Elektrotechnik – Förderschule An der Lindenallee, Ersatzneubau, Lindenallee 1, 06773 Gräfenhainichen Referenznummer der Bekanntmachung: O 83/21 B
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lutherstadt Wittenberg
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06886
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]686
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-wittenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektrotechnik – Förderschule An der Lindenallee, Ersatzneubau, Lindenallee 1, 06773 Gräfenhainichen
Elektrotechnik (Los 29).
Förderschule „An der Lindenallee“
Lindenallee 1
06773 Gräfenhainichen
Das Los 29 – Elektrotechnik im Rahmen des Ersatzneubaus umfasst folgende Leistungen/Grobmengen:
— Installation von Stark- und Schwachstromanlagen (Neubau).
Grobmengen:
— Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit Zentralbatterie und ca. 150 Leuchten,
— ca. 300 m E30 Verkabelung,
— 1x GHV und 4x UV Elektro,
— PV-Anlage mit ca. 46 kWp und ca. 160 Modulen,
— ca. 18 000 m allgemeine Niederspannungsverkabelung incl. Verlegesysteme,
— Steuerung/Bedienelemente und Verkabelung Sonnenschutzanlage,
— Installationsgeräte,
— ca. 100 LED Anbauleuchten, ca. 400 LED Einbauleuchten, teilw. mit Steuerungssystemen und HCL,
— Blitzschutzanlage,
— Türsprechanlage,
— ELA- Anlage,
— EMA- Anlage mit Zutrittskontrollsystem,
— Hausalarmanlage,
— 2x Datenverteilerschrank, ca. 7 000 m Kat-7 Verkabelung Datennetze,
— ca. 1 000 m Kabel und Leitungen in Außenanlagen.
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe.de/unterlagen abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist die Eignung durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Des Weiteren ist die Erklärung zur Handwerksrolleneintragung gemäß Verordnung über die Anwendung des Formularwesens bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge mit dem Angebot vorzulegen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Sofern die im Präqualifizierungsverzeichnis vorliegenden Referenzen nicht mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, sind entsprechend vergleichbare Referenzen vom präqualifizierten Bieter bereits mit dem Angebot als Einzelnachweise vorzulegen. Eine spätere Nachforderung gem. § 16a EU Abs.1 VOB/A ist seitens des Auftraggebers nicht zulässig. Das Angebot würde somit ausgeschlossen werden.
Beruft sich ein nicht präqualifizierter Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Eigenerklärungen (Formblatt 124 oder EEE) und die dort genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen auf gesondertes Verlangen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beruft sich ein präqualifizierter Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es ist die Eigenerklärung (Formblatt 124 oder EEE) auf gesondertes Verlangen für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Auf die Vorlage der in der v. g. Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen wird verzichtet. Sollten sich im Einzelfall Umstände ergeben, welche zu Zweifeln an der Eignung führen, kann der Auftraggeber die Vorlage dieser Bescheinigungen dennoch verlangen.
Auf gesondertes Verlangen ist eine Zertifizierung nach DIN 14675 und eine VdS-Zulassung für Brandmeldeanlagen vorzulegen.
Des Weiteren ist für diese anderen Unternehmen die Erklärung zur Handwerksrolleneintragung gemäß Verordnung über die Anwendung des Formularwesens bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist Inhalt der Vergabeunterlagen und beinhaltet folgende Angaben:
— Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind,
— zu Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind,
— zu Arbeitskräften,
— zu Registereintragungen,
— zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt,
— zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen vorzulegen:
— mind. 3 Referenznachweise entsprechend der Eigenerklärung zur Eignung – Formular 124,
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Gewerbeanmeldung,
— Handelsregisterauszug (soweit eingetragen),
— Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
— Bescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragspflichtig), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit diese ausgestellt werden) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
— qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen.
Sofern in einem Nachweis eine Gültigkeitsdauer angegeben ist, muss diese mind. bis zum Tag der Angebotseröffnung bzw. am Tag der Nachreichung beim Auftraggeber gelten. Andernfalls darf der Nachweis (ausgenommen Gewerbeanmeldung, Eintragung Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer) am Tag der Angebotseröffnung bzw. am Tag der Nachreichung beim Auftraggeber nicht älter als 6 Monate sein.
Siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung.
Siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung.
1. geforderte Sicherheiten:
— Sicherheitsleistungen für die Vertragserfüllung: entfällt,
— Sicherheitsleistung für Mängelansprüche: 3 v.H. der Summe.
Der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme
(vorläufige Abrechnungssumme)
2. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: VOB/B,
3. Rechtsform der Anforderung an Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Wittenberg, Breitscheidstraße 4, 06886 Luth. Wittenberg
Der Öffnungstermin findet bei EU-weiten Offenen Verfahren nicht in Anwesenheit der Bieter statt. Eine Teilnahme am Öffnungstermin ist daher nicht möglich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mit dem Angebot sind vom Bieter folgende Unterlagen und Erklärungen, welche zum Vertragsgegenstand werden, zwingend vollständig vorzulegen:
— Erklärungen nach Landesvergabegesetz LSA,
— bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz/Eignungsleihe:
— Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) mit Angabe der auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung bzw. Name des Eignungsleihers und Angabe zu der von diesem Unternehmen überlassenen Eignung (jeweils in Vergabeunterlagen enthalten).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind von den Bietern der engeren Wahl folgende Unterlagen und Erklärungen, welche zum Vertragsbestandteil werden, vorzulegen:
— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) sowie
— vom jeweiligen Nachunternehmer die Erklärungen nach Landesvergabegesetz LSA.
Weiterhin wird auf die ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17 und 18 des LVG LSA hingewiesen.
2. Bietergemeinschaften haben eine Erklärung zur Bietergemeinschaft sowie die unter III.1 und VI.3 Nr.1 aufgeführten Nachweise und Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
3. Anfragen sind grundsätzlich über die Vergabeplattform an die unter I.1. genannte Stelle zu richten. Für die Beantwortung der Fragen behält sich die ausschreibende Stelle 4 Werktage vor. Die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, zusätzlich angeforderte Informationen zu den Vergabeunterlagen und zum Anschreiben bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Damit können zusätzliche Informationen (Bieteranfragen) bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden. Die Interessenten sind verantwortlich für die Einhaltung der in der Veröffentlichung genannten Fristen und Termine.
4. Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Bieter, der für den Zuschlag in Betracht kommt, Bescheinigungen aus Pkt. III.1.1) nachträglich im Original vorlegen zu lassen, soweit dies auf den jeweiligen Bescheinigungen bestimmt ist.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Rechtsbehelf (Nachprüfungsantrag) ist nur zulässig, soweit:
1) der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
3) der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; und
4) der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer beantragt hat (siehe insoweit auch § 160 Abs. 3 GWB).