Ausführung von förmlichen Zustellungen gemäß §§ 166 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) Referenznummer der Bekanntmachung: 142 E - ZBS - GS 14/ 2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lg-md.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausführung von förmlichen Zustellungen gemäß §§ 166 ff. Zivilprozessordnung (ZPO)
Ausschreibung über die Ausführung von förmlichen Zustellungen gemäß §§ 166 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) für die Dienststellen der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt und des gemeinsamen Mahngerichts der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen.
Ausführung von förmlichen Zustellungen gemäß §§ 166 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) für die Dienststellen der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt
Ausschreibung über die Ausführung von förmlichen Zustellungen gemäß §§ 166 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) für die Dienststellen der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt.
Der Vertrag verlängert sich zweimal um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens 4 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer gekündigt wird.
Sofern keine der Vertragsparteien von ihrem Recht auf Kündigung nach Absatz 1 Gebrauch macht, endet der Vertrag automatisch zum 30.11.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Ausführung von förmlichen Zustellungen gemäß §§ 166 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) für das gemeinsame Mahngerichts der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen.
Ausschreibung über die Ausführung von förmlichen Zustellungen gemäß §§ 166 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) für das gemeinsamen Mahngerichts der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen.
Der Vertrag verlängert sich zweimal um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens 4 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer gekündigt wird.
Sofern keine der Vertragsparteien von ihrem Recht auf Kündigung nach Absatz 1 Gebrauch macht, endet der Vertrag automatisch zum 30.11.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Der Auftragnehmer legt mit Angebotsabgabe dem Auftraggeber die Eignungsnachweise/Lizenzen/Eigenerklärungen seiner Nachunternehmer im gleichen Umfange wie in der Checkliste angegeben vor.
2. Gewerbeanmeldung und ggf. die Gewerbeummeldung in Kopie oder Handelsregisterauszug in Kopie, nicht älter als 12 Monate (bezogen auf die Angebotsfrist) oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
3. Eigenerklärung über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach § 123 Abs. 1 GWB.
4. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB.
5. Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
6. Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB.
7. Eigenerklärung zu Verstößen gegen weitere Gesetze nach § 124 Abs. 2 GWB.
8. Eigenerklärung zu Gründen für Nichtausschluss und Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB.
1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung,
2. Angaben zu Umsätzen,
3. Aktueller Nachweis über die Zahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
1. Referenzen gemäß Referenzliste,
2. Eigenerklärung über die Leistungserbringung (Anlage Bieterauskunft),
3. Bietergemeinschaftserklärung (sofern zutreffend),
4. Erklärung des Nachunternehmers (sofern zutreffend).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 23.7.2021 eingehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).