichabschnitt km 0,67 bis 0,78,
— Einbau wasserseitige Böschungsdichtung mit Anbindung an bestehende Innendichtung,
— Ersatzneubau Sielbauwerk mit Einbindung in Böschungsdichtung,
— Bauwerksabdichtung Schöpfwerksgebäude mit Einbindung in Böschungsdichtung,
— Herstellung Durchgängigkeit Deichkronenweg,
— Einbau Pflasterdecke Deichverteidigungsweg km 2,05 bis 3,05.
Los 2:
— Umsetzung A/E-Maßnahme am Hufeisensee Halle (Saale) — Waldumwandlung.
Los 1 — Deichbau, Sanierung Schöpfwerk
Halle (Saale)
— DIN-gerechte Sanierung Deichabschnitt km 0,67 bis 0,78,
— Einbau wasserseitige Böschungsdichtung mit Anbindung an bestehende Innendichtung,
— Ersatzneubau Sielbauwerk mit Einbindung in Böschungsdichtung,
— Bauwerksabdichtung Schöpfwerksgebäude mit Einbindung in Böschungsdichtung,
— Herstellung Durchgängigkeit Deichkronenweg,
— Einbau Pflasterdecke Deichverteidigungsweg km 2,05 bis 3,05.
EFRE (#21)
Los 2 — A/E-Maßnahmen
Halle (Saale)
— Umsetzung A/E-Maßnahme am Hufeisensee Halle (Saale) — Waldumwandlung.
EFRE (#21)
Herstellung/ Bau 20.9.2021 - 29.4.2022
Zzgl. Fertigstellungspflege in der Vegetationsperiode 2022 bis zum Erreichen des abnahmefähigen Zustands sowie Entwicklungspflege in den Vegetationsperioden 2023 bis 2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis der Gewerbeanmeldung,
— Nachweis der Eintragung in das Handelsregister,
— Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (IHK).
Die vorgenannten Nachweise sind der Vergabestelle auf Verlangen vorzulegen.
— Bescheinigung in Steuersachen,
— Nachweis der Zahlungen an die gesetzliche Sozialversicherung (Krankenkassen),
— Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Versicherung der Berufsgenossenschaft,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse der Berufgenossenschaft,
— Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
— Die Nachweise/Unterlagen müssen gültig sein,
— es dürfen keine schwerwiegenden Verfehlungen gegen die Zahlungspflichten bestehen.
Die vorgenannten Nachweise sind der Vergabestelle auf Verlangen vorzulegen.
— Nachweis eines WHG-zertifizierten Fachbetriebes,
— Nachweis eines Fachverlegers nach DVS 2213,
— Nachweis eines SIVV-Scheines (Schützen, Instandsetzen, Verbinden und Verstärken).
Die vorgenannten Nachweise sind der Vergabestelle mit dem Angebot vorzulegen.
— mindestens 3 Referenzen für die ausgeschriebenen Leistungen.
Die vorgenannten Referenzen sind der Vergabestelle auf Verlangen vorzulegen.
Die vorstehend genannten Referenzleistungen müssen innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht worden sein (ab 2016).
Für die vorstehend genannten Referenzanforderungen sind mindestens folgende Angaben in Anlehnung an das FB124 vorzulegen:
— Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners bei diesem für die ausgeführten Leistungen,
— Angabe der Bauzeit,
— Benennung der mit eigenem Personal ausgeführten Leistungen einschl. der Mengenangaben,
— Angaben zur vertraglichen Bindung.
Abschnitt IV: Verfahren
Zur Angebosöffnung sind Bieter und ihre Bevollmächtigten NICHT zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.