Instandsetzung Deich Sollnitz-Kleutsch – Bauleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 21/S/0209/WB
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06132
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Instandsetzung Deich Sollnitz-Kleutsch – Bauleistung
Instandsetzungsarbeiten am Deich.
Kleutsch
— ca. 1 700 m Deich instandsetzen,
— Baustelleneinrichtung,
— Kampfmitteluntersuchung,
— Vermessungsarbeiten,
— archäologischer Erdbau,
— 7 750 m2 Baustraßen herstellen und unterhalten,
— 4 500 m2 Zwischenlagerplatz errichten,
— Verkehrssicherung,
— Wasserhaltung (Errichtung von 3 Pumpenanlagen, 50 d vorhalten),
— Herstellung von 6 Deichschranken,
— 650 m2 Pflasterdecke (Abbruch und Entsorgung),
— 400 m Rückbau Zaun,
— Entsorgung-Probenahme und Analyse Bodenbauschutt,
— 26 700 m2 Vegetationsdecke aufreißen und zerkleinern,
— 18 500 m2 Oberboden abtragen und lagern,
— 4 940 m³ bindigen Boden einbauen,
— 5 500 m2 Geotextil liefern und verlegen,
— Verkehrswegebau,
— 325 m2 Naturstein-Großpflaster liefern und einbauen,
— Abbruch vorhandenes Siel,
— 420 t Stahlspundbohlen (Länge 6-9 m) liefern und einbauen
— 120 t Stahlspundbohlen (Länge 9-12 m) liefern und einbauen,
— 190 t Stahltragbohlen (Länge 9-12 m) liefern und einbauen,
— 655 m Spundwandeindeckung liefern und einbauen,
— 1 380 m2 Korrosionsschutz,
— Qualitätssicherung-Deichbauböden,
— Durchführung von Prüfverfahren gemäß QSP,
— 18 500 m2 Bodenbearbeitung vor Ansaat,
— 277,5 kg Saatgutmischung,
— 6 Stieleichen liefern und pflanzen,
— Fertigstellungspflege 1 Jahr,
— Entwicklungspflege 3 Jahre.
EFRE-HWS 15.05.asz12.01.1/00481/16/
Reine Bauzeit 1.9.2021-30.6.2022 zzgl. 1 Jahr Fertigstellungspflege sowie 3 Jahre Entwicklungspflege.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis der Gewerbeanmeldung,
— Nachweis der Eintragung in das Handelsregister,
— Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (IHK).
— Bescheinigung in Steuersachen,
— Nachweis der Zahlungen an die gesetzliche Sozialversicherung (Krankenkassen),
— Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Versicherung der Berufsgenossenschaft,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse der Berufgenossenschaft,
— Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
— die Nachweise/Unterlagen müssen gültig sein,
— es dürfen keine schwerwiegenden Verfehlungen gegen die Zahlungspflichten bestehen.
— Nachweis von mind. 3 Referenzen zu vergleichbaren Leistungen im Deichbau oder PQ in den entsprechenden Leistungsbereichen.
— Die Referenzleistungen müssen innerhalb der vergangenen 5 Jahre erbracht worden sein (ab 2016).
— Der erfolgreiche Bieter muss den Vertragsbedingungen § 10 Abs. 1 und 3, § 12 und §13 Abs. 2 und 4 LVG LSA zustimmen.
— Für den erfolgreichen Bieter dürfen keine schwerwiegenden Vergehen gegen die §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zur Angebosöffnung sind Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.