B 86 Ortsumgehung Annarode-Siebigerode-Mansfeld: Umweltverträglichkeitsstudie Referenznummer der Bekanntmachung: S212-001-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06130
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lsbb.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
B 86 Ortsumgehung Annarode-Siebigerode-Mansfeld: Umweltverträglichkeitsstudie
Im Rahmen dieser Vergabe werden folgende Leistungen vergeben:
— Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) gemäß Anlage 1 Nr. 1.1 HOAI 2021,
— faunistische Untersuchungen (Avifauna, Fledermäuse, Amphibien, Tag- und Nachtfalter, Xylobionte Käfer, Libellen),
— besondere/Zusätzliche Leistungen:
—— Vorbereiten des und Mitwirken beim Scoping,
—— Vorbereiten und Begleiten der formellen Beteiligungsverfahren (z. B. Raumordnungsverfahren),
—— Vorbereiten von und Mitwirken an Sitzungen politischer Gremien, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung oder mit Dritten,
—— optional: Mitwirken an der Prüfung der Verpflichtung, zu einem Vorhaben oder einer Planung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen (Screening).
Das Vorhaben umfasst die Planung für den Neubau der B 86 Ortsumgehung (OU) Annarode-Siebigerode-Mansfeld.
Bei der Maßnahme handelt es sich um einen Zusammenschluss der im Bundesverkehrswegeplan enthaltenen Maßnahme B 86 OU Mansfeld (Teilprojekt B86-G11-ST) und der Maßnahme B 86 OU Annarode-Siebigerode (Teil des Förderprogrammes gemäß Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG – Artikel 1 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8.8.2020). Hinweis: Die OU B 86 Mansfeld ist ebenfalls Bestandteil des genannten Förderprogrammes.
Die Länge der Planungsstrecke beträgt ca. 10 km.
Der Neubau erfolgt in einem überwiegend landwirtschaftlich genutzten Gebiet. Im Bereich Mansfeld könnte ein FFH-Gebiet in seinem Zentrum gequert werden. Für 3 weitere Natura 2000-Schutzgebiete sind erhebliche Beeinträchtigungen nicht auszuschließen. Betroffen sind darüber hinaus Räume des BfN-Lebensraumnetzwerkes: ein Kernraum der Waldlebensräume sowie ein Randbereich eines Großraums für Großsäugerlebensräume und ein Großraum der Trockenlebensräume. Randlich liegen ein Naturpark, ein Biosphärenreservat sowie 2 Landschaftsschutzgebiete innerhalb der Wirkzone des Vorhabens für indirekte Beeinträchtigungen.
Die Größe des Untersuchungsraums beträgt ca. 4 000 ha.
— Referenzen des Bewerbers (Unternehmen): 30 %,
— Referenzen/Erfahrungen des Projektleiters: 25 %,
— Referenzen/Erfahrungen des Hauptbearbeiters UVS: 30 %,
— Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: 5 %,
— Gesamteindruck der Bewerbung: 10 %.
Nähere Angaben zu den Anforderungen siehe Dokument „Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“, Ziffer 7.2 „Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge“.
— Mitwirken an der Prüfung der Verpflichtung, zu einem Vorhaben oder einer Planung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen (Screening).
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess.
1. Zunächst werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.
2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1) „Teilnahmebedingungen“ und III.2) „Bedingungen für den Auftrag“ der Bekanntmachung) erfüllen.
3. Ist die Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3 behält sich der Auftraggeber vor, den Bewerberkreis zu beschränken (mind. 3, max. 5). In diesem Fall wird anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft, welche Bewerber besonders geeignet sind und zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden sollen. Die zur Bewerberauswahl genutzten Kriterien und deren Gewichtung sind unter Nr. II.2.9 der Bekanntmachung angegeben.
4. Ist nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Losverfahren durchzuführen, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.
— Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird.
Nachweis mittels Vorlage einer Bescheinigung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder Deckungszusage durch den Versicherer, siehe auch Vordruck „D02_B86-OU-A-S-M_VgV-UVS_Eigenerklaerung-Eignung“,
— Nachweis des Jahresumsatzes (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nachweis mittels Angabe im Vordruck „D02_B86-OU-A-S-M_VgV-UVS_Eigenerklaerung-Eignung“.
— Versicherungsschutz: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied vorzulegen,
— Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Der Bewerber muss im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens einen Umsatz von 0,2 Mio. EUR aufweisen.
— Referenzen des Bewerbers (gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV): Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Nachweis mittels eigener Angaben zu den Referenzen,
— Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung (gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV).
Nachweis der beruflichen Befähigung mittels Vorlage von Studienbescheinigungen bzw. sonstigen Bescheinigungen, Lebenslauf und Nachweis bzgl. Referenzen mittels eigener Angaben zu persönlichen Referenzen.
— Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV).
Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D02_B86-OU-A-S-M_VgV-UVS_Eigenerklaerung-Eignung“.
— Angabe der Leistungen anderer Unternehmen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV).
Falls zutreffend: Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D05_B86-OU-A-S-M_VgV-UVS_Unterauftragnehmer“, Vordruck „D06_B86-OU-A-S-M_VgV-UVS_Verpflichtung-Unterauftragnehmer“ und Vordruck „D07_B86-OU-A-S-M_VgV-UVS_Ausschlusskriterien-Unterauftragnehmer“.
— Mindeststandard zu Referenzen des Bewerbers: Der Bewerber (Unternehmen) muss mindestens einmal eine Umweltverträglichkeitsstudie im Zuge eines Straßenbauprojektes erstellt haben (Auftraggeberbescheinigung),
— Mindeststandard zur Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte:
Der Projektleiter muss mind. 1 persönliche, durch den Auftraggeber bestätigte Referenz mit Erfahrung bei der Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie oder Koordination von Umweltfachbeiträgen (mind. inkl. UVS) im Zuge eines Straßenbauprojektes vorlegen.
Der Hauptbearbeiter Umweltverträglichkeitsstudie muss mind. 1 persönliche, durch den Auftraggeber bestätigte Referenz mit Erfahrung bei der Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie im Zuge eines Straßenbauprojektes vorlegen.
— Mindeststandard zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren: Der Bewerber (Unternehmen) muss nachweisen, das aktuell mindestens 2 Mitarbeiter für die Bearbeitung von Umweltfachbeiträgen im eigenen Unternehmen zur Verfügung stehen bzw. per Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen zur Verfügung gestellt werden,
— Mindeststandard zu Leistungen anderer Unternehmen: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu den Referenzen des Bewerbers und der Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte genannten Mindeststandards.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Senden Sie Anfragen zum Verfahren bitte ausschließlich über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3).
— Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
— Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
— Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Es ist nicht notwendig, die auszufüllenden Dokumente zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte ausschließlich Vorname und Nachname des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an.
— Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Datei „00_B86-OU-A-S-M_VgV-UVS_Information“.
— Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Erstangebotsabgabe/Verhandlung aufgefordert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06130
Land: Deutschland