FT-NMR Spektrometer Referenznummer der Bekanntmachung: 31-01/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06846
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
FT-NMR Spektrometer
FT-NMR Spektrometer zur quantitativen und Non-Target-Analytik von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Arzneimitteln mit der Möglichkeit, erzeugte NMR-Spektren über externe validierte Datenbanken für mindestens die Warenobergruppen Wein, Saft und Honig abzugleichen.
Siehe Punkt II.1.4, nähere Informationen sind in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FT-NMR Spektrometer
Ort: Rheinstetten
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Bewerber oder Bieter, der vom Auftraggeber die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge von Verstößen gegen Vergabevorschriften nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einlegen. Danach wird er unzulässig (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Bewerber oder Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 GWB).