Gebäudeplanung_Neubau einer Turnhalle mit Parkhaus Referenznummer der Bekanntmachung: VE03_Gebäudeplanung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.saleg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeplanung_Neubau einer Turnhalle mit Parkhaus
In Aschersleben ist der Neubau einer 2-Feldturnhalle mit Parkhaus geplant. Das Quartier, auch als Juckenackscher Hof bezeichnet, wird im Norden von der Karlstraße, im Osten von der Luisenpromenade, im Süden von der Straße Vor dem Steintor und im Westen von der Straße Hinter der Salpeterhütte umrahmt. Die verfügbare Fläche für den Neubau umfasst ca. 4 000 qm. Auf dem Gelände soll eine Turnhalle mit mehreren Funktionen geplant werden. Neben der Absicherung des Schulsports sollen Möglichkeiten für den Vereins- und Freizeitsport geschaffen werden. Eine weitere Nutzung der Räumlichkeiten für Festlichkeiten mit Catering ist ebenfalls wünschenswert, wenn auch optional. Unter der Fläche für die zukünftige Turnhalle waren Kellerräume, dies ist bei der Planung zu berücksichtigen. Denkbar sind an dieser Stelle die Unterbringung von unterirdischen Stellplätzen oder Funktionsräumen der Turnhalle. Die Schaffung von Räumen für das historische Archiv sollen bei der Planung mit einbezogen werden und sind in den Untergeschossen der Turnhalle ebenso denkbar. Benachbarte Gebäude (Vor dem Steintor) können in die Planung mit einbezogen werden. Im Hofbereich des Quartiers, das als Freifläche anzusehen ist, sind unter Beachtung von Schallschutz- und Grünmaßnahmen weitere Stellplätze vorzusehen. Ziel ist die Unterbringung einer maximalen Anzahl an Stellplätzen, jedoch ohne Verschlechterung der Aufenthaltsqualität. Dies ist auch mit dem Bau einer Kombination aus Parkhaus und Tiefgarage möglich. Der Neubau der Turnhalle und des Parkhauses sollen sich den Sanierungszielen anpassen und im historischen Kontext mit der Quartiersentwicklung stehen. Bei der Planung und Ausführung der Baumaßnahme ist dem Auftraggeber eine Konzeption in puncto Klimaschutz und Nachhaltigkeit des Gebäudes ein besonderes Anliegen. Auf Grundlage von § 14 Abs. 3 VgV i. V. m. § 17 Abs. 1 VgV wird als Vergabeverfahren für die hier zu vergebenden Planungsleistungen ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb inkl. Erstellung eines Lösungsvorschlages gem. § 76 Abs. 2 VgV durchgeführt.
Gebäudeplanung Leistungsphasen 1 bis 5 nach § 34 HOAI
Leistungsinhalt sollen Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 10 (zu § 34 Absatz 1, § 35 Absatz 6) HOAI sein. Eine genaue Leistungsbeschreibung ist dem beigefügten Vertragsmuster zu entnehmen.
Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1-4,
— Stufe 2: Leistungsphase 5.
Da bereits im Lösungsvorschlag Grundleistungen der Leistungsphase 1 und 2 erbracht werden, wird der Anteil dieser auf die hier ausgeschriebene Leistung auf folgendem Prozentsatz reduziert:
Leistungsphase 1: 1 %
Leistungsphase 2: 5 %
Besondere Leistungen:
— Zuarbeit bei Unterlagenerstellung für Zuwendungsbaumaßnahmen (Z-Bau) gem. Förderrichtlinien des Förderprogrammes,
— Evtl. telefonische Absprachen mit dem Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA).
Nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs wird die Vergabestelle die ausgewählten Bewerber auf Grundlage von § 52 Abs. 1 VgV auffordern, ein Angebot und ein Lösungsvorschlag einzureichen.
Für die Einreichung eines Angebotes ist das von der Vergabestelle vorbereitete Formblatt zu verwenden (Anlage 4_Formblatt Angebot.pdf). Selbst gefertigte Anlagen hierzu sind zulässig. Die Angebote sind in deutscher Sprache zu übermitteln.
Der Termin zur Einreichung der Angebote und Lösungsvorschläge bei der Vergabestelle sowie die vorgesehenen Vorstellungstermine werden mit der Angebotsaufforderung mitgeteilt.
Zu dem Angebot soll zeitgleich ein Lösungsvorschlag in Form eines Vorentwurfs inkl. Kostenschätzung ausgearbeitet werden, bei dem der Bezug zum Quartier, die Nachhaltigkeit, die Kreativität und die Nützlichkeit erkennbar sind.
Einzureichen sind:
— Lageplan (Schwerpunkt Wegeführung – M 1:500),
— Grundrisse (M 1:200),
— Ansichten (M 1:200),
— Alternativ zu den Ansichten: 1 Perspektive Straßenfassade Turnhalle aus Richtung Osten und 1 Perspektive von der Hoffassade Parkhaus aus Richtung Westen,
— Schnitte (M 1:200),
— Kostenschätzung nach DIN 276.
Für die Erstellung des Lösungsvorschlages und für die damit verbundene Einreichung des Angebotes ist eine Bearbeitungszeit von 6 Wochen vorgesehen.
Die Vergütung der Erarbeitung des Lösungsvorschlages wird auf [Betrag gelöscht] EUR Brutto festgesetzt. Diese Honorierung wird gem. § 77 Abs. 2, 3 VgV einheitlich allen ausgewählten Bewerbern mit Aufforderung zur Erstellung des Angebotes und des Lösungsvorschlages zustehen.
Ein Nichtvorliegen der Unterlagen (Pläne und Kostenschätzung) führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis Berufsstand gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV
Qualifikationsnachweis (Architekt, etc.) und Nachweis, dass eine Bauvorlageberechtigung im Sinne von§ 64 Absatz 2 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt für die Einreichung eines Bauantrages als Entwurfsverfasser besteht.
§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV
Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssummein Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden, 2-fach maximiert. Sollte eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe nicht vorliegen, ist als Nachweis auch die Bestätigung eines Versicherers ausreichend, dass dieser bereit ist, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
Angabe eines Referenzprojektes für den Neubau einer Turnhalle:
Angabe einer Referenz des Bewerbers für einen Neubau einer Turnhalle (mind. Honorarzone III). Hierfür können maximal 28 Punkte erreicht werden.
Referenzangabe Fördermaßnahme Neubau:
Angabe einer Referenz des Bewerbers für einen Neubau eines Parkhauses/Tiefgarage (mind. Honorarzone III). Hierfür können maximal 28 Punkte erreicht werden.
Referenzangabe Fördermittel:
Angabe einer Referenz des Bewerbers für ein Gebäude mit durchschnittlichen Anforderungen. Hierfür können maximal 24 Punkte erreicht werden.
Referenzangabe Denkmalschutz:
Angabe einer Referenz des Bewerbers für ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude mit Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Bauaufgabe. Hierfür können maximal 24 Punkte erreicht werden.
§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV:
Nennung des vorgesehenen Personals für die Leistungserbringung sowie Angabe zu dessen Qualifikation. Hierfür können maximal 5 Punkte erreicht werden.
§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens einschließlich Führungskräften in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Hierfür können maximal 10 Punkte erreicht werden.
Insgesamt können 119 Punkte erreicht werden.
Natürliche Personen, die nach Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur, oder vergleichbar berechtigt sind. Juristische Personen, deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die hier verlangte Leistung ausgerichtet ist und deren Gesellschafter/bevollmächtigter Vertreter und der verantwortliche Projektleiter die an natürlichen Personen gestellte Anforderungen erfüllen. Ist die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ in einem Herkunftsland gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über einen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinen 2013/55/EU des EU-Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der RL 2005/36/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU Nr. 1024/2012 des EU-Parlaments und des Rates über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems entspricht. Für das Projekt gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt sowie nutzerspezifische Vorschriften, welche sich aus der Mitfinanzierung des Vorhabens aus öffentlichen Finanzierungshilfen ergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die in bzw. unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden in einemTeilnahmeantrag abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Der Teilnahmeantrag kann als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV.2.2) genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die den Teilnahmeantrag oder das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach §126b BGB. Der Teilnahmeantrag ist fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Teilnahmeanträge die als E-Mail oder per Fax oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf demVergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.
2. Unter der in Ziff. I.3) genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.
3. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind über das Vergabeportal oder per E-Mail in elektronischer Form an die Kontaktstelle zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind
Öffentlich unter der unter Punkt I.3 genannten Web-Seite einsehbar.
4. Hinweise zu Ziff. II.2.5. Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im indikativen Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3. genannten Adresse abrufbar. Zum Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung vorgesehene Personenkreis erwartet: Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet.
Die Vergütung der Erarbeitung des Lösungsvorschlages wird auf [Betrag gelöscht] EUR Brutto festgesetzt. Diese Honorierung wird gem. § 77 Abs. 2, 3 VgV einheitlich allen ausgewählten Bewerbern mit Aufforderung zur Erstellung des Angebotes und des Lösungsvorschlages zustehen.
Gemäß §17 Abs. 11 VgV behält sich der Auftraggeber vor, den Auftrag auf Grundlage der eingereichten Erstangebote mit Lösungsvorschlag zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/