Lieferung und Einbau von Netzwerktechnik inklusive BIOS-Ausrüstung und Notsprechstellen in Bussen und Bahnen Referenznummer der Bekanntmachung: A 2021/07

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.havag.com
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung und Einbau von Netzwerktechnik inklusive BIOS-Ausrüstung und Notsprechstellen in Bussen und Bahnen

Referenznummer der Bekanntmachung: A 2021/07
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32413100 Router für Netzwerke
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Leistung umfasst sowohl die Einbauplanung, als auch die Montage von WLAN-Routern, Switchen, Fahrzeug-LAN, IP-Notsprechstellen und Blindeninformationssystem als auch die Materialbereitstellung und betriebsbereite Installation der zu liefernden und beigestellten Komponenten in Bahnen und Busse, sowie die Lieferung von Ersatzteilen entsprechend der Unterlage C.2 Preisblatt Lieferung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71356400 Technische Planungsleistungen
32428000 Netzwerkaufrüstung
45314320 Installation von Computerkabelnetzen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Halle (Saale)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Busse der HAVAG sind mit einem IP-Netzwerk auszustatten um an diesem Mobilfunkrouter zur Netzwerkkopplung und WLAN-Bereitstellung zu betreiben. Die Bahnen der HAVAG, auch als Zugverband, sind mit einem IP-Netzwerk auszustatten um an diesem Mobilfunkrouter zur Netzwerkkopplung und WLAN-Bereitstellung sowie IP-Notsprechstellen zu betreiben.

Weiterhin ist in alle Bahnen und Busse ein durch die HAVAG beigestelltes Blindeninformationssystem incl. Verkabelung einzubauen.

Es sind durch den AN die notwendigen Werk-, Montage- und Einbauplanungen zu erstellen, mit der HAVAG abzustimmen und die betriebsbereite Montage der o.g. Komponenten incl. aller notwendigen Arbeiten bei Lieferung der erforderlichen Teile zu realisieren. Die Arbeiten finden auf dem Gelände der HAVAG, auch in Nachtstunden und am Wochenende, statt. Die Inbetriebnahme des fahrzeugseitigen Netzwerkes erfolgt durch den AN (Inbetriebnahme Teil 1). Die Konfiguration der aktiven Komponenten und die Inbetriebnahme der Verbindung ans Konzernnetzwerk erfolgt durch den AG (Inbetriebnahme Teil 2). Die Werk-, Montage- und Einbauplanung muss sich an der vorhandenen Fahrzeuginfrastruktur sowie an installierten Systemen orientieren.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 066-172359
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung und Einbau von Netzwerktechnik inklusive BIOS-Ausrüstung und Notsprechstellen in Bussen und Bahnen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht.

b) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Teilnahmeantrags und soweit ein Bewerber im Laufe des Verfahrens zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig. Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per Fax sind nicht zulässig und können nicht berücksichtigt werden.

c) Noch nicht bei www.evergabe-online.de registrierte Teilnehmer haben eigenverantwortlich während des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass sie sich über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. sonstige Informationen über das Portal informieren.

d) Anfragen sind über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu richten. Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen.

e) Die von der Auftraggeberin ausgereichten Unterlagen sind zu verwenden und an jeweils vorgesehener Stelle rechtsverbindlich zu unterschreiben.

f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.

g) Die Auftraggeberin behält isch vor, die mit gegenständlicher Veröffentlichung abrufbaren Unterlagen zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe weiter zu konkretisieren, zu ergänzen bzw. zu ändern, wobei hierdurch keine Änderung des grundsätzlichen Gegenstandes bewirkt werden wird. Die mit Bekanntmachung veröffentlichten Unterlagen ermöglichen interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren vorzunehmen (siehe auf Erfordernis nach Verordnungsbegründung zu § 41 Abs. 1 SektVO).

h) Der Bewerberbogen und soweit vorgesehen die entsprechenden Anlagen zum Bewerberbogen müssen vollständig ausgefüllt und von einem Vertretungsberechtigten und/oder dem/den bevollmächtigten Vertreter(n) unterschrieben sein. Handelt es sich bei dem Unterzeichner nicht um den aus öffentlichen Registern wie z. B. dem im Handelsregister benannten Vertretungsberechtigen ist die Unterschriftsbefugnis mittels gesonderter Vollmacht nachzuweisen. Allgemeiner Hinweis: bei elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die Textform die händische Unterschrift (Angabe des Namens des Vertretungsberechtigten).

i) Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben, dass gilt auch für Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind.

j) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Bewerberbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, es ist nur ein Bewerberbogen auszufüllen.

k) Bei Bewerbergemeinschaften ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist (Anlage 1).

l) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.

m) Nebenangebote sind nicht zugelassen.

n) Die Teilnahme von Bewerbern/Bietern an der Öffnung der Teilnahmeanträge/Angeboten ist ausgeschlossen.

o) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinweis auf § 160 GWB:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem

Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

Benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder

Zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/06/2021