Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Erbringung von Wäschereidienstleistungen für bundeswehreigene Unterkunftstextilien Referenznummer der Bekanntmachung: 6002111806-BwDLZ Weißenfels
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißenfels
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Erbringung von Wäschereidienstleistungen für bundeswehreigene Unterkunftstextilien
Erbringung von Wäschereidienstleistungen zur Reinigung von bundeswehreigenen Unterkunftstextilien aus den Liegenschaften in den Standorten Weißenfels, Naumburg, Gera, Bad Frankenhausen, Sondershausen und Blankenburg.
1 – Standorte 06667 Weißenfels und 06618 Naumburg
06667 Weißenfels
06618 Naumburg
Das Waschen incl. der wäschereimäßigen Fertigstellung und die Chemischreinigung incl. der Vor- und Nachbehandlung hat nach den Richtlinien der RAL-RG 992 zu erfolgen. Der Transport hat in bedarfsgerechten Wäschecontainern zu erfolgen.
Pro Jahr müssen im Durchschnitt die folgenden Mengen bearbeitet werden. Dabei handelt es sich überwiegend um Handtücher, Bettwäsche, Decken und Tischwäsche.
Los 1 Standorte Weißenfels und Naumburg ca. 29 500 Wäschestücke/p.a.
2 – Standort 07554 Gera
07554 Gera
Das Waschen incl. der wäschereimäßigen Fertigstellung und die Chemischreinigung incl. der Vor- und Nachbehandlung hat nach den Richtlinien der RAL-RG 992 zu erfolgen. Der Transport hat in bedarfsgerechten Wäschecontainern zu erfolgen.
Pro Jahr müssen im Durchschnitt die folgenden Mengen bearbeitet werden. Dabei handelt es sich überwiegend um Handtücher, Bettwäsche, Decken und Tischwäsche.
Los 2 Standort Gera ca. 14 300 Wäschestücke/p.a.
3 – Standort 06567 Bad Frankenhausen
06567 Bad Frankenhausen
Das Waschen incl. der wäschereimäßigen Fertigstellung und die Chemischreinigung incl. der Vor- und Nachbehandlung hat nach den Richtlinien der RAL-RG 992 zu erfolgen. Der Transport hat in bedarfsgerechten Wäschecontainern zu erfolgen.
Pro Jahr müssen im Durchschnitt die folgenden Mengen bearbeitet werden. Dabei handelt es sich überwiegend um Handtücher, Bettwäsche, Decken und Tischwäsche.
Los 3 Standort Bad Frankenhausen ca. 17 500 Wäschestücke/p.a.
4 – Standort 99706 Sondershausen
99706 Sondershausen
Das Waschen incl. der wäschereimäßigen Fertigstellung und die Chemischreinigung incl. der Vor- und Nachbehandlung hat nach den Richtlinien der RAL-RG 992 zu erfolgen. Der Transport hat in bedarfsgerechten Wäschecontainern zu erfolgen.
Pro Jahr müssen im Durchschnitt die folgenden Mengen bearbeitet werden. Dabei handelt es sich überwiegend um Handtücher, Bettwäsche, Decken und Tischwäsche.
Los 4 Standort Sondershausen ca. 36 700 Wäschestücke/p.a.
5 – Standort 38889 Blankenburg
38889 Blankenburg
Das Waschen incl. der wäschereimäßigen Fertigstellung und die Chemischreinigung incl. der Vor- und Nachbehandlung hat nach den Richtlinien der RAL-RG 992 zu erfolgen. Der Transport hat in bedarfsgerechten Wäschecontainern zu erfolgen.
Pro Jahr müssen im Durchschnitt die folgenden Mengen bearbeitet werden. Dabei handelt es sich überwiegend um Handtücher, Bettwäsche, Decken und Tischwäsche.
Los 5 Standort Blankenburg ca. 5 600 Wäschestücke/p.a.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug (in Kopie), oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen.
— Formlose Eigenerklärung über die Höhe des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Corona-Krise,
— Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung.
Gefordert ist mindestens das Erreichen des doppelten Jahresauftragswertes je Los innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Corona-Krise.
— Los 1: 45 000€ Mindestumsatz pro Jahr mit vergleichbaren Leistungen,
— Los 2: 21 000€ Mindestumsatz pro Jahr mit vergleichbaren Leistungen,
— Los 3: 35 000€ Mindestumsatz pro Jahr mit vergleichbaren Leistungen,
— Los 4: 45 000€ Mindestumsatz pro Jahr mit vergleichbaren Leistungen,
— Los 5: 10 000€ Mindestumsatz pro Jahr mit vergleichbaren Leistungen.
— Gültige Zertifizierung nach dem RAL Gütezeichen 992/1 oder eine gleichwertige Zertifizierung,
— Nachweis der gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 – Qualitätsmanagement,
— Eigenerklärung zu Umweltverstößen bzw. Nachweis der Registrierung beim EMAS.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Einholung Gewerbezentralregisterauszug
Bei vorgesehener Zuschlagserteilung wird von Amtswegen ein Gewerbezentralregisterauszug insbesondere gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz und § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz eingeholt.
— Elektronische Signatur
Das Angebot ist gemäß der Bekanntmachung mit einer fortgeschrittenen Signatur digital zu unterzeichnen. Das Einscannen einer handschriftlichen Unterschrift erfüllt diese Vorgaben nicht.
Nähere Informationen dazu finden Sie in der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS). Angebote, die eingescannte Unterschriften enthalten, gelten als nicht unterzeichnet und sind daher aus formellen Gründen vom Vergabeverfahren auszuschließen.
Wertung von Skonto
Ein unter Einhaltung der Mindestskontofrist von 10 Tagen angebotenes Skonto wird in die Wertung des Angebotes einbezogen.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit