Interdisziplinärer (§§34/39 HOAI) nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 für: Stadt Halle (Saale), Gebäude und Freiraumplanung für das Vorhaben: „Neubau einer 3-zügigen Grundschule einschl. Hort und Sporthalle in der Schimmelstraße Halle (Saale)“ Referenznummer der Bekanntmachung: 248

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06110
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.halle.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.wb-gr-sis.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.wb-gr-sis.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Interdisziplinärer (§§34/39 HOAI) nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 für: Stadt Halle (Saale), Gebäude und Freiraumplanung für das Vorhaben: „Neubau einer 3-zügigen Grundschule einschl. Hort und Sporthalle in der Schimmelstraße Halle (Saale)“

Referenznummer der Bekanntmachung: 248
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung (§§ 34 und 39 HOAI) für die Errichtung einer 3-zügigen Grundschule einschl. Hort und Sporthalle und Gestaltung der Außenanlagen.

Das ca. 1 ha große Grundstück Schimmelstraße 6 liegt zentrumsnah in der Stadt Halle (Saale), im östlichen Teil des gründerzeitlichen Innenstadtringes um die Altstadt. Durch die innerstädtische Lage des Grundstückes und die topografischen Gegebenheiten ist die Entwicklung des neuen Schulstandortes eine besondere Herausforderung. Ziel ist es die funktionalen und infrastrukturellen Anforderungen des Raumprogramms und die innerstädtische Lagesituation mit einer herausragenden Architektur/städtebaulichen Qualität zu verbinden. Bei der architektonischen Gestaltung sind hohe qualitative Anforderung entsprechend der Bedeutung des Schulneubaus als ein wichtiges öffentliches Gebäude sowie die in unmittelbarer Nähe liegenden Baudenkmale und hochwertigen Solitärbauten zu erfüllen. Formensprache, Materialität und Farbgebung sollen auf den Standort reagieren und dem Maßstab des Nutzers „Grundschulkind“ angemessen sein.

Mit dem Schulneubau soll eine Lernumgebung geschaffen werden, welche die Initiierung von Lernprozessen fördert. Baulich sollen die pädagogischen Anforderungen für eine Individualisierung und innere Differenzierung des Unterrichtsgeschehens, interaktives Lernen mit allen Sinnen, Teamentwicklung, Ganztagsangebote ermöglicht werden. Der Schulneubau soll als Lehr-, Lern- und Lebensort konzipiert und modellhaft barrierefrei für Körper- und Sinnesbeeinträchtigungen sein. Die Entrees zur Schule sind als Schnittstelle zum öffentlichen Raum attraktiv an den Straßenraum anzubinden. Für die Schulfreiflächen ist anzustreben, möglichst zusammenhängende, gut und differenziert nutzbare Freiraumbereiche zu schaffen.

Grundschule und Hort sollen sich als ein Bildungshaus verstehen und ein gemeinsames ganztägiges Bildungsangebot synergetisch umsetzen. Dabei wird eine flexible Nutzung von Schul- und Hortbereich angestrebt. Es ist von 300 Schüler-/285 Hortplätzen auszugehen. Als BGF sind ca. 5 500 m2 (Grundschule) und ca. 1 250 m2 (Sporthalle) vorgesehen. Außenanlagen und Außensportanlagen umfassen eine Fläche von ca. 5 500 m2. Für das Vorhaben steht ein Gesamtkostenbudget von ca. 18,6 Mio. EUR (brutto) für die KG 200 bis 700 (DIN 276) zur Verfügung.

Durch den Wettbewerbsbeitrag sollen Ideen und optimierte Konzepte zur Umsetzung einer wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauweise sowie Gebäudetechnik gefunden werden. Dabei sind klima- und ressourcenschonende Lösungen, z.B. eine Ausführung in Holzbauweise sowie Verwendung von ökologischen und recycelten Baustoffen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte ausdrücklich erwünscht. Das Bewertungssystem nachhaltiges Bauen (BNB) des Bauens soll Berücksichtigung finden.

Der AG überträgt dem AN mit Vertragsabschluss zunächst als Beauftragungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung). Die Beauftragung der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung), der Leistungsphasen 6 und 7 (Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe), der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) und der Leistungsphase 9 (Objektbetreuung mit Dokumentation) oder einzelner Leistungen oder Teilleistungen daraus bleibt dem AG als freie Option vorbehalten. Ein Anspruch des AN auf Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen oder Leistungsphasen oder (Teil-) Leistungen besteht nicht.

Die Stadt Halle (Saale) behält sich das Recht vor nach Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten die Baurealisierung ggf. von einem Generalunternehmen auf der Grundlage einer qualifizierten Funktionalausschreibung durchführen zu lassen. In diesem Fall erfolgt mit der Realisierungsphase die Beauftragung mit einer baukünstlerischen Objektbegleitung. Die Beauftragung der Leistungen nach §§ 34 und 39 HOAI erfolgt in Summe an einen Planungspartner.

Der Auftraggeber behält sich vor, in Anwendung von § 132 (2), (3) GWB dem im Ergebnis des Vergabeverfahrens beauftragten Bieter, ggf. weitere/ergänzende Leistungen (Anlage 1 HOAI), die im Zusammenhang mit dem in Pkt. II.2.4 beschriebenen Vorhaben stehen, zu übertragen. Die Beauftragung weiterer Leistungen besteht als Option ohne Anspruch darauf.

Der Auftraggeber behält sich in Abhängigkeit von Zeitpunkt und Umfang der für das Vorhaben zur Verfügung stehenden Finanzmittel das Recht vor, die Beauftragung von Leistungen einzeln, zeitlich gestaffelt und gegliedert nach Bauabschnitten sowie ggf. im Umfang modifiziert vorzunehmen.

Im anschließenden Verhandlungsfahren ohne Teilnahmewettbewerb behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote im Sinne von § 17 (11) VgV zu vergeben.

Weitergehende Informationen sind der Datei „Ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext“ zu entnehmen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Siehe Datei „Ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext“.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Architekt/in für Leistungsbereich nach § 34 HOAI.

Landschaftsarchitekt/in für Leistungsbereich nach § 39 HOAI.

Ergänzende Erläuterungen: siehe Datei „Ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext“.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
1. Schulz & Schulz Architekten Leipzig / r+b landschaft s architektur Dresden
2. AFF Architekten Berlin / POLA Landschaftsarchtitekten Berlin
3. Junk & Reich Architekten BDA Weimar/ Planungsbüro Rau Landschaftsarchitekten Weimar
4. Michael Peitz Freier Architekt BDA Halle (Saale)/capellearchitekten Halle (Saale)/Großmann Architektur BDA Halle (Saale)/thinkbuild architekture BDA (Berlin)/Därr Landschaftsarchitektur Halle (Saale)
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Siehe Datei „Ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext“

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/07/2021
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 19/08/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Die Wettbewerbssumme (Summe der Preisgelder und Bearbeitungshonorare) beträgt brutto [Betrag gelöscht] EUR.

Preisgelder/Anerkennungen:

1. Preis [Betrag gelöscht] EUR (brutto),

2. Preis [Betrag gelöscht] EUR (brutto),

3. Preis [Betrag gelöscht] EUR (brutto),

2 Anerkennungen mit je [Betrag gelöscht] EUR (brutto).

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Für alle Teams/Teilnehmer*innen steht eine Bearbeitungshonorarsumme von insgesamt [Betrag gelöscht] EUR brutto zur Verfügung. Die Einzelsumme je Team/Teilnehmer*in richtet sich nach der Anzahl der teilnehmenden Büros. Eine Honorierung erfolgt sofern der jeweilige Wettbewerbsbeitrag form- und fristgerecht eingereicht und durch das Preisgericht zur Wertung zugelassen wurde.

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Fachpreisrichter/innen:
— Herrr Prof. Ralf Niebergall, Architekt, Magdeburg
— Frau Prof. Jórunn Ragnarsdóttir, Architektin, Stuttgart
— Frau Heike Roos, Landschaftsarchitektin, Weimar
— Herr Prof. Ingo-Andreas Wolf, Stadtplaner/Architekt, Leipzig
— Frau Sandra Oheim, Freie Architektin, Magdeburg
— Herr Amandus Samsøe Sattler, Architekt, München
Stellv. Fachpreisrichter/innen:
— Frau Kirstin Bartels, Architektin, Hannover
— Frau Bianka Höpfner, Landschaftsarchitektin
Sachpreisrichter/innen:
— Frau Katharina Brederlow, Beigeordnete Bildung und Soziales der Stadt Halle (Saale)
— Frau Dr. Judith Marquardt, Beigeordnete Kultur und Sport der Stadt Halle (Saale)
— Herr René Rebenstorf, Beigeordneter Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Halle (Saale)
— Frau Claudia Schmidt, Vorsitzende Bildungsausschuss der Stadt Halle (Saale)
— Herr Christian Feigl, Vorsitzender Ausschuss für Planungsangelegenheiten der Stadt Halle (Saale)
Stellv. Sachpreisrichter/innen:
— Frau Dr. Heike Schaarschmidt, Referentin d. Beigeordneten Bildung u. Soziales d. Stadt Halle (Saale)
— Frau Christiane Lütgert, Teamleiterin Stadterneuerung, FB Planen der Stadt Halle (Saale)
— Frau Dr. Christine Radig, Abteilungsleiterin Schule FB Bildung der Stadt Halle (Saale)
— Frau Siverin Arndt-Krüger, Leiterin Team Schulneubau, FB Immobilien der Stadt Halle (Saale)
— Frau Susanne Schultze, Abteilungsleiterin Hochbau Schulen, FB Immobilien der Stadt Halle (Saale)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Als Projektsprache während des gesamten Bauvorhabens gilt ausschließlich Deutsch in Wort und Schrift.

Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wurde im Bekanntmachungstext auf die geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Betreffende Bezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.

Rückfragen während der Teilnahmeantragsphase sind ausschließlich in Schriftform an die in I.3) aufgeführten Kontaktstellen (per E-Mail an: [gelöscht]) zu senden.

Redaktionsschluss für die Annahme von Rückfragen ist der 8.7.2021 – 11.00 Uhr. Eingehende Rückfragen und deren Beantwortung werden 12.07.02.2021 zur Verfügung gestellt.

Schlusstermin für die Annahme / den Eingang der Teilnahmeantragsunterlagen ist der 19.7.2021 – 11.00 Uhr. Die Teilnahmeanträge sind über die in Pkt. I.3 benannte elektronische Adresse ([gelöscht]) ausschl. elektronisch einzureichen. Als für den Eingang relevanter Schlusstermin zählt der beim Provider-Server ([gelöscht]) registrierte Eingangszeitpunkt. Eine davon abweichende Abgabe/Zustellung ist nicht zugelassen und führt zur Nichtberücksichtigung der eingereichten Unterlagen.

Eingereichte Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Kosten für die Erstellung von Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht erstattet.

Folgende Termine sind vorgesehen:

— Versendung der Einladung zum Wettbewerb: 19.8.2021,

— Rückfragenkolloquium: 23.9.2021,

— Abgabetermin der Wettbewerbsbeiträge: 8.11.2021,

— Abgabetermin der Modelle: 15.11.2021,

— Ergebnismitteilung des Wettbewerbs: ab 10.12.2021.

Folgende Termine für das anschließende Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb sind vorgesehen:

— Einladung der Preisträger zur Teilnahme an den Verhandlungsgesprächen/Aufforderung zur Angebotsabgabe/Verhandlungsgespräche: 17.12.2021,

— Verhandlungsgespräche 26.1.2022,

— Ausstellungsbeginn Februar/ März 2022.

Hinweis:

Die Möglichkeit der Nachforderung fehlender und Annahme nachgereichter Erklärungen und Nachweise oder sonstiger geforderter Unterlagen im Sinne § 56 (2) VgV wird durch die Vergabestelle für dieses Verfahren ausdrücklich ausgeschlossen, soweit Teilnahmeanträge in der in Pkt. IV.1.2 benannten Anzahl vorliegen, die sämtliche veröffentlichte Teilnahmebedingungen/ -voraussetzungen erfüllen.

Bestandteil der verbindlichen Vergabe-/Beschaffungsunterlagen der Teilnahmeantragsphase sind (siehe www.wb-gr-sis.de):

— 01 Wettbewerbsbekanntmachung,

— 02 ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext,

— 03 Bewerbungsbogen,

— 04 Entwurf der Vertrags- und Honorierungseckpunkte,

— 05 Entwurf Vertragsmuster,

— 06 Plan mit Lageeinordnung Wettbewerbsgebiet im Stadtgebiet.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3455140
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Rechtsbehelfshinweis:

Erkannte Vergabeverstöße sind gemäß § 160 III Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zu der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages bei der unter Punkt VI.4.1) benannten Stelle zu rügen. Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens nach§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB bei Ablehnung einer Rüge durch die Vergabestelle: spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Vergaberüge des Unternehmens, welches eine Verletzung seiner Rechte nach den §§ 97 ff GWB geltend macht, nicht abhelfen zu wollen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06108
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.halle.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/06/2021