Haus des Dialektes in Arnstein – Büchold, Objektplanung Gebäude und Freianlagen – Architektenleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnstein
NUTS-Code: DE26A Main-Spessart
Postleitzahl: 97450
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.arnstein.de
Abschnitt II: Gegenstand
Haus des Dialektes in Arnstein – Büchold, Objektplanung Gebäude und Freianlagen – Architektenleistungen
Die Stadt Arnstein plant die Generalsanierung, Instandsetzung und Umbau des Baudenkmals Gasthaus„Schwarzer Adler“ in 97450 Arnstein – OT Büchold zum „Haus des Dialektes“. Das Gasthaus-Gebäude, das bereits im 15. Jhd. seine erste Erwähnung fand, liegt zentral in der Ortsmitte aneiner Kreuzung der Hauptverkehrsachsen von Büchold. In den 1950er Jahren wurde ein geräumiger Tanzsaalangebaut. Das Gebäude wird seit 1984 nicht mehr genutzt und steht weitgehend leer. Vor allem im EG ist nochdie Ausstattung der ehemaligen Gastwirtschaft und Metzgerei vorhanden.
Auf das Haupthaus, einem 2-geschossigen Krüppelwalmdachbau, folgt etwas versetzt der frühere Stalltrakt des Anwesens. Der historische Anbau – teils massiv, teils aus Fachwerk – besticht durch sein Tonnengewölbe. Das Ensemble ist als Gasthof Adler ein Baudenkmal und in die bayerische Denkmalliste eingetragen unter der Nr.D-6-77-114-154.
In Unterfranken, wie in vielen anderen ländlichen Regionen Bayerns, ist der Dialekt sowie die Dorf undKleinstadt prägende Lebensart stark im Wandel. Der Verein zur Bewahrung des unterfränkischen Dialektes e. V. hat sich mit dem Ziel gegründet, diesem rasanten Umbruch ein bewahrendes Element gegenüberzustellen.
Ein zentrales Anliegen des Vereins ist es, mittelfristig ein „Haus des Dialektes“ zu installieren. Angedachtist ein Treffpunkt für Dialektinteressierte, Schulklassen, Touristen und Ausflügler aus nah und fern. Nebeneinigen Räumen mit klassischem Ausstellungsinterieur (Print, Audio, Film) soll das Haus mit Leben gefülltwerden. Angedacht sind hier: Mundartkonzerte, Dialekt-Kino, Lesungen und Führungen. Baurisches Kochen,die bildhafte Darstellung der Landwirtschaft in früherer Zeit und das auf den Dörfern übliche Handwerk wie Schmied, Wagner oder Büttner sollen gezeigt und in Bezug gebracht werden zur regionalen Mundart. „Das Haus des Dialektes“ soll ein lebendiger Treffpunkt für Freunde und Förderer der Unterfränkischen Mundart sein.
Bei der Generalsanierung, Instandsetzung und dem Umbau des Gasthofes ist ein zielgerechtes Konzept mitüberwiegend kultureller und musealer Nutzung vorgesehen.
Das Sanierungs- und Erneuerungskonzept umfasst im Wesentlichen folgende bauliche Maßnahmen:
EG:
— Abbruch ehem. Tanzsaal und alter WC-Trakt,
— Teilabbruch Nebengebäude,
— barrierefreie Erschließung innerhalb des Denkmals,
— Restaurierung des Gebäudes mit Schwerpunkt auf Erhaltung der Bausubstanz und Interieurs,
— Neugestaltung Außenanlagen.
KG:
— Ausbau der alten Öltanks,
— Erneuerung des Bodenbelages durch Einbau von Steinplatten,
— Sanierung des Natursteingewölbes,
— Sicherung und Überarbeitung der vorhandenen Treppenanlagen.
OG:
— Restaurierung des Gebäudes mit Schwerpunkt auf Erhaltung der historischen Bausubstanz,
— barrierefreie Erschließung innerhalb des Obergeschosses,
— dezente Medientechnikinstallation.
Besondere Aufgaben dabei sind:
Erhalt der historischen Bausubstanz / Denkmalschutz / Brandschutz / Statik / Barrierefreiheit /Fluchtwegekonzept / Wirtschaftlichkeit / Nachhaltigkeit
Kennzahlen:
— NGF KG: ca. 60 m2,
— NGF EG: ca. 97 m2,
— NGF OG: ca. 116 m2,
— NGF NG: ca. 50 m2,
— Gesamt: ca. 323 m2.
Die Gesamtkosten werden mit ca. 2,85 Mio. EUR brutto für KG 200-700 nach DIN 276 geschätzt.
Das Vorhaben wird durch die Städtebauförderung mit öffentlichen Mitteln gefördert.
Terminvorschau:
— Start umgehend nach Abschluss VgV,
— Planungsphase 2020,
— Abgabe Bau- und Förderantrag Ende 2020 oder 2021,
— Bauausführung ab 2021/22,
— Gesamtfertigstellung geplant 2022/23.
Büchold
Gemeinsame Beauftragung von:
— Objektplanung Gebäude Architekt HOAI 2013 Teil 3, Abschn. 1,
— Objektplanung Freianlagen nach HOAI 2013 Teil 3 Abschn. 2.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst Stufe 2 mit LPH 3 + 4.
Weitere Stufen / Leistungsphasen ab LPH 5 gem. Vertrag.
Besondere Leistungen:
— Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2) und Verwendungsnachweis (Stufe 3 + 4),
— Mithilfe bzw. Koordination der Abstimmung mit der Denkmalbehörde,
— Einarbeitung gem. § 8 HOAI / Übernahme der vorliegenden Entwurfsplanung.
Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung (sowie mit weiteren Leistungsphasen und weiteren Besonderen Leistungen) besteht nicht;
Es liegen umfangreiche Bestandsuntersuchungen sowie eine Vorplanung mit Kostenschätzung vor.
Diese sollen Grundlage für die weitere Bearbeitung sein.
Es wird davon ausgegangen dass damit die Zielfindungsphase nach BGB 2018 abgeschlossen ist.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter BesondererLeistungen nach II.2.4).
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 3-8 nach HOAI und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung.
Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB / B.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Haus des Dialektes in Arnstein – Büchold, Objektplanung Gebäude und Freianlagen – Architektenleistungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland