HWSB Schönhausen, Deich-km 51,9 - 53,0 (ökologische Baubegleitung, Monitoring LAP) Referenznummer der Bekanntmachung: 21/N/0066/GN
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
HWSB Schönhausen, Deich-km 51,9 - 53,0 (ökologische Baubegleitung, Monitoring LAP)
Ökol. Baubegleit., Monitoring, LAP.
Landkreis Stendal, Kommunalverwaltungsbereich der Gemeinde Schönhausen.
Ökol. Baubegleit., Monitoring, LAP
Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung.
ELER HWS.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (IHK),
— Nachweis der Eintragung ins Handelsregister bzw. Nachweis, dass keine Eintragungsverpflichtung besteht.
— aktuelle Bescheinigung in Steuersachen,
— Nachweis der Zahlungen an die gesetzliche Sozialversicherung,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Versicherung der Berufsgenossenschaft,
— Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit Deckungssummen.
— Es dürfen keine schwerwiegenden Verfehlungen gegen die Ausschlussgründe zu den §§ 123, 124 GWB bestehen.
— Der Auftragnehmer muss sich zur Beachtung der § 10 Abs. 1 und 3, § 12 und § 13 Abs. 2 und 4 LVG LSA verpflichten.
1 Referenz ökologische Baubegleitung für ein Deichbauvorhaben, verbunden mit Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz verschiedener wertgebender Arten, Suche und Absammlen von Amphibien für den Projektleiter, Bausumme > 2,0 Mio EUR netto, abgeschlossen in den letzten 3 Jahren.
Die Referenz muss innerhalb der letzten 5 Jahre ausgeführt worden sein (d. h. ab 2016).
Abschnitt IV: Verfahren
Vergabestelle, siehe I.1).
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zur Angbotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die rst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.