Erbringung moderner Hybridpostleistungen des Jobcenters – KomBA-ABI Referenznummer der Bekanntmachung: O/VgV/JC/66-21/we
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitterfeld-Wolfen
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06749
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.komba-abi.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung moderner Hybridpostleistungen des Jobcenters – KomBA-ABI
Erbringung moderner Hybridpostleistungen des Jobcenters – KomBA-ABI
— Los 1 Hybridpostleistung – zuzüglich einer vorangehenden sog. Implementierungs- und Testphase; Los 2 klassische Postdienstleistung und Paketdienstleistungen.
Los 1 – Hybridpost
Bei der Hybridpost handelt es um ein System der Postdienstleistung, welches sich durch eine Mischung von elektronischem und physischem Versand auszeichnet. Der Auftraggeber übermittelt die Dokumente elektronisch an den Auftragnehmer, dort erfolgt der Ausdruck, die Kuvertierung und Frankierung. Im nächsten Schritt erfolgt die Zustellung durch den Auftragnehmer selbst oder durch einen Dritten, welcher durch den Auftragnehmer beauftragt wird. Das Jobcenter – KomBA-ABI beabsichtigt Dienstleistungen zur Erbringung moderner Hybridpostleistungen für die Laufzeit von 24 Monaten mit Verlängerungsoption um weitere 24 Monate zu vergeben. Für die Hybridpostleistung beginnt das Verfahren mit einer Implementierungsphase vom 1.11.2021 bis 31.12.2021.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag 6 Monate vor Auslauf um 24 Monate zu verlängern. Die Laufzeit endet spätestens am 31.12.2025
Los 2 – klassische Postbeförderung und Paketdienstleistungen
Bei der klassischen Postbeförderung handelt es um ein System der Postdienstleistung, welches sich durch den physischen Versand vom Hauptsitz des Auftraggebers (Bitterfeld) auszeichnet. Der Auftraggeber übergibt die bereits kuvertierten Poststücke physisch an den Auftragnehmer. Im nächsten Schritt erfolgt die Frankierung und Zustellung durch den Auftragnehmer selbst, oder durch einen Dritten welcher durch den Auftragnehmer beauftragt wurde. Hierzu zählen die Brief- aber auch Paketdienste. Bei Paketdiensten handelt es sich um den Transport von Stückgütern bis maximal 30 kg Gewicht, welche vom Hauptsitz des Auftraggebers (Bitterfeld) zum Empfänger transportiert werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag 6 Monate vor Auslauf um 24 Monate zu verlängern. Die Laufzeit endet spätestens am 31.12.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für Los 1 und 2:
— Rechtsform des Unternehmens für alle Teilleistungen,
— Lizenz nach § 5 PostG durch die Bundesnetzagentur (Nachweis der Lizenz) – Teilleistung Zustellung,
— Zertifizierung nach ISO 9000, Six, Sigma oder EFQM oder andere gleichwertige Nachweise für Qualitätssicherungsmaßnahmen (Nachweis anhand von Zertifikaten) Teilleistung Zustellung,
— Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes für Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der IHK) – für alle Teilleistungen.
Zusätzlich für Los 1:
— Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung,
— Entwurf zur Verpflichtungserklärung zur Wahrung des Postgeheimnisses/Datenschutzes – sofern nicht der Vordruck des Auftraggebers verwendet wird.
Zusätzlich für Los 2:
— Verpflichtungserklärung zur Wahrung des Postgeheimnisses/Datenschutzes.
Für Los 1 und 2:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren – für alle Teilleistungen.
Für Los 1 und 2:
— Angabe zu Referenzen (mindestens 3 Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre) mit ähnlichem Auftragsvolumen (Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Vertragslaufzeit, Umsatz) – für alle Teilleistungen,
— gibt es eine klar erkennbare CI (Corporate Identity) – Teilleistung Zustellung.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de