Sanierung Grundschule Tempelhofer Str.- Neugestaltung der Außenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 90/2021 De-Ro
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06844
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dessau-rosslau.de
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eVergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Grundschule Tempelhofer Str.- Neugestaltung der Außenanlagen
Los Neugestaltung der Außenanlagen (Stark III – Anteil und ergänzende Maßnahmen).
Energetische und allgemeine Sanierung der Grundschule „Tempelhofer Straße“ (Stark III plus EFRE)
Tempelhofer Straße 52
06849 Dessau-Roßlau
Los Neugestaltung der Außenanlagen (Stark III – Anteil und ergänzende Maßnahmen)
Grobmenge (ca.-Angaben)
Stark III – Energetische Maßnahmen
— ca. 170 m2 Abbruch Betonpflaster/Betonplatten,
— ca. 45 m2 Abbruch Natursteinpflaster,
— ca. 100 m2 Gehölzfläche roden,
— ca. 35 m3 Herstellung Rigole, mit 30 m Drainageleitung und 2 Kontrollschächte,
— ca. 7 m Entwässerungsrinnen NW100,
— ca. 7 m Betonwinkelelemente,
— ca. 15 m Stabgitterzaun,
— ca. 180 m Traufstreifen,
— ca. 40 m Rinnen aus Betonplatten,
— ca. 250 m Betonplattenbänder,
— ca. 80 m2 Betonpflasterflächen,
— ca. 7 Stück Fußabstreifer,
— ca. 13 Stück Baumpflanzungen, inkl. Fertigstellungspflege,
— ca. 2 360 m2 Rasenflächen, inkl. Fertigstellungspflege.
Stark III – Allgemeine Sanierung:
— ca. 80 m2 Abbruch Natursteinpfaster,
— ca. 23 m Entwässerungsrinnen NW150,
— ca. 80 m Betonstraßenborde,
— ca. 160 m Betonplattenbänder,
— ca. 440 m2 Betonpflasterflächen,
— ca. 90 m2 Rasenfugenpflaster,
— ca. 2 Stück Verkehrszeichen,
— ca. 3 Stück Bänke (Betonsockel mit Holzauflage),
— ca. 2 Stück Papierkörbe,
— ca. 8 Stück Baumpflanzungen, inkl. Fertigstellungspflege,
— ca. 25 m2 Pflanzflächen, inkl. Fertigstellungspflege,
— ca. 280 m2 Rasenflächen, inkl. Fertigstellungspflege.
Ergänzende Maßnahmen:
— ca. 100 m Zaunabbruch inkl. Tore,
— Abbruch Gartenlaube,
— ca. 600 m2 Abbruch Betonpflaster/Betonplatten,
— ca. 1 160 m2 Betonflächen abbrechen,
— ca. 1 060 m2 Gehölzfläche roden,
— ca. 6 500 m2 Forstmulchen,
— Abbruch Spielgeräte,
— ca. 19 Stück Baumfällungen,
— ca. 3 500 m3 Erdbewegung,
— ca. 16 m Entwässerungsrinnen NW100,
— ca. 8 m Entwässerungsrinnen NW150,
— ca. 40 m Entwässerungsrinnen NW200,
— ca. 110 m Betonborde,
— ca. 1 140 m Betonplattenbänder,
— ca. 3 510 m2 Betonpflasterflächen,
— ca. 290 m2 Fallschutzbelag, Kunststoff,
— ca. 1 470 m2 Sportplatz, Kunststoffbelag,
— ca. 170 m2 Sandspielfläche,
— ca. 350 m Stabmattenzaun,
— ca. 6 Stück Tore,
— Ausstattungen (ca. 8 Stück Fahrradanlehnbügel, ca.60 Stück Fahrradständer, Sitzhocker, ca. 47 m2 Sitzplattform Stahl/HPL-Platten, ca. 55 m Sitzmauer mit HPL-Auflagen, ca. 45 m Bankkonstruktionen aus Stahl/HPL-Platten, Spielgeräte, Sportplatzausstattungen),
— Pergola aus Aluminiumprofilen,
— ca. 6 Stück Lagercontainer,
— Müllbox für 5 Stück Müllcontainer,
— ca. 3 Unterflurbaumroste,
— ca. 27 Stück Baumpflanzungen, inkl. Fertigstellungspflege,
— ca. 1 160 m2 Pflanzflächen, inkl. Fertigstellungspflege,
— ca. 7 730 m2 Rasen- und Wiesenflächen, inkl. Fertigstellungspflege,
— Brunnenbohrung mit Brunnenschacht, Gartenpumpe, Gießwasserzapfstelle.
Mehrere Hauptangebote: zugelassen.
STARK III plus EFRE (anteilig)
Ergänzung zur Punkt I.3) Kommunikation
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.eVergabe.de.
Teilnahmeanträge und Angebote können abgegeben werden:
Elektronisch in Textform.
Elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel.
Elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel.
Ergänzung zu II.2.7) Laufzeit des Vertrages
Beginn: 4.10.2021
Ende: Bauleistung 26.8.2022
Herstellung Vegetation 11/2022
Fertigstellungspflege bis Herbst 2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis/Erklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle/bei der Industrie- und Handwerkskammer für die auszuführenden Leistungen bzw. über die Nichtverpflichtung zur Eintragung in die genannten Register.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Formblätter „Eigenerklärung zur Eignung“ und „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ sind erhältlich unter www.dessau-rosslau.de – Ausschreibungen nach VOB, VOL und VgV
Weitere Nachweise nach § 6a EU VOB/A/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für Nachunternehmer:
— Erklärung nach Abschnitt 2 – Basisparagraphen – Bewerbererklärung (MBI LSA Nr. 16/2009 v. 11.5.2009) (auch für Nachunternehmer),
— Nachweis der Umweltverträglichkeit bei Änderungsvorschlägen und Nebenangeboten.
Erklärungen nach LVG LSA sind mit dem Angebot vorzulegen (auch für Nachunternehmer, soweit zutreffend):
— Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§12 LVG LSA),
— Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§13 Abs. 2 und 4 LVG LSA),
— Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 LVG LSA),
— Erklärung zur Handwerksrolleneintragung.
Weitere Nachweise nach § 6a EU VOB/A/Angaben/Unterlagen (auch für Nachunternehmer) sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommenssteuergesetz, Artikel 4 des Gesetzes zur Eindämmung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe vom 30.8.2001 (soweit vorhanden),
— Zertifikat oder Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248,
— Urkalkulation,
— Produktdatenblätter kalkulierter Fabrikate.
Zu beachten: Seit dem 1.1.2013 gilt das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz – LVG LSA) vom 19.11.2012, veröffentlicht GVBl. LSA Nr. 23/2012 vom 30.11.2012
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden:
Nachgefordert.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Formblätter „Eigenerklärung zur Eignung“ und „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ sind erhältlich unter www.dessau-rosslau.de – Ausschreibungen nach VOB, VOL und VgV
Weitere Nachweise nach § 6a EU VOB/A/Angaben/Unterlagen sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für Nachunternehmer:
— Nachweis der Haftpflichtversicherung zu Personen- und Sachschäden.
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden:
Nachgefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt, entsprechend § 14 EU VOB/A sind keine Bieter und Bevollmächtigen zum Öffnungstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabe-Nr. 90/2021 De-Ro
Nach § 11 EU VOB/A müssen Vorinfo, Auftragsbekanntmachung und Vergabeunterlagen jedem Interessierten ohne Registrierung zugänglich sein. Eine freiwillige Registrierung ist jedoch zulässig. Sie bietet Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert werden. Unternehmen ohne Registrierung müssen sich selbständig informieren (Holschuld).
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Unterlagen:
Tag: 23.6.2019
Ende für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften für die Angebotsabgabe: 15.7.2021
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06813
Land: Deutschland