HWSB Deich Hohenweiden - örtliche Bauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 21/S/0211/ME
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06132
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWSB Deich Hohenweiden - örtliche Bauüberwachung
Örtliche Bauüberwachung.
Rattmannsdorf
Örtliche Bauüberwachung (Grundleistungen nach HOAI sowie besondere Leistungen entsprechend Aufgabenstellung).
ELER-HWS 620120000009
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis der Gewerbeanmeldung,
— Nachweis der Eintragung ins Handelsregister,
— Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister (IHK) bzw. Nachweis, dass keine Eintragungsverpflichtung besteht.
— aktuelle Bescheinigung in Steuersachen,
— Nachweis der Zahlungen an die gesetzliche Sozialversicherung (Krankenkassen),
— Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Versicherung der Berufsgenossenschaft,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse der Berufgenossenschaft,
— Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
— Die Nachweise/Unterlagen müssen gültig sein,
— Es dürfen keine schwerwiegenden Verfehlungen gegen die Zahlungspflichten bestehen.
— Nachweis der fachlichen Eignung durch Vorlage von mindestens 3 Referenzen.
— Es dürfen keine schwerwiegenden Verfehlungen gegen die Ausschlussgründe zu den §§ 123 und 124 GWB bestehen,
— Der Auftragnehmer muss sich zur Beachtung der § 10 Abs. 1 und 3, § 12 und § 13 Abs. 2 und 4 LVG LSA verpflichten.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung NICHT zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.