Versorgung mit Hilfsmitteln zur Insulintherapie Referenznummer der Bekanntmachung: Himi AOK SAN 2021-0002
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE0 Sachsen-Anhalt
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://san.aok.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Versorgung mit Hilfsmitteln zur Insulintherapie
Die Auftraggeberin beabsichtigt, zum 1.8.2021 einen Vertrag zur Versorgung der Anspruchsberechtigten der Auftraggeberin mit Hilfsmitteln zur Insulintherapie der Produktgruppen 03 u. 21 nach § 33 SGB V i. V. m. § 127 Abs. 1 und 2 SGB V in definierten Teilbereichen (siehe Leistungsbeschreibung), einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Dienst – und Serviceleistungen, zu schließen.
Die Aufschlüsselung der Produktarten erfolgt gemäß Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V. Die Produktartbeschreibungen u. Anforderungen an die Produkte sind dem Hilfsmittelverzeichnis zu entnehmen https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/HimiWeb/hmvAnzeigen_input.action
Vom Vertrag umfasste Hilfsmittel werden im Folgenden unter Ziffer II.2.4 aufgeführt. Hilfsmittelpositionsnummern können doppelt genannt sein, da u. a. eine Unterscheidung in der Art der Abgabe des Hilfsmittels bzw. des Zubehörs erfolgt. Unterschieden wird nach persönlicher Abgabe in der Filiale und dem postalischen Versand.
Vom Vertrag umfasste Hilfsmittel der PG 03 — Insulinpumpen sowie -zubehör und Verbrauchsmaterial werden im Folgenden aufgeführt:
— 03.29.04.0 — Versorgungspauschale Insulinpumpe (5 Jahre) Erst- und Folgepauschale inkl. Tasche,
— 03.29.04.1 — Versorgungspauschale Insulinpumpe mit rtCGM-Schnittstelle (5 Jahre) Erst- u. Folgepauschale inkl. Tasche,
— 03.29.04.0 oder 03.29.04.1 oder 03.29.04.2 — Miete Insulinpumpe bei Schwangerschaft (wie verordnet) oder Erprobung (6 Monate),
— 03.00.99.0001 — Versorgungspauschale Verbrauchsmaterial und Zubehör für Schlauchpumpen monatlicher abrechnungsfähiger Betrag.
Vom Vertrag umfasste Hilfsmittel der PG 03 — sonstige Artikeln im Rahmen der Insulintherapie über Filialen werden im Folgenden aufgeführt:
— 21.99.99.0001 — Stechhilfen,
— 21.99.99.1001 — Lanzetten,
— 21.99.99.1008 — Sicherheitslanzetten 1,
— 21.00.99.1025 — Sicherheitslanzetten 25,
— 21.00.99.1050 — Sicherheitslanzetten 50,
— 21.00.99.1100 — Sicherheitslanzetten 100,
— 21.00.99.1200 — Sicherheitslanzetten 200,
— 03.29.01.0 — Insulin-Kunststoffspritzen 100,
— 03.00.01.0001 — Insulin-Kunststoffspritzen 1,
— 03.00.01.0010 — Insulin-Kunststoffspritzen 10,
— 03.00.01.0030 — Insulin-Kunststoffspritzen 30,
— 03.00.01.0050 — Insulin-Kunststoffspritzen 50,
— 03.00.01.0120 — Insulin-Kunststoffspritzen 120,
— 03.00.01.0200 — Insulin-Kunststoffspritzen 200,
— 03.29.02.0** — Insulin-Pens 7-stellig,
— 03.99.99.1001 — Pen-Kanülen
— 03.99.99.1032 — Sicherheits-Injektions- und Infusionskanülen,
— 03.99.99.1034 — Sicherheits-Pen-Kanülen mit einseitiger Abschirmung,
— 03.99.99.1035 — Sicherheits-Pen-Kanülen mit doppelter Abschirmung,
— 03.00.99.1001 — Sicherheitstechnische Kontrolle für Insulinpens,
— 03.00.99.2000 — Nicht gelistete Produkte mit CE-Kennzeichnung.
Vom Vertrag umfasste Hilfsmittel der PG 21 — Blutzuckermessgeräte werden im Folgenden aufgeführt:
— 21.34.02.1 — Blutzuckermessgeräte.
Vom Vertrag umfasste Hilfsmittel der PG 21 und der PG 03 — sonstige Artikel im Rahmen der Insulintherapie im Postversand werden im Folgenden aufgeführt:
— 21.99.99.0001— Stechhilfen,
— 21.99.99.1001— Lanzetten,
— 21.99.99.1008 — Sicherheitslanzetten 1,
— 21.00.99.1025 — Sicherheitslanzetten 25,
— 21.00.99.1050 — Sicherheitslanzetten 50,
— 21.00.99.1100 — Sicherheitslanzetten 100,
— 21.00.99.1200 — Sicherheitslanzetten 200,
— 03.29.01.0 — Insulin-Kunststoffspritzen 100,
— 03.00.01.0001 — Insulin-Kunststoffspritzen 1,
— 03.00.01.0010 — Insulin-Kunststoffspritzen 10,
— 03.00.01.0030 — Insulin-Kunststoffspritzen 30,
— 03.00.01.0050 — Insulin-Kunststoffspritzen 50,
— 03.00.01.0120 — Insulin-Kunststoffspritzen 120,
— 03.00.01.0200 — Insulin-Kunststoffspritzen 200,
— 03.29.02.0** — Insulin-Pens 7-stellig,
— 03.99.99.1001 — Pen-Kanülen,
— 03.99.99.1032 — Sicherheits-Injektions- und Infusionskanülen,
— 03.99.99.1034 — Sicherheits-Pen-Kanülen mit einseitiger Abschirmung,
— 03.99.99.1035 — Sicherheits-Pen-Kanülen mit doppelter Abschirmung,
— 03.00.99.1001 — Sicherheitstechnische Kontrolle für Insulinpens,
— 03.00.99.2000 — Nicht gelistete Produkte mit CE-Kennzeichnung,
— 21.34.02.1 — Blutzuckermessgeräte.
Der Vertrag wird grds. unbefristet geschlossen. Er kann jedoch mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende, frühestens zum 1.8.2023 schriftlich gekündigt werden.
Somit ergibt sich eine Mindestlaufzeit des Vertrages bis zum 31.7.2023.
Die Anlagen sind Bestandteil des Vertrages und können gesondert mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Der Vertrag bleibt hiervon unberührt.
Der Auftragnehmer muss die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige u. funktionsgerechte Herstellung, Abgabe u. Anpassung der Hilfsmittel gemäß den gemeinsamen Empfehlungen des Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach § 126 Abs. 1 SGB V (in der jeweils gültigen Fassung) erfüllen. Der Nachweis erfolgt in Form einer Präqualifizierungsbestätigung in den jeweiligen Versorgungsbereichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Am Vertrag teilnehmende Leistungserbringer müssen die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V erfüllen. Weiterhin ist eine Präqualifizierung für den Versorgungsbereich, für welchen Hilfsmittel abgegeben werden sollen, zwingend. Dies umfasst die Präqualifizierung in den Versorgungsbereichen 03B, 03E, 21B10.
Die Präqualifizierungsbestätigung muss sich auf jede am Vertrag teilnehmende Filiale des Vertragspartners beziehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Erfüllung der Anforderungen nach § 126 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 3 SGB V nur durch Vorlage eines Zertifikats einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) gemäß § 126 Absatz 1a und Absatz 2 SGB V nachgewiesen werden kann. Eine Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder ein Beitritt zu einem abgeschlossenen Vertrag ist nur nach Vorlage der entsprechenden Nachweise möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 GWB, weshalb der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung keine Anwendung finden und die Möglichkeit zum vergaberechtlichen Primärrechtsschutz nicht besteht.
Die Bekanntmachung der Vertragsabsicht erfolgt gemäß § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V. Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 - Vorinformation genutzt, weil für Bekanntmachungen gemäß § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V kein gesondertes Formular zur Verfügung steht. Auch § 38 VgV findet keine Anwendung. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht.
Es handelt sich um einen Vertrag, der keinen Anspruch auf Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen der gesetzlich Versicherten bzw. auf eine bestimmte Abgabemenge begründet.
Während der gesamten Vertragsdauer können geeignete und entsprechend zertifizierte Leistungserbringer, deren Verbände oder sonstigen Zusammenschlüsse zu den gleichen Bedingungen als Vertragspartner dem Vertrag jederzeit beitreten, soweit sie - bzw. die (Verbands-)Mitglieder - nicht aufgrund bestehender Verträge bereits zur Versorgung der Versicherten gemäß § 127 Absatz 1 SGB V berechtigt sind.
Demnach können auch nach Ablauf der unter IV.2.2) genannten Frist die Vertragsunterlagen angefordert werden.
Interessierte Leistungserbringer, die die Voraussetzungen nach § 126 SGB V erfüllen, senden ihr Verhandlungsinteresse mit einem Angebot unter dem Kennwort: Insulintherapie an folgende E-Mail-Adresse:
[gelöscht]
Ort: Entfällt
Land: Deutschland