Reaktivierung von Hafensondergebietsflächen im Industriehafen durch ganzjährige vollschiffige Anbindung an den Mittellandkanal Magdeburg – Rahmenvereinbarung Entsorgungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 30-ZV-0220/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39090
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.magdeburg.de/Start/B%C3%BCrger-Stadt/Verwaltung-Service/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Reaktivierung von Hafensondergebietsflächen im Industriehafen durch ganzjährige vollschiffige Anbindung an den Mittellandkanal Magdeburg – Rahmenvereinbarung Entsorgungsleistungen
Übernahme, der Transport und die fachgerechte Beseitigung der im Rahmen der Baumaßnahme anfallenden Bodenmengen nach LAGA ≤ Z2 bis > Z2 gefährlich.
Magdeburg, Industriehafen, Übernahmepunkt des Auftragnehmers
Übernahme, der Transport und die fachgerechte Beseitigung der im Rahmen der Baumaßnahme anfallenden Bodenmengen nach LAGA ≤ Z2 bis > Z2 gefährlich mit Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit Einzelabruf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen – VHB – Bund – Ausgabe 2017 – Stand 2019):
a) Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes:
Das Formblatt 124 LD ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), mit dem Angebot einzureichen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur von jedem nicht präqualifizierten Unterauftragnehmer.
Hinweis: Das Formblatt 124 LD ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
2. Folgende Einzelnachweise gemäß Formblatt 124 LD sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Unterauftragnehmer und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), einzureichen:
a) Bescheinigung bzgl. einer Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (im Original, sofern gültig nur im Original).
3. Zur fachlichen Angebotsauswertung sind mit dem Angebot vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), einzureichen:
a) Transportgenehmigung nach § 54 KrWG i. V. m. § 8 TgV des eigenen Betriebes oder eines als Transporteur vorgesehenen Subunternehmers (oder EfbV-Zertifikat für Transport,
b) Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 KrWG oder Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG i. V. m. § 14 Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV) des eigenen Betriebes und/oder des als Entsorgungsanlage vorgesehenen Subunternehmers.
Weitere Inhalte des Formblattes 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen – VHB – Bund – Ausgabe 2017 – Stand 2019) die nicht dem Punkt III.1.1.) zugeordnet wurden, sind unter den Abschnitten III.1.2), III.1.3) und VI.3) aufgelistet.
Nähere Informationen zu präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen sind unter Abschnitt VI.3) dargestellt.
1. Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen – VHB – Bund – Ausgabe 2017 – Stand 2019):
a) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
b) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Das Formblatt 124 LD ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), mit dem Angebot einzureichen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur von jedem nicht präqualifizierten Unterauftragnehmer.
2. Folgende Einzelnachweise gemäß Formblatt 124 LD sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Unterauftragnehmer und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), einzureichen:
a) Vorlage eines rechtskräftig bestätigten Insolvenzplanes (sofern zutreffend).
3. Zur fachlichen Angebotsauswertung sind mit dem Angebot vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), einzureichen:
— Versicherungsbestätigung über Sach-, Vermögens- und Personenschäden in Höhe über 2 Mio. EUR.
4. Zur fachlichen Angebotsauswertung sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), einzureichen:
— keine.
1. Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen – VHB – Bund – Ausgabe 2017 – Stand 2019):
a) Angaben zu Leistungen aus den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
b) Angaben zu den Arbeitskräften, dass die erforderlichen Beschäftigten für die Ausführung der Leistungen zur Verfügung stehen.
Das Formblatt 124 LD ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), mit dem Angebot einzureichen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur von jedem nicht präqualifizierten Unterauftragnehmer.
2. Folgende Einzelnachweise gemäß Formblatt 124 LD sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Unterauftragnehmer und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), einzureichen:
a) Benennung von mindestens 3 mit der zu vergebenen Leistung vergleichbaren Referenzen aus den letzten 3 Jahren (Mindestangaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum),
b) Benennung der Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten sowie die für die Leitung vorgesehenen Personen.
3. Zur fachlichen Angebotsauswertung sind mit dem Angebot vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), einzureichen:
— Darstellung der Organisation der Entladung, Verwiegung und Bereitstellung des übernommenen Bodens und Baggergutes (einschl. Wasser) bis zur Vorlage der Ergebnisse der Deklarationsuntersuchungen mit Angabe der maximalen Mengen pro Tag und der zur Verfügung stehenden Lagerkapazität in Tonnen für Boden und Baggergut.
4. Zur fachlichen Angebotsauswertung sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), einzureichen:
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mindestens 3 aussagefähige Referenzen mit Entsorgungsmenge > 50 000 t /Referenz) und Ansprechpartner beim AG,
— Benennung der vorgesehenen Leitung mit Angabe von mindestens 3 Referenzen für Projektleitung Entsorgungsprojekte > 1 Mio. EUR (netto) Auftragsumfang,
— Angaben über das dem Unternehmer für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende Personal und die verfügbare Ausrüstung,
— Sachkundenachweis nach BGR 128 für die als Bauleitung vorgesehene Person,
— Benennung der vorgesehenen verantwortlichen Bauleiterin/Bauleiters und Vorlage ihrer/seiner Qualifikationsnachweise,
— Benennung der Entsorgungsanlagen für alle Leistungspositionen der Entsorgung,
— Benennung der Endentsorgungsanlage bei Zwischenlagern und Abfallbehandlungsanlagen (mikrobiologische Aufbereitung, Immobilisierung, Konditionierung, Bodenwäsche, etc.),
— Nachweis der Zulässigkeit des jeweiligen Entsorgungsweges durch Unterlagen zu den jeweiligen Entsorgungsanlagen (EfbV-Zertifikat, Zulassungsunterlagen, Annahmekriterien), Angabe von optional erforderlicher Zusatzanalytik,
— Ausnahmegenehmigung für Entsorgungsanlagen bei Annahme von Material mit erhöhten Gehalten für TOC und/oder Sulfat,
— Nachweis der Zulässigkeit des jeweiligen Entsorgungsweges durch Nachweis der Annahmeerklärung für die Entsorgungsanlagen auf Basis der beigefügten Analytik.
Der Auftraggeber wird für den Wirtschaftsteilnehmer, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Wird eine derartige einschlägige Registerauskunft vom Herkunftsland oder vom Niederlassungsstaat des ausländischen Wirtschaftsteilnehmers nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Wirtschaftsteilnehmers ersetzt werden (§ 48 Abs. 4 VgV).
An die Auftragsdurchführung werden zusätzliche soziale Kriterien gestellt. Daher sind mit dem Angebot vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und jedem anderen Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), gemäß LVG LSA Erklärungen (mit qualifizierter elektronischer Signatur oder im Original) zu folgenden Paragraphen abzugeben:
— § 10 Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit,
— § 12 Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation,
— § 13 Erklärung zum Nachunternehmereinsatz.
Diese Formblätter liegen den Ausschreibungsunterlagen bei und sind einzusehen unter:
http://www.magdeburg.de/Start/Wirtschaft-Arbeit/Unternehmerservice/Ausschreibungen.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Erklärungen (mit qualifizierter elektronischer Signatur oder im Original) gemäß LVG LSA von jedem Unterauftragnehmer einzureichen:
— § 10 Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit,
— § 12 Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation.
Weitere Bedingungen sind unter Abschnitt VI.3) aufgelistet.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder nicht präqualifizierte Unterauftragnehmer und jedes andere nicht präqualifizierte Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen – VHB – Bund – Ausgabe 2017 – Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), mit dem Angebot einzureichen. Das Formblatt 124 LD ist im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der Vergabestelle vorzulegen, wenn dieses Formblatt nicht Bestandteil des eingereichten Angebotes ist. Von jedem nicht präqualifizierten Unterauftragnehmer ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 48 Abs. 8 VgV (z. B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, ist die Eignung von denen durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis nach § 48 Abs. 8 VgV (z. B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen nicht präqualifizierten Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in dem Formblatt 124 LD bzw. in der Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, sind entsprechende Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen – VHB – Bund – Ausgabe 2017 – Stand 2019):
a) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
b) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
c) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Das Formblatt 124 LD ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), mit dem Angebot einzureichen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur von jedem nicht präqualifizierten Unterauftragnehmer.
Folgende Einzelnachweise gemäß Formblatt 124 LD sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Unterauftragnehmer und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), einzureichen:
a) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (im Original, sofern gültig nur im Original).
Mit dem Angebot sind einzureichen:
— Angebotsschreiben (VHB – Bund – Ausgabe 2017 – Stand 2019),
— Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm in den Formaten GAEB und PDF,
— Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (VHB – Bund – Ausgabe 2017) (soweit erforderlich),
— Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (VHB – Bund – Ausgabe 2017) (soweit erforderlich),
— Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 48 Abs. 8 VgV (z. B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer (sofern zutreffend) vom präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
Des Weiteren sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
— Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen (VHB – Bund – Ausgabe 2017),
— Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 48 Abs. 8 VgV (z. B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer von jedem präqualifizierten Unterauftragnehmer (sofern zutreffend).
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Angebotseinreichungsphase (z. B. Bereitstellung von Bieterinformationen) erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die Unternehmen haben u. a. bei Bieterfragen und beim Hochladen von elektronischen Angeboten AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, zu verwenden. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Auswertungsphase erfolgt grundsätzlich elektronisch über diese eVergabe-Plattform. Die Vergabestelle stellt gegebenenfalls notwendige Informationen, Nachforderungen, Aufklärungsaufforderungen usw. über diese Plattform zur Verfügung sowie bei Erfordernis auch über einen anderen Kommunikationskanal. Es ist erforderlich, dass sich die Unternehmen auf der eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de registrieren. Zur Angebotseinreichung ist ausschließlich AnAWeb von den Unternehmen zu verwenden. Das Angebotsschreiben ist mindestens in Textform elektronisch einzureichen. Die Erklärungen nach §§ 10, 12 und 13 LVG LSA sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, ebenso bei den von der Vergabestelle konkret benannten nachzureichenden und auf gesondertes Verlangen einzureichenden Erklärungen. Behelfsweise können die Erklärungen, die einer qualifizierten elektronischen Signatur bedürfen, im Original unter Einhaltung der entsprechend gesetzten Fristen eingereicht werden (das mindestens in Textform elektronisch einzureichende Angebot ist davon ausgenommen). Grundsätzlich sind die geforderten Unterlagen von den Unternehmen entsprechend der konkret benannten Vorgaben der Vergabestelle einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39090
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.magdeburg.de/Start/B%C3%BCrger-Stadt/Verwaltung-Service/Ausschreibungen