VGS-BR
Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hettstedt
NUTS-Code: DEE0 Sachsen-Anhalt
Postleitzahl: 06333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgs-suedharzlinie.de/startseite
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mmv-recht.de/de
Abschnitt II: Gegenstand
VGS-BR
Die Verkehrsgesellschaft Südharz mbH (kurz VGS) betreibt mit 119 Omnibussen den öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) im Landkreis Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt und im Kyffhäuserkreis im Freistaat Thüringen.
In dem vorliegenden Vergabeverfahren wird die Fahrzeugausrüstung mit Bordrechnern/Fahrscheindruckern in der Bauform eines Kompaktgerätes erneuert. Für die Integration weiterer Komponenten im Fahrzeug und als Vorbereitung für ein Fahrgast-WLAN kommt künftig ein Automotive-Router zum Einsatz. E-Ticketing nach VDV-KA und die Anwendung.
Die Verkehrsgesellschaft Südharz mbH (kurz VGS) betreibt mit 119 Omnibussen den öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) im Landkreis Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt und im Kyffhäuserkreis im Freistaat Thüringen.
Seit 1992 wird der ÖPNV grenzüberschreitend organisiert. Mit einem Verbundnetz wird nun gegenüber einer Vielzahl kleiner Verkehrsnetze und verwirrender Tarifgrenzen ein kundenfreundliches Gesamtangebot bereitgestellt.
Unternehmensleitung und Verwaltung sind im Betriebshof Hettstedt angesiedelt. Für die Verkehre in Thüringen wird zusätzlich ein Betriebshof in Sangerhausen betrieben.
Die VGS ist keinem Verkehrsverbund angeschlossen, kooperiert aber über die Unternehmensgrenzen hinweg mit benachbarten Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünden, insbesondere aber auch mit der NASA Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH.
Im Jahr 2008 wurde für das Gesamtunternehmen ein einheitliches Telematik- und Vertriebssystem in Betrieb genommen. Teil dieses Projektes war die Einrichtung einer zentralen Leitstelle am Standort Hettstedt, die während der gesamten Betriebszeit die Verkehre überwacht und disponiert.
Durch die Anbindung an die Zentrale Datendrehscheibe des Landes Sachsen-Anhalt und das Informationssystem INSA, beide betrieben durch die NASA GmbH in Magdeburg, tauscht die VGS Echtzeitdaten überregional aus.
In dem vorliegenden Vergabeverfahren wird die Fahrzeugausrüstung mit Bordrechnern/Fahrscheindruckern in der Bauform eines Kompaktgerätes erneuert. Für die Integration weiterer Komponenten im Fahrzeug und als Vorbereitung für ein Fahrgast-WLAN kommt künftig ein Automotive-Router zum Einsatz. E-Ticketing nach VDV-KA und die Anwendung eines eTarifs in Thüringen ergänzen den klassischen Vertrieb von Papiertickets und das vorausberechnete Tarifsystem.
On-Demand-Verkehre in Form von Ruf- und Servicebusangeboten ergänzen den fahrplan-gebundenen Linienverkehr. Durch geeignete Hard- und Softwarelösungen werden künftig auch diese Angebote in die Dispositions- und Informationsdienste vollintegriert werden.
In den Vergabeunterlagen sind in den Lastenheften und im Preisblatt optionale Leistungen als solche gekennzeichnet.
Die Auftraggeber verzichten auf die Erstellung einer Auftragsbekanntmachung nach § 35 Absatz 1 SektVO, da die Lieferleistung, die Gegenstand des zu vergebenden Auftrages sein wird, in der Vorinformation benannt wird. Wir bitten Sie, Ihr Interesse bei der angegebenen Kontaktstelle per Email an [gelöscht] innerhalb der angegebenen Frist (siehe IV.2.2)) zu bekunden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
[1] Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 45 ff. SektVO)
[2] Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers
[3] Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 ff. SektVO)
[4] Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m.§ 45 ff. SektVO).
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von mindestens 1,0 Mio. EUR p. a. (zweifach maximiert) durch Eigenerklärung oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
[5] Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 ff. SektVO). Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 0,5 Mio. EUR p. a. (zweifach maximiert) durch Eigenerklärung oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
[6] Auf gesonderte Anforderung: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
[7] Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 45 ff. SektVO). Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Lieferbeziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers über die Lieferung der abgefragten Beschaffungsgegenstände.
[8] Erklärung zum geplanten Einsatz von Nachunternehmern (falls zutreffend).
[9] Verpflichtungserklärung zum Nachunternehmer (falls zutreffend). Sofern die Nachunternehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, muss die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung auf Aufforderung während des Auswertzeitraumes innerhalb von 7 Kalendertagen dem Auftraggeber vorgelegt werden.
[10] Erklärung Nachunternehmereinsatz Sachsen-Anhalt (falls zutreffend)
[11] Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 45 ff. SektVO). Der Bewerber weist einen Personalstamm nach, der die Durchführung der mit diesem Projekt verbundenen Aufgaben sicherstellt. Der Nachweis der erforderlichen Personalkapazität- und -fachlichkeit ist durch geeignete Nachweise zu erbringen.
Der Bewerber muss aufgrund seiner technischen und personellen Voraussetzungen grundsätzlich in der Lage sein, die geforderten Leistungen zu erbringen. Die Abgabe eines Teilnahmeantrages ist durch Einzelbewerber und Bewerbergemeinschaften zulässig. Die Einschaltung von Nachunternehmern ist grundsätzlich zulässig. Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den geheimen Wettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bieter, die sich mehrfach an diesem Vergabeverfahren beteiligen, müssen auf Anforderung durch die Vergabestelle nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den geheimen Wettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der geheime Wettbewerb verletzt ist.
Zu [7]:
Referenzen beschreiben vergleichbare früher bzw. aktuell ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge für die Beschaffung von Bordrechnern (BR) mit integriertem Fahrscheindrucker.
Anzugeben sind:
— Name Auftraggeber, mit Adresse und Ansprechpartner,
— Bewerber und gemeldeten Unterauftragnehmer erfüllen Mindestanforderungen gemeinsam,
— Bewerbergemeinschaft (später Bietergemeinschaft) mit allen ihren Mitgliedern, ggf. mit gemeldeten Unterauftragnehmern, erfüllen Mindestanforderungen gemeinsam,
— Maximal 7 Referenzen mit Formblatt einzureichen,
— Beauftragung ab dem 1.1.2016.
Mindestanforderungen:
— 2 Referenzen mit „Fahrzeuggerät als Kompaktgerät mit integrierten Komponenten“ für min. 120 Fahrzeuge,
— jeweils2 Referenzen für „Mobiles Gerät“ und „Fahrplandatenimport“,
— jeweils 1 Referenz „VDV-KA“ und „PKM“.
Für mindestens 2 Referenzen muss eine schriftliche Bestätigung der Abnahme durch den Auftraggeber vorgelegt werden.
[13] Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB),
[14] Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB),
[15] Falls erforderlich: Eigenerklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB),
[16] Erklärung zur Einhaltung des MiLoG,
[17] Auszug aus dem Gewerbezentralregister (falls vorliegend),
[18] Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung,
[19] Eigenerklärung Tariftreue und Entgeltgleichheit Sachsen-Anhalt,
[20] Kernarbeitsnormen Sachsen-Anhalt.
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 51 SektVO vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien:
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 Abs. 2 SektVO die Anzahl der geeigneten Bewerber / Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, Gebrauch.
Die Vergabestelle prüft, inwiefern die Bewerber form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag abgegeben haben und die in den Teilnahmedingungen bzw. der EU-Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen beigebracht haben. Stellt die Vergabestelle für mehr als (3) Bewerber die Eignung fest, erfolgt die Auswahl der Bewerber auf Grund der eingereichten Referenzen. Die Referenzen sind durch den Bewerber mit dem Formblatt Referenzen zu beschreiben. Es können maximal sieben Referenzen mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden.
Wird für mehr als 3 Bewerber die Eignung festgestellt, wird die erreichte Punktzahl von bis zu 7 Referenzen ermittelt. Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zum weiteren Verfahren zugelassen und erhalten die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
B) Ablauf des Verfahrens
1) Phase Interessenbekundung:
Interessenten müssen ihr Interesse per Email an die genannte Kontaktstelle ([gelöscht]) bekunden. Die Interessenbekundung als Bewerber- / Bietergemeinschaft ist bereits in dieser 1. Phase möglich, aber nicht zwingend. In diesem Fall sind die Mitglieder sowie das vertretungsberechtigte Mitglied mit der Interessensbekundung zu benennen (siehe auch nachstehend zur 2. Phase Interessensbestätigung). Die Einreichung eines Teilnahmeantrags / einer Interessensbestätigung ist in dieser Phase nicht erforderlich. Es erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung mehr (§ 36 Abs. 4 SektVO). Lediglich die Unternehmen, die form- und fristgerecht eine Interessenbekundung übermittelt haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt (§ 36 Abs. 5 SektVO).
Der Interessent trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung der Interessenbekundung.
2) Phase Interessensbestätigung:
Nur diejenigen Unternehmen, die form- und fristgerecht ihr Interesse bekundet haben, erhalten Zugang zu den vollständigen finalen Vergabeunterlagen und werden zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Interessensbestätigung) aufgefordert werden. Weitere / sonstige Unternehmen sind nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. Soweit noch keine Interessensbekundung als Bewerber- / Bietergemeinschaft in der 1. Phase erfolgt ist, kann eine Bewerber- / Bietergemeinschaft auch noch nach Aufforderung zur Interessensbestätigung bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge zulässig gebildet werden. In diesem Fall darf jedoch eine Bewerber- / Bietergemeinschaft nur noch zwischen Unternehmen gebildet werden, die auch ihr Interesse zuvor in der 1. Phase bekundet haben. Die Aufforderung zur Interessensbestätigung beinhaltet alle notwendigen Informationen zur Erstellung des Teilnahmeantrages.
Aufgrund der Veröffentlichung einer regelmäßigen nicht verbindlichen Bekanntmachung werden die Dokumente mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung elektronisch zur Verfügung gestellt oder eine Internetadresse angegeben, unter der die elektronischen Dokumente abgerufen werden können.
3) Phase Angebotsphase:
Nur die (3) Bewerber, die den Teilnahmewettbewerb erfolgreich durchlaufen haben, werden vom AG zur Angebotsabgabe aufgefordert.
C) Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch erfolgt. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, im Einzelfall andere Kommunikationswege vorzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]