Geschwister-Scholl-Gymnasium Zeitz Haus 1, Los 53: Abbruch Nebengebäude und Garage Referenznummer der Bekanntmachung: Fu 60/56/2021 (B)
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Naumburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.burgenlandkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geschwister-Scholl-Gymnasium Zeitz Haus 1, Los 53: Abbruch Nebengebäude und Garage
Energetische und allgemeine Sanierung des Geschwister-Scholl-Gymnasiums, Haus 1
— Los 53: Abbrucharbeiten Nebengebäude und Garage.
Geschwister-Scholl-Gymnasium, Haus 1
Humbodtstraße 7
06712 Zeitz
Los 53: Abbrucharabeiten Nebengebäude und Garage:
— 320 m3 Komplett-Abbruch freistehendes Gebäude, Nebengebäude,
— 85 m3 Komplett-Abbruch freistehendes Gebäude, Garage.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mit dem Angebot einzureichen sind:
1. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
2. Erklärungen über die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt von jedem Bieter und Mitglied einer Bietergemeinschaft.
Mit einer qualifizierten elektronischen Signatur wie folgt abzugeben:
— Anlage 1 – Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt),
— Anlage 2 -–Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt),
— Anlage 3 – Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt),
— Anlage 6 – Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung Anlage A.
Ebenfalls sind auf Verlangen der Vergabestelle folgende Erklärungen gem. Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt mit einer qualifizierten elektronischen Signatur auch von jedem Nachunternehmer abzugeben:
— Anlage 1 – Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und Abs. 3 desLandesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt),
— Anlage 3 – Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§12 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt),
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Alle Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
— siehe auch Anlage – abschließende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 5 VOB/A, Ausgabe 2019.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Nachweis Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit Fälligkeitsdatum,
— siehe auch Anlage – abschließende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 5 VOB/A, Ausgabe 2019.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Formblatt 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222,
— Formblatt 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen sofern erforderlich,
— Formblatt 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft sofern erforderlich,
— Formblatt 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen sofern erforderlich,
— Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen sofern erforderlich,
— Formblatt 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten.
Siehe auch Anlage abschließende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 5 VOB/A, Ausgabe 2019.
Im Auftragsfall mitgeltende Vertragsbedingungen, die nicht in den Vergabeunterlagen enthalten sind:
— allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C),
— Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).
Abschnitt IV: Verfahren
Burgenlandkreis, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen an der Vergabeunterlage, Nachsendungen, Bieteranfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung aktiv unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig und eigenverantwortlich die erforderlichen Informationen oder Änderungen an der Vergabeunterlage zu verschaffen. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen beantwortet werden können (VgV §20, Abs. 3).
— Fristende: 26.7.2021.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Auf die Fristen zur Einhaltung eines Nachprüfungsverfahrens gemäߧ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB wird hingewiesen.
Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 16 Abs. 3 Nr. 4 GWB).